Energiepreis-Protest > Yello Strom GmbH

EEG Umlage Senkung nicht weitergegeben

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Altläner:
Hallo,

brauche Eure Hilfe. Habe im laufe des letzten Jahres einen Stromvertrag bei Yello abgeschlossen. Nun habe ich die Rechnung bis zum 06.01.2015 erhalten. Es befindet sich für 2014 und 2015 derselbe kw/h Preis auf der Rechnung obwohl es ja eine Senkung der EEG Umlage gab. Muss diese nicht weitergegeben werden? Die AGB bei Vertragsabschluss lautete wie folgt:



8. Warum und wie ändern sich meine Preise?
(1) Bei einem Stromprodukt mit voller Preisgarantie sind Preisänderungen im ersten
Lieferjahr ausgeschlossen.
(2) Bei einem Stromprodukt mit Preisgarantie ausgenommen Steuern und Umlagen sind
Preisänderungen im ersten Lieferjahr ausgeschlossen, außer sie betreffen die Weitergabe
von Änderungen der Umsatzsteuer, Stromsteuer, Umlagen nach EEG, KWKG, § 19 Abs.
2 StromNEV sowie der Offshore-Umlage; die Weitergabe dieser Änderungen richtet sich
nach Absatz 4.
(3) Falls nach Vertragsschluss weitere Energiesteuern, sonstige die Beschaffung,
Übertragung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende
Abgaben, Umlagen oder vergleichbare staatlich veranlasste Belastungen wirksam werden,
gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Preisänderungen durch Yello erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung
in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen
der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Yello ist dabei
berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben, und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich
bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Insbesondere ist Yello verpflichtet,
Kostensteigerungen nur unter Berücksichtigung gegenläufiger Kostensenkungen bei
der Preisänderung zu berücksichtigen und damit bei jeder Betrachtung der Kostenentwicklung
und bei jeder Preisermittlung eine Saldierung von Kostensteigerungen und
Kostensenkungen vorzunehmen. Yello hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung
so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben sachlichen und
zeitlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere
ist Yello verpflichtet, in Bezug auf Kostensenkungen keinen längeren zeitlichen Abstand
zwischen der Betrachtung der Kostenentwicklung und der Vornahme einer Preisänderung
anzusetzen, als dies bei Kostensteigerungen der Fall ist.

Desweiteren ist meine Frage ob eine Rechnung ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer und ohne Rechnungsnummer überhaupt korrekt ist?

Soll ich, falls Yello nicht einlenkt, die Forderung die Yello mir gegenüber hat einfach durch eine Rücklastschrift zurückbuchen?



khh:

--- Zitat von: Altläner am 18. Februar 2015, 18:25:39 ---Habe im laufe des letzten Jahres einen Stromvertrag bei Yello abgeschlossen. Nun habe ich die Rechnung bis zum 06.01.2015 erhalten. Es befindet sich für 2014 und 2015 derselbe kw/h Preis auf der Rechnung obwohl es ja eine Senkung der EEG Umlage gab. Muss diese nicht weitergegeben werden?

Die AGB bei Vertragsabschluss lautete wie folgt:
8. Warum und wie ändern sich meine Preise?
(1) Bei einem Stromprodukt mit voller Preisgarantie sind Preisänderungen im ersten Lieferjahr ausgeschlossen.
(2) Bei einem Stromprodukt mit Preisgarantie ausgenommen Steuern und Umlagen sind Preisänderungen im ersten Lieferjahr ausgeschlossen, außer sie betreffen die Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer, Stromsteuer, Umlagen nach EEG, KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV sowie der Offshore-Umlage; die Weitergabe dieser Änderungen richtet sich nach Absatz 4. ...
--- Ende Zitat ---

Hallo @Altläner,

eine Beantwortung Ihrer Frage ist ohne nähere Angaben nicht möglich. Prüfen und geben Sie an, was zu Ihrem Vertrag  - ggf. für welchen Zeitraum -  vereinbart ist, a) eine "volle" Preisgarantie (= für den vereinbarten Zeitraum keine Preisanpassung), b) eine Preisgarantie "ausgenommen ..." (= Preisanpassung gemäß Ziff. 8 Abs. 4 der AGB) oder c) gar keine Preisgarantie (= ggf. Preisanpassung im Rahmen der Gesamtkostenentwicklung) ?

Gruß, khh


Nachtrag: Ist die Mehrwertsteuer in der Rechnung tatsächlich nicht ausgewiesen und betrifft die Abrechnung bis zum 06.01.2015 ein volles Lieferjahr (Letzteres ist nur von Bedeutung, wenn eine Vertragsdauer von bspw. 12 Monaten vereinbart wurde) ?

Altläner:
Hallo @Altläner,

eine Beantwortung Ihrer Frage ist ohne nähere Angaben nicht möglich. Prüfen und geben Sie an, was zu Ihrem Vertrag  - ggf. für welchen Zeitraum -  vereinbart ist, a) eine "volle" Preisgarantie (= für den vereinbarten Zeitraum keine Preisanpassung), b) eine Preisgarantie "ausgenommen ..." (= Preisanpassung gemäß Ziff. 8 Abs. 4 der AGB) oder c) gar keine Preisgarantie (= ggf. Preisanpassung im Rahmen der Gesamtkostenentwicklung) ?

Gruß, khh


Nachtrag: Ist die Mehrwertsteuer in der Rechnung tatsächlich nicht ausgewiesen und betrifft die Abrechnung bis zum 06.01.2015 ein volles Lieferjahr (Letzteres ist nur von Bedeutung, wenn eine Vertragsdauer von bspw. 12 Monaten vereinbart wurde) ?


Danke khh,

also es ist eine Preisgarantie für  1 Jahr mit Ausnahme der Steuern und Umlagen abgeschlossen worden.

Die Mehrwertsteuer ist defintiv nicht ausgewiesen worden, es ist nur mit den Brutto-Preisen bei Vertragsabschluss gerechnet worden.... Habe noch nie so eine Rechnung ohne eine separate Mehrwertsteuerberechnung gesehen, konnte es gar nicht glauben.....

Es ist ein Jahresvertrag, der am 01.07.2014 begann und zum 30.06.2015 erstmalig gekündigt werden kann

@khh sorry kann das zitieren nicht...

Altläner:
Die Rechnung sieht wie folgt aus:



1.Juli 2014-6.Januar 2015
xxxxx kw/h   x 25,85 Cent/kw/H                                                         xxxxxxx€
6 Monate und 6 Tage x 4,69 Grundpreis/Monat                                  xxxxxxx€

Ihr versprochener Bonus
xxxxxx kw/h x 3,90 Cent Rabatt                                                      - xxxxxxxx€


inklusive xxxxxxx€ Netzentgelt (davon xxx€Messpreis xxxx€Zählerpreis)


Das ist die ganze Preisabrechnung....... also alles Bruttopreise

khh:
Hallo @Altläner,

insgesamt haben sich die Stromumlagen 2015 im Vergleich zu 2014 um 0,182 Ct/kWh netto = rd. 0,2166 Ct/kWh brutto vermindert (also nicht wesentlich).

Ob bei einer hier gegebenen sogen. "eingeschränkten" Preisgarantie für Preisanpassungen aufgrund von Veränderungen der Umlagen die Entwicklung aller maßgeblichen Kostenfaktoren (z.B. veränderte Netzentgelte) zu berücksichtigen sind, ist m.W. höchstrichterlich noch nicht geklärt (die verwendete AGB-Klausel Ziff. 8 (4) spricht eher dafür). Insofern würde ich von - Zitat "Soll ich, falls Yello nicht einlenkt, die Forderung die Yello mir gegenüber hat einfach durch eine Rücklastschrift zurückbuchen?" absehen.

Das mit der nicht ausgewiesenen Mehrwertsteuer kann ich immer noch kaum glauben; ist diese Abrechnung tatsächlich von Yello ;)? Zudem erschließt sich nicht so ganz, warum bei einer Vertragsdauer bis zum 30.06.2015 per 06.01.2015 (zwischen)abgerechnet wird (hat eventuell Ihr Netzbetreiber den Zähler am 6.1. abgelesen und rechnet Yello dann lt. AGB ab?); fragen Sie diesbzgl. doch mal beim Versorger an.

Wegen des nur für das 1. Lieferjahr vereinbarten Rabatt auf den Arbeitspreis nicht versäumen, den Vertrag rechtzeitig "zum Ablauf des 30.06.2015" zu kündigen und für die Belieferung ab dem 01.07.2015 einen neuen seriösen Versorger beauftragen!!

Gruß, khh

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