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Autor Thema: Kündigung eines Miet-Tanks, was ist zu beachten ?  (Gelesen 5931 mal)

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Offline stingmb

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Kündigung eines Miet-Tanks, was ist zu beachten ?
« am: 10. Februar 2015, 13:18:12 »
Hallo, im Herbst würde sich mein Knebelverträg wieder um ein Jahr verlängern, doch ich will Kündigen.

Hab mir viele Angebote von Tanks (2700Liter oberirdisch) eingeholt und hab nun folgenden Plan:

1. Ich Kauf mir jetzt schon meinen eigenen Tank und lass ihn aufstellen (kommt an eine andere Stelle als der Miettank)

2. Ich lass die Leitung zum Haus vorbereiten

3. Ich warte bis der Miettank leer ist, dann wird er abgeklemmt und der neue Tank angeklemmt (der Druckregler vom Miettank kommt an den eigenen Tank)

4. Der Miettank steht nun leer und abgeklemmt herum und kann im Herbst,wenn der Vertrag ausläuft abgeholt werden.

Ist diese Idee so ohne Problem machbar ?

Im Vertrag sind zwei Punkte, die mich grübeln lassen:

Laut Knebelvertrag können die den Miettank sobald nur wenig Gas drin ist von selbst befüllen, doch dazu steht: "Die Befüllung ...setzt voraus,dass sich der Behälter nebst Zuleitung... in vorschriftsmäßigem Zustand befinden"

Wenn der Tank abgeklemmt ist und kein Druckregler mehr drauf ist hat sich das ja erledigt oder bin ich verpflichtet den Tank solang der Vertrag läuft angeschlossen zu lassen ?

Und im Knebelvertrag steht auch, dass ich mich verpflichte ALLES Flüssiggas,welches ich für Energiezwecke benötige, ausschließlich bei denen bestellen muss. Das hört sich ja so an, als ob ich dann solange der Vertrag noch läuft auch verpflichtet bin in meinen eigenen Tank nur das Gas von DENEN zu tanken.

Die Kündigung selber hätte ich ganz schlicht gehalten: "Hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum .. .. 2015, nach Vertragsablauf können Sie Ihren (beschissenen) Tank abholen."


Ist das alles in Ordnung so, oder hab ich etwas übersehen ? Bin für jede Hilfe dankbar.
 

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Kündigung eines Miet-Tanks, was ist zu beachten ?
« Antwort #1 am: 10. Februar 2015, 19:31:07 »
Also, was mir adhoc einfällt ist das Baurecht. Demnach ist (zumindest bei uns) pro Grundstück die Aufstellung von nur einem Tank erlaubt. Da das Ländersache ist sind hier regionale Unterschiede möglich.

MfG
Vertragsbefreiter

Offline Buender

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Re: Kündigung eines Miet-Tanks, was ist zu beachten ?
« Antwort #2 am: 02. März 2015, 12:21:43 »
Hallo,
die Vorgehensweise ist eigentlich ganz einfach. den Miettank abklemmen, und irgendwo auf dem Grundstück zur Abholung bereit stellen.

Den neuen tank wie geplant aufstellen, und dem bisherigen Lieferanten per Post mitteilen, das keine weitere Lieferung erfolgen soll.

Bei der Klausel im Vertrag ist nur der Miettank gemeint. Einen Eigentumstank können Sie befüllen lassen wo Sie wollen.

Und das nach Baurecht nur ein Tank genutzt werden darf umgehen sie durch den Abbau des alten Miettankes. Nur darf dieser das Grundstück nicht verlassen.

Offline Watzl

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Re: Kündigung eines Miet-Tanks, was ist zu beachten ?
« Antwort #3 am: 23. März 2015, 16:59:46 »
was ist hier in der Zwischenzeit passiert?

Bitte berichten.

H. Watzl

Offline stingmb

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Re: Kündigung eines Miet-Tanks, was ist zu beachten ?
« Antwort #4 am: 12. Februar 2016, 20:44:36 »
was ist hier in der Zwischenzeit passiert?

Bitte berichten.

H. Watzl

Also der Knebeltank ist nun weg  :)

Ich hatte ganz normal innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt und auch eine Bestätigung bekommen. Ich sollte mich dann einfach melden, wenn der Tank leer ist und abgeholt werden kann.

Dann habe ich mir einen eigenen Tank gekauft und angeschlossen (obwohl der Vertrag eigentlich noch 2 Monate läuft). Das Restgas aus dem Miettank wurde selber umgepumt. Der Miettank wurde dann zur Abholung an den Rand unseres Grundstücks gestellt. Nach den 2 Monaten war Vertragsende, dann hab ich mich dort gemeldet und gesagt, der Tank ist leer und kann geholt werden.

Für die Rückführung wurden 472,43€ veranschlagt. Jedoch hatte ich noch die Worte des Vermittlers bei Vertragsabschluss im Kopf der damals sagte, wenn der Tank je zurückgeholt wird erhalte ich 1/10 der "Nutzungsentschädigung" zurück, jedoch mindestens 170€. In meinem Vertrag habe ich diesen Passus nicht wirklich gefunden, also hab ich dann bei der Rückführungs-Bestätigung die 472,43€ akzeptiert, aber handschriftlich mit drauf geschrieben "abzüglich 1/10 der Nutzungsentschädigung". Und tatsächlich habe ich dann eine Rückführungsrechnung von "nur" 305€ erhalten.  :D

Zu meinem eigenen Tank habe ich lediglich eine Rechnung und eine TÜV-Prüfbescheinigung für die innere Prüfung (die alle 10 Jahre fällig ist), damit konnte ich dann auch gleich ohne probleme Gas bestellen (50% günstiger als zuvor beim Miettank)


 

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