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Erfahrungen Eigentum Tank Progas

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oiboddl2:

--- Zitat von: stingmb am 18. März 2015, 19:56:58 ---Schau dir den Vertrag bezüglich des "Eigentums"-Tanks und der Erstbefüllung genau an. Solch ein Angebot habe ich auch von TotalGaz bekommen, allerdings hat der Vertrag etliche Seiten und da steht nirgends drin, dass der Tank dann auch wirklich mein Eigentum ist. Der Vertreter meinte, der Tank ist dann wirklich meiner und ich muss nur die Erstbefüllung von denen bestellen. Aber ich bin da Vorsichtig. Der Tank würde nur 700€ kosten.


Wenn ich einen Tank kaufe will ich eine ganz normale Rechnung haben, doch bei TotalGaz heisst das Ding "Überlassungsvertrag". In den Vereinbarungen steht dann zwar "Eigentümer", was bei genauem lesen nicht den Eigentümer des Tanks meint, sondern es steht kleingedruckt "Eigentümer des Grundstücks/der Immobilie". Irgendwo steht dann als "Art der Überlassung" -kauf- und dann komme etliche Paragraphen. Das ist mir alles zu zweideutig und hinterher ist man wahrscheinlich der Dumme.

--- Ende Zitat ---

Ich will für die besagte Firma weder Werbung machen noch die Hand ins Feuer legen, aber ich kenne diesen "Überlassungsvertrag" und hatte da auch arge Bauchschmerzen. Habe mir aber vom Außendienstler unter Zeugen zusichern lassen, dass "Kauf" in meinem Fall auch das bedeutet, was ich unter einem Kauf verstehe (nachdem ich kurz zuvor in fast letzter Sekunde bei einer anderen Branchengröße einen echt prima Tank gekauft hätte...nur ohne alle anderen nötigen Teile, deren Eigentümer ich nie geworden wäre und die fast nochmal soviel wie der Tank selbst hätten kosten sollen (Angabe DIESER Kosten natürlich nur nach mehrmaligen, telefonischen Nachfragen!); wovon aber nur der erste Punkt betreffend des Tanks im Vertrag stand und der Rest "doch selbstverständlich logisch" (Aussage Außendienstmitarbeiter auf telefonische Rückfrage nach mehrtägigem Studium des Vertrags) gewesen wäre  ??? - Exkurs-Ende  ;)).

Nach ein paar Jahren habe ich "aus Gründen" den mit "Überlassungsvertrag" zusammen geschlossenen (separaten!) Liefervertrag gekündigt und mir noch einmal schriftlich bestätigen lassen, dass ich den Tank jetzt durch jede x-beliebige Firma befüllen lassen darf, wie ich lustig bin. Alles gut also - in meinem Fall. Wie das mit anderen Kunden läuft, die vielleicht nicht den Außendienstmitarbeiter mit Zeugen festnageln und sich alles außerhalb dieser Standard-Formulare (nichts anderes ist dieser "Überlassungsvertrag") schriftlich eindeutig nochmal bestätigen lassen...und die Jahre lang "gute" Kunden waren  >:( , kann ich natürlich nicht sagen!

Was ich daraus gelernt habe, ist, dass man nirgendwo so gut aufpassen, nachfragen und v.a. anzweifeln muss, wie beim Kauf eines Flüssiggastanks! Am besten alles schriftlich zusichern lassen; nicht mündlich mit warmen Worten abspeisen lassen, die im ersten und auch zweiten Moment Wohlklang erzeugen, die dann aber bei konkreter Nachfrage oder "Haarspalterei", wie der Außendienstler der Fast-Lieferfirma unsere Nachfragen ausgelegt hat, oft genau das Gegenteil von dem verheißen, was man eigentlich haben wollte...

Der Unterschied zwischen einer Firma, die wirklich einen Tank bzw. "Tankanlage" verkaufen will und einer Firma, die nur einen "Tank" verkauft, aber für alle anderen Teile, die im Eigentum der Firma verbleiben (!) nochmal eine vierstellige Summe haben will, sind die, dass auch auf die gefühlt 1000. Nachfrage diesbezüglich ruhig und freundlich geantwortet wird, wohingegen andere Außendienstmitarbeiter schon auf die erste konkrete, absolut freundliche Nachfrage rot werden und wutentbrannt das Schnauben anfangen, dass "sowas ja in 25 Berufsjahren noch NIE jemand wissen wollte". Auch auf solche Kleinigkeiten sollte man getrost achten  und die entsprechenden Schlüsse ziehen ;D

Gaspreisbremse:
Einen Überlassungsvertrag hatte ich auch in den Händen und das gleiche, was stingmb geschrieben hat, dachte ich auch. Das ist alles zu zweideutig und es stand nirgendwo eindeutig, dass ich Eigentümer des Tanks werde durch den käuflichen Erwerb des Tanks oder so in der Art.

Es muss ja einen Grund haben, dass T. den Vertrag Überlassungsvertrag und nicht Kaufvertrag nennt. Das war der Ausschlag, dass ich den Tank woanders gekauft habe.

oiboddl2:

--- Zitat von: Gaspreisbremse am 19. August 2015, 21:00:32 ---Es muss ja einen Grund haben, dass T. den Vertrag Überlassungsvertrag und nicht Kaufvertrag nennt. Das war der Ausschlag, dass ich den Tank woanders gekauft habe.

--- Ende Zitat ---

Ich denke, die Firma hat ein Formular für alle Fälle. Der (Ver-)Kauf des Tanks ist vermutlich der seltenste Fall. Damit kein Mieter eines Tanks auf die Idee kommt, der Tank könnte ihm gehören, heißt der Vertrag vermutlich nicht "Überlassungs-/Kaufvertrag", sondern nur "Überlassungsvertrag".

Aber ja, Deine Überlegung hatte ich auch, als ich das Formular damals gesehen hatte und bei der Kündigung des separat mitabgeschlossenen Liefervertrags hatte ich auch immer noch ein wenig Magenschmerzen, ob es nicht ein böses Erwachen geben könnte.

Gab es nicht!
Muss aber nicht heißen, dass es allen so geht!!!
Ich hatte damals ein sehr jungen und mMn sehr verlässlichen und ehrlichen Außendienstmitarbeiter.
Ich habe mir unter Zeugen zusichern lassen, dass der Tank (bzw. die Tankanlage bzw. der Tank inkl. aller Teile...) MEIN Eigentum ist, bleibt und immer sein wird.
Ich war jahrelang ein "sehr guter" Kunde oder frei nach der Firma: Ich habe die Füllstandsanzeige jahrelang zu schräg abgelesen...  >:(

Von daher: Lieber Hände weg, als nachher ein böses Erwachen erleben!

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