Energiepreis-Protest > Yello Strom GmbH
EEG Umlage Senkung nicht weitergegeben
Altläner:
@khh
ja steht so in den AGB mit einer Zwischenabrechnung drin. Zählerablesung war aber erst am 16.01. wurde dann auf den 06.01 hochgerechnet.
Danke für den Tipp mit der rechtzeitigen Kündigung. Haben Sie schon ausgesprochen, deshalb kann ich wohl leider auch wenig Kompromissbereitschaft seitens Yello erwarten.......... aber so schlimm sind dann 0,2166 Ct/kWh auch nicht.
Gruß Altläner
Didakt:
@Altläner,
Zwischenruf: Yello Strom (Energiediscounter) ist ein Ableger der EnBW. Ich traue denen schon alles Mögliche zu, aber solch unzulängliche Rechnung kann ich mir von diesem EVU kaum vorstellen. Prüfen Sie, ob diese Rechnung allein im Allgemeinen den Anforderungen der Bestimmungen gemäß § 40 EnWG entspricht. Wenn nicht, dann nichts wie zurück mit der Post!
Im Übrigen: Gezielte Aussagen zu Ihrem Problem sind nur nach Einsichtnahme von Vertrag und Rechnung möglich. Alles andere bringt nichts.
MfG
khh:
--- Zitat von: Didakt am 18. Februar 2015, 20:55:00 ---... Gezielte Aussagen zu Ihrem Problem sind nur nach Einsichtnahme von Vertrag und Rechnung möglich. ...
--- Ende Zitat ---
Wozu, wegen (durchschnittlicher Verbrauch unterstellt) 10 - 15 Cent für Zeitraum 01.01. - 06.01.2015 bzw. +/- 4 Euro für Zeitraum 01.01. - 30.06.2015 vielleicht nicht berücksichtigte Verminderung der Umlagen ab 01.01.2015 ?
Didakt:
@ khh
--- Zitat von: Ihnen --- Wozu, wegen (durchschnittlicher Verbrauch unterstellt) 10 - 15 Cent für Zeitraum 01.01. - 06.01.2015 bzw...
--- Ende Zitat ---
Wegen dieser Peanuts bestimmt nicht, sondern wegen der angeblich unzulänglichen Form der Rechnung. Sagte ich doch ausdrücklich! Ich möchte nur wissen, ob dieser Versorger wirklich eine Rechnung erstellt, die nicht den EnWG-Bestimmungen entspricht.
MfG
PLUS:
--- Zitat von: Didakt am 19. Februar 2015, 10:24:12 ---Wegen dieser Peanuts bestimmt nicht, sondern wegen der angeblich unzulänglichen Form der Rechnung. Sagte ich doch ausdrücklich! Ich möchte nur wissen, ob dieser Versorger wirklich eine Rechnung erstellt, die nicht den EnWG-Bestimmungen entspricht.
--- Ende Zitat ---
Ja, es ist schwer nachvollziehbar, welche Motive hinter solchen Kinkerlitzchen stecken. Wegen rechtswidriger Rechnungen ist dieser Versorger wo aufgefallen?!
Unabhängig davon ist der Mehrwertsteuerausweis ja auch nur für einen Gewerbetreibenden relevant, der Vorsteuer geltend machen kann.
Alles ausgezeichnet! <--> Bewertungszertifikat
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln