Energiepreis-Protest > HanseWerk
Jahresabrechnung Gas erhalten
blackshewolf:
@Herrn Fricke...
Aha... *Groschen purzelt langsam* - soll das heißen, ich müsste eigentlich gar nichts bezahlen? Auch nicht die von mir bisher \"akzeptierten\" Preise?
Da ich nicht ihr rechtliches Know How habe werde ich aber lieber weiterhin die vor der ersten Preiserhöhung im Oktober 2004 geltenden Preise zahlen (mit 2 % Erhöhung - warum auch immer das damals von der VZHH vorgeschlagen wurde...)
Darf ich nochmal folgendes Fragen (hatte ich oben schon gefragt - weiß aber nicht, wie ich hier ein Zitat reinbekomme...):
Auf der Seite der Verbraucherzentrale HH finde ich folgendes Beispiel:
Herr B in Hamburg hat von E.on Hanse eine Abrechnung erhalten, die zu einem Guthaben kommt. Herr B muss zunächst die gleichen Rechenschritte wie Herr A vollziehen. Danach ergibt sich für ihn ein höheres Guthaben als von E.on Hanse angegeben. Jetzt sollte Herr B an E.on Hanse einen Brief schreiben: \"Unter Zugrundelegung einer Erhöhung um 2 % ergibt sich ein Guthaben von ...€. Ich erkläre hiermit die Aufrechnung mit meiner/meinen nächsten Abschlagszahlung/en\". Sollte E.on Hanse, was zu erwarten ist, bei der Einziehung dem nicht Folge leisten, muss Herr B die Lastschrift/en der nächsten Abschlagszahlung/en zurückrufen und den geringeren Betrag per Überweisung zahlen.
Deute ich das jetzt falsch?
Ich dachte dies bedeutet, dass Herr B sein Guthaben mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet?!
Wenn ich dies nun (so hörte sich das ja von Ihnen eben an) - falsch deute - wie bekomme ich denn dann mein Guthaben in Höhe von 174,15 € zurück? Muß ich Eon nun verklagen?
Es wäre wahrscheinlich besser gewesen, ich hätte mehr Gas verbraucht und Eon hätte Geld von mir gefordert als andersherum?!
Vielen Dank für Ihren Rat
:-)
RR-E-ft:
@blackshewolf
Ja, Sie müssten klagen, weil Sie gerade nicht aufrechnen dürfen.
Es war der VZ HH jedoch wohl schon gelungen, einen entsprechenden Druck aufzubauen, dass E.ON Hanse die Guthaben freiwillig auskehrte.
Gehen Sie dazu nochmal auf www.vzhh.de .
Das LG Köln führt im Urteil, RdE 2004, 306 aus:
\"Es genügt, dass der Vertragspartner die \"Billigkeit\" bestreitet und es ist dann Sache des Anderen, seine Kostenkalkulation- also die intimsten Geschäftsgeheimnisse - offen zu legen. Bis zum Abschluss des Verfahrens, d. h. bis zur Rechtskraft des \"billigen\" Entgelts ist dann vom Zahlungsverpflichteten überhaupt nichts zu leisten, obwohl er seinerseits Anspruch auf die Leistung hat.\"
In dieser Entscheidung hat das LG Köln die Konsequenzen aus der Anwendbarkeit des § 315 BGB noch einmal klar und deutlich wie zutreffend herausgearbeitet.
Jetzt müsste man noch einmal sehen, welcher Spezialist dieses schöne Urteil der RdE zur Veröffentlichung übergeben hatte.....
Dank und Anerkennung für den Mut.
Im Übrigen hat dieses Urteil durch das BGH- Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04 (Lichtblick in Karlsruhe) seinen Wert für die Netzbetreiber verloren.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
blackshewolf:
@Herrn Fricke :)
Eon hat mir bereits ein Guthaben in Höhe von ca. 300 € ausgezahlt - die 174,15 € sind die von mir noch zusätzlich zu viel geleisteten Beträge.
Ich warte einfach mal ab, wie Eon reagiert und melde mich dann nochmal,
einen schönen Abend noch und herzliche Grüße nach Jena
Graf Koks:
@blackshewolf:
Primär ist, dass Sie jetzt die Abschlagszahlungen an den bisherigen Preis und den - offenbar ohnehin gesunkenen - Verbrauch anpassen.
Wie sich EON in Hinblick auf § 31 AVBGasV verhält, kann ich nicht prognostitieren. Jedermann steht es frei, auf ihm formal zustehende Rechtspositionen bzw. Vorschriften zu verzichten.
Druck machen könnten Sie gegenüber EON damit, dass - was Sie aber selbst einmal prüfen müssen - die Abschlagszahlungen trotz Unbiligkeitseinwand und wohl auch gesunkenen Verbrauch zu hoch angesetzt wurden bzw. nicht gesenkt wurden (ich kenne Ihre Daten nicht). Man könnte damit sagen, EON hat Ihnen mehr oder minder eine Zahlung des strittigen Unterschiedsbetrages übergeholfen. Ich habe den Eindruck, dass man bei Eon nach außen eigentlich durchaus ein kundenfreundliches Image aufbauen will. So ist Eon der meines Wissens einzige Versorger, der den Verbrauchern von sich aus die Wahl überlässt ob die Abschläge angeglichen werden oder nicht, bzw. jedenfalls dieses Thema anspricht anstatt wie viele andere eigenmächtig hochzusetzen oder gar jegliches Entgegenkommen ablehnt.
Viele Grüße aus Berlin
vom Grafen
RR-E-ft:
@Graf Koks
Einzigartig, voller Pioniergeist, offen und transparent:
http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung/frame.htm
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