Sehr fragwürdig ist allerdings, dass dem Kunden gleichmal 200 von 2900 kWh gewünschter Liefermenge zum Mehrverbrauchspreis "untergeschoben" werden !
Warum das ? An dieser Stelle sehe ich mal ausnahmsweise keine Verwerflichkeit des Versorgers. Der Kunde kann sich entscheiden, ob er statt der 2.900 nur 2.700 kWh Verbrauch angibt und die 200 kWh Mehrverbrauch, so sie denn auch im Folgejahr anfallen, separat bezahlt, allerdings mit der Folge (wie Sie ja richtig brechnet haben) dass der Bonus für diesen Teil nicht mit berechnet wird, oder ob er sich bereits bei Vertragsschluss festlegt, mindestens die 2.900 kWh abzunehmen und dafür über DIE GANZE SUMME den Bonus kassiert.
Das ist eine ganz normale kaufmännische Abwägung, sowohl auf Seiten des Versorgers als auch der des Kunden.
Fragwürdig sehe ich daran nichts.
Es gibt übrigens bei einigen Versorgern noch eine Variante, nämlich die, dass man in besagtem Fall tatsächlich nur ein Paket über 2.700 kWh kauft und die 200 kWh zunächst nur "unverbindlich" eingerechnet werden. Werden sie nicht verbraucht, werden sie nicht abgerechnet (im Gegensatz zum eigentlichen Paket). Allerdings wird in diesem Fall auch der Bonus entsprechend gekürzt. Auf der anderen Seite wird bei einer Überschreitung des bei Vertragsschluss angegebenen Verbrauchs (hier: 2.900 kWh) der Bonus NICHT nach oben angepasst.
HIER könnte man tatsächlich fragen, warum der Bonus bei Minderverbrauch nach unten zugunsten des Versorgers reduziert wird, andererseits bei einem Mehrverbrauch nach oben zugunsten des Kunden diese Anpassung nicht erfolgt.
Aber wie schon gesagt: AGB's lesen bildet und sollte bei Neuabschlüssen durchaus ernst genommen werden.
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