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nach EuGH-Urteil aus 2014
khh:
@h.terbeck,
über die Missstände (insbesondere der Vergangenheit) zu lamentieren, bringt gar nichts !
Mit meinen vorstehenden Beiträgen möchte ich Grundversorgungskunden aufzeigen, worauf
es bzgl. eventueller Rückforderungsansprüche ankommt und was ggf. schnellstmöglich zu tun ist.
Gruß, khh
PS: Der BGH hat nur einen sehr geringen Spielraum, bei der Umsetzung dieser EuGH-Entscheidung
"herumzukaspern" oder "zu verwässern", denn die Vorgaben sind bindend. Auch mal positiv denken ;) !
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