Hallo,
brauche Eure Hilfe. Habe im laufe des letzten Jahres einen Stromvertrag bei Yello abgeschlossen. Nun habe ich die Rechnung bis zum 06.01.2015 erhalten. Es befindet sich für 2014 und 2015 derselbe kw/h Preis auf der Rechnung obwohl es ja eine Senkung der EEG Umlage gab. Muss diese nicht weitergegeben werden? Die AGB bei Vertragsabschluss lautete wie folgt:
8. Warum und wie ändern sich meine Preise?
(1) Bei einem Stromprodukt mit voller Preisgarantie sind Preisänderungen im ersten
Lieferjahr ausgeschlossen.
(2) Bei einem Stromprodukt mit Preisgarantie ausgenommen Steuern und Umlagen sind
Preisänderungen im ersten Lieferjahr ausgeschlossen, außer sie betreffen die Weitergabe
von Änderungen der Umsatzsteuer, Stromsteuer, Umlagen nach EEG, KWKG, § 19 Abs.
2 StromNEV sowie der Offshore-Umlage; die Weitergabe dieser Änderungen richtet sich
nach Absatz 4.
(3) Falls nach Vertragsschluss weitere Energiesteuern, sonstige die Beschaffung,
Übertragung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende
Abgaben, Umlagen oder vergleichbare staatlich veranlasste Belastungen wirksam werden,
gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Preisänderungen durch Yello erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung
in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen
der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Yello ist dabei
berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben, und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich
bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Insbesondere ist Yello verpflichtet,
Kostensteigerungen nur unter Berücksichtigung gegenläufiger Kostensenkungen bei
der Preisänderung zu berücksichtigen und damit bei jeder Betrachtung der Kostenentwicklung
und bei jeder Preisermittlung eine Saldierung von Kostensteigerungen und
Kostensenkungen vorzunehmen. Yello hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung
so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben sachlichen und
zeitlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere
ist Yello verpflichtet, in Bezug auf Kostensenkungen keinen längeren zeitlichen Abstand
zwischen der Betrachtung der Kostenentwicklung und der Vornahme einer Preisänderung
anzusetzen, als dies bei Kostensteigerungen der Fall ist.
Desweiteren ist meine Frage ob eine Rechnung ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer und ohne Rechnungsnummer überhaupt korrekt ist?
Soll ich, falls Yello nicht einlenkt, die Forderung die Yello mir gegenüber hat einfach durch eine Rücklastschrift zurückbuchen?