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Autor Thema: Entfernung des Gastank bei Kündigung  (Gelesen 7207 mal)

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Offline chrisp

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Entfernung des Gastank bei Kündigung
« am: 28. Februar 2015, 21:39:49 »
Hallo zusammen,

ich habe meinen Vertrag (Tank gemietet Gas wird nach Zählerverbracu Verbrauch gezahlt, Tankbefüllung immer automatisch) fristgerecht gekündigt. Nun geht es nur noch darum, den alten untererdischen Tank. In meinem Vertrag steht, dass ich für die Entfernung des Gastank nach Nachweis zahlen muss. Frage: Transportkosten, Absaugekosten dürfen nach meinen Verständnis nicht berechnet werden. Hat hier jemad Erfahrung oder Fachwissen?

Liebe Grüße

Chris

Offline stingmb

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Re: Entfernung des Gastank bei Kündigung
« Antwort #1 am: 01. März 2015, 13:37:15 »
In deinem Vertrag wird stehen, dass sämtliche "Abwicklungskosten" zu deine Lasten gehen, also auch Transport und Absaugen. Das werden dann insgesamt so ca. 500€ 

Ist rechtlich erstmal sauber-

Falls die Klausel bei dir anders beschrieben ist kannst du dich vielleicht selber um Spedition und Absaugen kümmern und ein paar euro sparen, hast dann halt die rennerei.

Offline chrisp

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Re: Entfernung des Gastank bei Kündigung
« Antwort #2 am: 01. März 2015, 16:45:50 »
Hallo stingmb
wörtlich steht in dem Vertrag: "Nach Beendigung des Gaszählervertrags ist Scharr berechtigt, die Versorgunsanlage ganz oder teilweise auf Kosten des Kunden gegen Nachweis zu entfernen"

Meinst Du das sind sämtliche Kosten?

Liebe Grüße

Chris

Offline stingmb

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Re: Entfernung des Gastank bei Kündigung
« Antwort #3 am: 05. März 2015, 19:08:10 »
Ja im prinzip steht es ja dann so drin:

Scharr ist berechtigt, die Versorgunsanlage ganz  .... auf Kosten des Kunden ... zu entfernen

Die wälzen damit alle Kosten auf den Kunden ab.

Offline Watzl

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Re: Entfernung des Gastank bei Kündigung
« Antwort #4 am: 23. März 2015, 16:44:06 »
".... Scharr ist berechtigt....".
Das heißt, vielleicht haben sie da gar keine Lust dazu, den Tank selber zu entfernen und wären liebend gerne bereit, das nicht tun zu müssen.

Also fragen sie dort an, ob es ihnen möglich ist, den Tank an die Straße zu stellen und dieser dann nur noch von Scharr abgeholt werden muss.
Sie können auch erfragen, wo der Tank hingeliefert werden soll. Wenn sie das selbst organisieren können, sind die Kosten sicher auch niedriger, wie wenn Scharr das erledigen lässt.

Wenn man ihnen Kosten berechnet, dann lassen sie sich diese auch kleinkarriert nachweisen. Also bitte keine Pauschalen akzeptieren. Sie müssen bezahlen und haben daher auch ein Recht zu erfahren, wofür.

Wenn sie ganz mutig sind, dann fragen sie Scharr, ob man ihnen den Tank verkauft. Die Chancen sind gering, sie sollten das aber unbedingt versuchen. Laden sie dazu erst einmal den Außendienstler von Scharr ein. Den gehen sie dann intensiv an. Ihr Tank ist in der Erde vergraben, der Garten ist wohl gerichtet, wenn der Tank ausgegraben wird, dann ist das über Gebühr teuer, wenn sie das alles bei Vertagsabschluss gewußt hätten, dann hätten sie niemals unterschrieben, Bauernfängerei,.....
Ihnen fällt da sicher noch mehr ein.
Evtl.entlocken sie dem Mann irgend ein Zugeständnis. Sprechen sie aber nicht alleine mit ihm. Die Ohren eines Zeugen sind immer die besseren Ohren.

Noch eine Möglichkeit:
Wenn alle Stricke reißen, dann bieten sie Scharr an, den Tank im Boden zu lassen und dafür einen nagelneuen baugleichen Tank an die Straße zu stellen, der dann nur noch abgeholt werden muss.

Die Vertragsfirmen habe in den letzten Jahren auch ihre Hausaufgaben gemacht und verhalten sich demnach aus anders: härter.
Von dem Gesäusel des Mitarbeiters, der sie zu der bestehenden Variante überredet hat, ist nun nichts mehr zu hören.

Süß klingt Geschwätz aus Verkäufers Mund!

Viel Erfolg, bleiben sie dran und berichten bitte über den Hergang der Dinge.

H. Watzl

 

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