... Offensichtlich versucht man, durch einen im ersten Jahr zu niedrig angesetzten Verbrauch den Bonus zu drücken.
... Außerdem gab es eine unangekündigte Arbeitspreiserhöhung von 4,3 %, die aber im Gesamtzusammenhang eher unbedeutend ist.
... Noch eine Frage: Habe ich eigentlich einen Rechtsanspruch auf Reduzierung der Abschlagszahlung? ...
Hallo @Spectre,
die von Ihnen angesprochenen Punkte sind hier mehr als bekannt; verwenden Sie doch mal die
Funktion "Suche" des Forums.
Meine Kurz-Stellungnahme:
Mit einem im 1. Jahr zu niedrig angesetzten Verbrauch wird nicht nur der Bonus "gedrückt", sondern irgendwann wird der tatsächliche Verbrauch dann zu einem höheren Preis abgerechnet (extrem wirkt sich das bei Paket-Tarifen aus). Zurückzuführen ist das leider auch auf
Versäumnisse des Kunden, weil häufig z.B. der Zählerstand zum Ende des Lieferjahres (ggf. auch unaufgefordert) nicht selbst abgelesen und dem Versorger sowie dem Netzbetreiber mitgeteilt wird.
Bei der "unangekündigte Arbeitspreiserhöhung von 4,3 %" dürfte es sich um die Weiterreichung von Umlagen-erhöhungen handeln, die aber mangels eingeräumtem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht sicherlich unwirksam ist. Ihnen dürfte aber auch, vermutlich versteckt in einer mehrseitigen Email, eine
drastische Grundpreiserhöhung ab dem 2. Lieferjahr untergeschoben worden sein. Wenn Sie das noch nicht bemerkt haben, dann sichten Sie mal Ihre sämtlichen Unterlagen bzw. Ihr Kundenportal (in der vorliegende Abrechnung nach Seite 2 dürften die aktuellen Preise auch genannt sein) !
Ihr Abschlag ist selbstverständlich anzupassen; dazu bestimmt das EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in § 41 Absatz 2 - Auszug:
... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]Gruß, khh
PS: Wenig nachvollziehbar ist, warum Sie den Vertrag bei der 365 AG nicht zum Ablauf des ersten Lieferjahres gekündigt haben, denn bekanntlich sind Bonustarife ab dem 2. Jahr kaum noch günstig, was besonders bei den sogen. "Discount-Anbietern" aufgrund deren drastische Preiserhöhungen zutrifft (diese Anpassungen sind aber meistens intransparent mitgeteilt und/oder unangemessen und
daher rechtlich unwirksam ).