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Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?

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sun:
Hallo,

ich werde seit Anfang November 2013 von envitra mit Gas beliefert. Laut AGB's sollte nach 12 Monaten eine Jahresabrechnung erstellt werden. Bis heute ist diese, trotz Nachfrage, nicht gekommen. Darf ich um meiner Forderung Nachdruck zu verleihen, die Zahlung der Abschläge einstellen bzw. erfolgte Abbuchungen wieder zurück buchen lassen?

sun

khh:
Hallo sun,

ja, ja, envitra (geiz ist nicht immer "geil" ::) ;))  -  lesen Sie unter "Stadt/Versorger" im betreffenden "untergeordneten Board" http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18793.msg110155.html die Anmerkungen zu diesem Versorger (und auch zu deren Geschäftsführer) !

Zu Ihrer Frage:
Nein, dürfen Sie nicht; jedenfalls nicht, wenn Sie den Versorger nicht zuvor 'in Verzug' gesetzt und entsprechende (tunlichst nur rechtskonforme!) Maßnahmen angekündigt haben.

§ 40 Abs. 4 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bestimmt - Zitat: "Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält".

Setzen Sie envitra also schriftlich (mindestens per Email und/oder per Einschreiben-EINWURF) für den Zugang einer vertragsgemäßen Jahresabrechnung eine Frist von 10 Arbeitstagen (Datum benennen) und kündigen Sie für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de an.

Letzteres ist sofort nur dann möglich, wenn Sie Ihre erste Nachfrage/Reklamation belegen können und seitdem mindestens 4 Wochen vergangen sind (siehe "Abhilfefrist" gemäß §§ 111a u. b EnWG oder Website der Schlichtungsstelle Energie e.V. unter Menüpunkt "Schlichtungsantrag" die dort verlinkte "Verfahrensordnung").

Viel Erfolg und melden Sie sich, falls es weitere Probleme mit diesem Versorger geben sollte.

Gruß, khh

PS:
Haben Sie zum Ablauf des 1. Lieferjahres den Gas-Zählerstand selbst abgelesen und envitra -sowie besser auch dem zuständigen Gas-Netzbetreiber- mitgeteilt?

sun:
Hallo kkh,

erst einmal Danke für die ausführliche Antwort.

Beim Wechsel zu envitra im Oktober 2013 habe ich leider den Namen des Geschäftsführers nicht gesehen und der erwähnte Forumsbeitrag ist vom 01.02.2014. Vor dem Wechsel habe ich auch im Internet nichts negatives über envitra gefunden. Ansonsten wäre ich niemals zu denen gewechselt.

Ich werde jetzt sofort einen erneuten Wechsel des Gaslieferanten einleiten. Bei einer Vertragslaufzeit von 1 Monat und 6 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende bin ich zum 01.04. weg bei denen und kann damit einen möglichen Schaden noch in Grenzen halten.

Ach ja, den Zählerstand habe ich zum 31.12.2014 sowohl envitra, als auch dem Netzbetreiber mitgeteilt. Zusätzlich hat envitra vom Netzbetreiber einen Zählerstand per 14.10.2014 erhalten und mir diesen schriftlich bestätigt.

Freundliche Grüße!
sun

khh:

--- Zitat von: sun am 27. Januar 2015, 20:15:36 ---... Beim Wechsel zu envitra im Oktober 2013 habe ich leider den Namen des Geschäftsführers nicht gesehen und der erwähnte Forumsbeitrag ist vom 01.02.2014. Vor dem Wechsel habe ich auch im Internet nichts negatives über envitra gefunden. Ansonsten wäre ich niemals zu denen gewechselt. ...
--- Ende Zitat ---

Damit keine Missverständnisse entstehen: Die Vita des Geschäftsführers muss ja auch nicht zwangsläufig etwas bedeuten, schließlich kann sich jeder Mensch ändern.

Aber ich wechsle NIE zu einem "Newcomer" am Versorgerhimmel, über dessen Hintergrund und Bonität etc. NICHTS bekannt ist und wo es aufgrund des Zeitpunktes der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit z.B. noch keine Verbrauchs-abrechnungen und damit keine brauchbaren Erfahrungswerte geben kann (die Kundenbewertung "der Wechsel hat geklappt", wie überwiegend in den Vergleichsportalen anzutreffen, ist praktisch wertlos).

userD0010:
@sun
Mag es damit zusammenhängen, dass dieser Versorger Ihnen mit der Jahresrechnung evtl. einen Bonus von X % zugesichert hat und nun auf Grund der höheren Abschlagzahlungen sich davor drückt, die Jahresrechnung zu erstellen ?
Wäre es Ihnen denn möglich, auf der Basis der Zählerstände selbst eine Jahresabrechnung einschl. der Grundgebühr zu erstellen, die Gesamtsumme inkl. USt. den geleisteten Abschlagzahlungen gegenüberzustellen, um daraus ein evtl. Guthaben zu ermitteln?
Wenn Ihnen dies möglich ist, sollten Sie dem Versorger diese Ergebnisse in Form einer Abrechnung zukommen lassen und gleichzeitig evtl. Ihnen noch zustehende Restbeträge mit den laufenden Abschlagzahlungen per Vorankündigung verrechnen.
Es bleibt zu hoffen, dass ein evtl. zugesagter Bonus ausreicht, diesen mit der restl. Laufzeit zu verrechnen, bevor Sie zu einem anderen  -hoffentlich seriöseren- Anbieter wechseln.

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