... Ich bin Mieter eines Einfamilienhauses und wir sind 2 Erwachsene + 4 Kinder (1 kleines Baby 4 Monate alt) und wir Zahlen die Abschläge direkt an den Vermieter.
Nach mehreren Telefonaten mit dem Netzbetreiber stellte sich dann heraus das der Eigentümer wohl nicht mehr zahlt.
Die Dame am Telefon wusste wohl selber nicht was sie mir sagen soll und verwies auf den Vermieter. ...
Hallo Fritz-Walter,
dieser Verweis ist eine Frechheit, denn jeder Netzbetreiber/Versorger sollte wissen, dass eine Sperre nicht die Gesundheit von bspw. Kinder gefährden darf!
Wenn der Vermieter tatsächlich nicht erreichbar ist, dann würde ich mich
sofort (ggf. telefonisch) an einen Anwalt wenden, damit der für
unverzügliche Abhilfe sorgt.
Für alle entstehenden Kosten etc. können Sie Ihren Vermieter haftbar machen, nötigenfalls durch Aufrechnung mit der Miete (für die Dauer des vom Vermieter verschuldeten Heizungsausfalls ohnehin die Miete um bis zu 100% kürzen). Lassen Sie sich auch diesbzgl. anwaltlich beraten/vertreten!
Gruß, khh
PS:
Wenn Sie dann baldmöglichst den Gasbelieferungsvertrag auf Ihren Namen umstellen lassen, dann meiden Sie unbedingt die wenig seriösen Billiganbieter (Infos und Hilfestellung zur Versorgerwahl finden Sie nötigenfalls hier im Forum).