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Autor Thema: Preiserhöhung um 25,42 % jährl. Wartungsgebühr Tank  (Gelesen 5071 mal)

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Offline Roxy

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Preiserhöhung um 25,42 % jährl. Wartungsgebühr Tank
« am: 26. Januar 2015, 18:09:27 »
Hallo,

ich habe mich hier neu registriert, wobei ich die Themen im Foren schon längere Zeit verfolge.

Ich habe von P......s ein Schreiben "Änderung der Grundgebühr zum 01.01.2015"' ausgestellt am 15.01.2015, erhalten. Die Erhöhung beträgt 25,42% .
Ich möchte dieser Erhöhung widersprechen! Mir liegen keine AGB's von P........s vor oder jegliche andere vertragliche Grundlagen über Preiserhöhungen auf denen uch Bezug nehmen kann.

Auch im Internet bin ich nicht fündig geworden, wieviel  % Erhöhung legal ist.
Auch die AGB's habe ich nicht gefunden oder wo die Wartungsgebühren vertraglich geregelt sind, ich habe keinerlei Aufhänger zu einem Widerspruch gefunden.
Die letzte Erhöhung hatte ich im Jahr 2005'und da habe ich 15,66 % akzeptiert, wahrscheinlich hatte ich es nicht bemerkt.
Im Jah 2011 ha P.......s es schon einmal mit den 25,42 % Erhöhung probiert, hier konnte ich mit Hilfe des ADM erfolgreich widersprechen, da P.........s ein Formfehler begannen hat und die Erhöhung nicht angekündigt hat.
Diese Hilfe habe ich jedoch jetzt nicht mehr.

Ist diese Erhöhung rechtens? und welche Begründung kann ich zum Widerspruch angeben?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Roxy

Offline Onkel-Olli

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Re: Preiserhöhung um 25,42 % jährl. Wartungsgebühr Tank
« Antwort #1 am: 01. Februar 2015, 13:03:22 »
Hi Roxy,
also klingt jetzt erst einmal ziemlich drastisch, 25,42 % ist aber auch ziemlich relativ.
Zum Vergleich sind 25,42 % von 100,- € glatte 25,42 € macht eine monatliche Erhöhung von 2,12 €.
Das klingt dann schon nicht mehr so drastisch.
Wogegen von 500,- € 25,42 % = 127,10 € also 10,59 € monatlich wären.
Das klingt dann schon heftiger.

Letzte Erhöhung in 2005 ist also 10 Jahre her. Wenn ich mal einfach jährlich 2 % Inflation ansetze, ergeben sich schon linear 20 % Erhöhung, die absolut nur Durchschnitt wären. Wenn man auch noch den "Zinseszinseffekt" einrechnet landet man bei jährlicher 2% Erhöhung auch schon bei 21,9 % effektiver Erhöhung über einen Zeitraum von 10 Jahren vom ersten zum 10 Jahr. So gesehen brauchen nur ein paar ordentliche Ausreisser wie der Börsencrash von 2008 dazwischen liegen und dann dürften 25,42 % Preissteigerung durchaus gerechtfertigt sein. Nennt man ganz normale Inflation, merkt keiner so richtig, findet aber trotzdem statt auch wenn gerade die Energiepreise im Moment einen ordentlichen Dämpfer ausüben...

In dem Sinne,


Schöne Grüße,
Keine Beratung, kein Verkauf, Keine Gewähr alles nur eigene Erfahrungswerte

Offline hifox

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Re: Preiserhöhung um 25,42 % jährl. Wartungsgebühr Tank
« Antwort #2 am: 01. Februar 2015, 21:00:35 »
Hallo Roxy,
nehme an die 25% beziehen sich auf die Grundgebühr von ca. 100€/Jahr, oder?

Da die Gaspreise in 2014 drastisch gefallen sind, sollte der Anbieter eigentlich dafür seinen Gaspreis nach unten anpassen, was wohl die Grundgebühr-Erhöhung kompensieren sollte. Wahrscheinlich ist das auch der Grund des Anbieters um seine Gewinne nicht zu schmälern.

Offline khh

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Re: Preiserhöhung um 25,42 % jährl. Wartungsgebühr Tank
« Antwort #3 am: 01. Februar 2015, 22:21:08 »
... Mir liegen keine AGB's von P........s vor oder jegliche andere vertragliche Grundlagen über Preiserhöhungen auf denen ich Bezug nehmen kann. ...

Stellt sich dann nicht womöglich die Frage, ob ein Preisanpassungsrecht überhaupt wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde (vgl. BGB § 305, insbes. Abs. 2) ?
Ich würde P........s schriftlich auffordern, mir mit Fristsetzung bis zum 15.02.2015 mitzuteilen, auf welche Rechtsgrundlage oder vertraglich vereinbarte Bestimmung P. die Preiserhöhung stützt.   


... Da die Gaspreise in 2014 drastisch gefallen sind, sollte der Anbieter eigentlich dafür seinen Gaspreis nach unten anpassen, was wohl die Grundgebühr-Erhöhung kompensieren sollte. Wahrscheinlich ist das auch der Grund des Anbieters um seine Gewinne nicht zu schmälern.

Sollte ein Preisänderungsrecht wirksam einbezogen worden sein, stellt sich analog der BGH-Rechtsprechung zu anderen Dauerschuldverhältnissen doch wohl die weitere Frage, ob die verwendete Preisanpassungsklausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB überhaupt standhält? Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss bereits aus der Klausel eindeutig hervorgehen, dass Preiserhöhungen auf eine Steigerung der Gesamtkosten begrenzt sind und damit eine Erhöhung des Gewinnanteils des Anbieters sicher ausgeschlossen ist (siehe bspw. hier http://forum.energienetz.de/index.php/topic,8267.msg36130.html#msg36130 ).
Auch hierzu würde ich schriftlich bei P. anfragen, welche konkreten Veränderungen aller Kostenelemente insgesamt die mitgeteilte Preiserhöhung rechtfertigen sollen.

Vielleicht helfen die vorstehenden Hinweise weiter. Zum Thema "Flüssiggas", Wartung der Tanks etc. hab ich ansonsten keine Ahnung ;) !

   
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