Energiepreis-Protest > BEV Energie
BEV - absolut unseriös
Didakt:
--- Zitat von: martino35 am 07. Februar 2016, 17:28:49 ---(...) Eine Verrechnung bzw. Überweisung zusammen mit meinem Guthaben ist seitens der BEV nicht vorgesehen. Stattdessen ist ein Beiblatt mit einem Angebot über ein "Bonus-Upgrade" beigefügt. Hier kann man anstelle der Auszahlung des Bonus einen 32 Zoll- Fernseher von Samsung im Wert von angeblich 399 € bekommen. (...)
--- Ende Zitat ---
Siehe Ziff. 4.2 der AGB:
--- Zitat ---Nimmt der Kunde ein solches Angebot nicht ausdrücklich an, bleibt der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach Maßgabe der Ziffer 4.1 unberührt.
--- Ende Zitat ---
Widersprechen Sie der Abrechnung und fordern Sie die Überweisung des geldwerten Bonus an, und zwar stringent mit allem Drum und Dran!
Strom-Kunde:
Zum Neukundenbonus sind auch die Beschwerden bei Reclabox interessant:
http://de.reclabox.com/firma/4123-BEV-Bayerische-Energieversorgungsgesellschaft-mbH
SSN:
Meine Abschlagszahlung sollte nun von knapp 50 EUR auf über 100 EUR erhöht werden, mitten im Jahr. Ohne das Zählerstände durchgegeben wurden. Netzbetreiber weiss von nix. Die Methode der BEV ist überhöhte Abschläge abzubuchen und dann keine Schlussrechnung zu erstellen, wenn man den Berichten in dern Foren glauben schenken darf. Der Neukundenbonus ist auch nur Lockmittel und wird dann nicht verrechnet wenn es keine Schlussrechnung gibt. Dieses Geschäftsmodell wäre etwas für die Staatsanwaltschaft! Der Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs wäre gegeben. Einmal BEV, nie wieder BEV! Alle angehenden Neukunden kann mann nur vorwarnen, lasst dir Finger von der BEV
bolli:
Wenn man die Probleme kennt, mit denen man konfrontiert werden könnte, kann man Ihnen durchaus begegnen.
Mit der schriftlichen Übersendung des Zählerstandes per Einschreiben weise ich regelmäßig auf die zu erstellende Schlußrechnung innerhalb der Frist von § 40 Abs. 4 EnWG (sechs Wochen) zu erfolgen hat und bei Nichtbeachtung dieser Frist umgehend die Schlichtungsstelle angerufen wird. Gleiches würde gelten, wenn der zugesagte Bonus nicht oder nur teilweise gewährt würde oder nicht eine Überweisung erfolgen sondern eine Scheckgutschrift angekündigt würde. Das Ganze mit Einwurf-Einschreiben und gut ist erstmal. Bisher bin ich auf diesem Weg immer zum Ziel gekommen.
Im vorliegenden Fall würde ich noch direkt darauf hinweisen, dass ich zwingend eine Bonusgutschrift und keine anderweitigen Angebote wünsche.
Meyer_zwo:
Nach mehrmaligen Telefonaten und Ausreden wie Systemumstellung, etc. kam heute endlich die Verbrauchsabrechnung von der Periode 01.04.2015-31.03.2016
Die Euphorie über ein Guthaben von 802,09 € ist jedoch schnell getrübt.
1. Das Guthaben wird Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.
2. Die monatliche Zahlung wird von 161 € auf 153 € reduziert (teilt man jedoch das Guthaben durch 12 Monate, würde sich eine Erstattung von ca. 66 € ergeben) >:(
Abrechnung soweit i.O.
Anschließend werde ich über den aktuellen Verbrauchspreis und aktuellen Grundpreis aufgeklärt. Dieser ist von 71,12 €/Jahr auf 184,32 € gestiegen. Ferner wird mir mitgeteitl, dass eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bestehe und meine aktuelle Laufzeit halt 12 Monate beträgt. Der nächstmögliche Kündigungstermin sei der 31.03.2017. Ihr Neukundenbonus ist 169,49 € zzgl. MwSt. - Jedoch kein Hinweis ob dieser jemals ausgezahlt wird. Bitte berücksichtigen Sie unsere Vorteilsangebote exklusiv für Sie als Neukunde der BEV Bayerische Energieversorgungs mbH. Grau hinterlegt und kaum lesbar steht darüber jedoch "Vertragsrelevante Informationen (Stand 1. September 2016).
Im Angang ein Beiblatt "Unser Angebot für Sie!" Das Geschenk für unsere Kunden.. ...exclusives Angebot. Sichern Sie sich exklusiv und ohne Zuzahlung Ihren 10 Zoll Smartbook S10 Tablet PC (Wert 199 €) ** Durch Annahme des Neukundenangebots werden Punkt 4.1, 4.2 und 4.3 der AGB wirksam.
Soviel ich weiß, darf das Guthaben nicht einfach dem Kundenkonto gutgeschrieben werden - oder liege ich da falsch? Morgen geht eine Email an den Kundenservice, mit sofortiger Auszahlung binnen 7 Tagen.
Da ich nicht mit separaten Schreiben über eine Preiserhöhung informiert wurde - außer vielleicht durch grau hinterlegten Vertragsrelevanten Informationen, die ja wohl erst ab 1.09.2016 gelten, habe ich vor den Stromlieferungsvertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung sollte mir hier zustehen. Der Neukundenbonus von 15% sollte auf der Jahresabrechnung vermerkt sein... ich suche noch immer.
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