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Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein neu gestaltetes Mess– und Eichrecht. Das neue Mess– und Eichgesetz (MessEG) und die Mess– und Eichverordnung (MessEV) haben das bisher geltende Eichrecht – insbesondere Eichgesetz (EichG) und Eichordnung (EichO) – abgelöst.
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