Energiepreis-Protest > DEG Deutsche Energie

Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?

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Neuhaus:
Haben Sie vielleicht vergessen, den Zählerstand selbst zu melden?
Ein Anruf dort reicht doch sicherlich zur Klärung!

mfg

khh:

--- Zitat von: Neuhaus am 29. Januar 2015, 21:32:12 ---Haben Sie vielleicht vergessen, den Zählerstand selbst zu melden? ...
--- Ende Zitat ---

Das ist doch beantwortet:

--- Zitat von: sun am 27. Januar 2015, 20:15:36 ---... den Zählerstand habe ich zum 31.12.2014 sowohl envitra, als auch dem Netzbetreiber mitgeteilt. Zusätzlich hat envitra vom Netzbetreiber einen Zählerstand per 14.10.2014 erhalten und mir diesen schriftlich bestätigt.
--- Ende Zitat ---

Und da der envitra-Gasvertrag wohl keine bestimmte Laufzeit hat, liegen verwendbare Zählerstände für eine Abrechnung vor.

@sun, Sie sollten aber darauf achten, dass envitra die gesetzliche Bestimmung gemäß § 40 Abs. 3 EnWG einhält:

--- Zitat ---Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. ...[/b]
--- Ende Zitat ---

userD0010:
@sun
Darf man vielleicht auch erfahren,zu welchem Ergebnis Sie zwischenzeitlich gelangt sind?
Sie sollten sich vorstellen, dass auch so mancher Teilnehmer dieses Forums ein Interesse am Ergebnis der vorgebrachten Vorschläge und deren Umsetzung hat.

dieter luenborg:
leider gehöre ich ebenfalls zu den "Verlassenen". Wir bezogen schon ein paar Jahre Heizstrom von envitra, kann aber nichts negatives sagen. Abrechnungen immer korrekt, wenn nicht -- korigiert. Das Herr Tillmann vorher schon auf verschiedenen Gebieten tätig war wusste ich und habe es riskiert. Wir müssen eben jetzt einen neuen Versorge suchen. Den Dezember 2018 Lasteinzug habe ich wieder zurückgeholt. Mangelhaft fand ich, dass es keine Info per E-Mail gab. Habe nur bei der Suche nach dem Formular zur Zählerstandsmeldung die gesperrte Seite gefunden mit er Liefer Einstellungs Nachricht.
Abbuchungen werde ich überwachen. Aber es ist nichts mehr gekommen bisher.
Frage : soll ich den Dez.18 wieder zurückbuchen? Ich erwarte allerdings 2 3 hundert € Rückzahlung!
Gruß DL

bolli:

--- Zitat von: dieter luenborg am 03. Januar 2019, 12:57:14 ---leider gehöre ich ebenfalls zu den "Verlassenen". Wir bezogen schon ein paar Jahre Heizstrom von envitra, kann aber nichts negatives sagen. Abrechnungen immer korrekt, wenn nicht -- korigiert. Das Herr Tillmann vorher schon auf verschiedenen Gebieten tätig war wusste ich und habe es riskiert. Wir müssen eben jetzt einen neuen Versorge suchen. Den Dezember 2018 Lasteinzug habe ich wieder zurückgeholt. Mangelhaft fand ich, dass es keine Info per E-Mail gab. Habe nur bei der Suche nach dem Formular zur Zählerstandsmeldung die gesperrte Seite gefunden mit er Liefer Einstellungs Nachricht.
Abbuchungen werde ich überwachen. Aber es ist nichts mehr gekommen bisher.
Frage : soll ich den Dez.18 wieder zurückbuchen? Ich erwarte allerdings 2 3 hundert € Rückzahlung!
Gruß DL

--- Ende Zitat ---
Wenn Sie keinen Bonus vereinbart haben und ausgerechnet haben, dass Ihre Zahlungen und die Forderungen auch bei Rückbuchung ausgeglichen sind, würde ich das möglicherweise riskieren. Sollte allerdings ein Insolvenzverwalter das hart durchziehen, könnte es sein, dass Sie doch zahlen müssen, da die Abschlagsforderungen so lange bestehen, wie Sie beliefert werden. Wenn das auch im Dez. noch der Fall war, muss dafür auch der vereinbarte Abschlag bezahlt werden. Die Aufrechnung erfolgt erst am Ende des Vertragsverhältnisses. Nur da könnte dann nichts mehr zum Zurückzahlen da sein.  :(

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