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Autor Thema: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?  (Gelesen 8044 mal)

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Offline Riven

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Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« am: 03. April 2013, 22:57:13 »
Hallo,

Ich bin Eigentümer einen Mehrfamilienhauses und habe derzeit Probleme mit der Stadtwerke, weil zwei Mieter einen Humbug getrieben haben und die Stadtwerke Duisburg obendrauf.

Ein Mieter hat sich im August 2011 vom Strom abgemeldet und ist erst Anfang Januar 2013 ausgezogen. Trotzdem hatte er auch in der Zwischenzeit Strom. Ich erfuhr erst nach seinem Auszug, dass der Zähler auf meinen Namen lief. Denn nach seinem Auszug wollte ich einen Leerstand melden Ich bekam in dieser Zwischenzeit keine einzige Rechnung, so dass ich nicht reagieren konnte.

Ein anderer Mieter hat sich nicht einmal angemeldet und Strom bezogen. Auch darüber wusste ich erst im Januar 2013 bescheid, 3 Monate nach seinem Auszug. Die ganze Zeit bekam ich nicht eine einzige Rechnung, bevor ich den Leerstand gemeldet habe.

Normalerweise zahlt man ja monatliche Abschläge und könnte somit sofort reagieren, doch die Stadtwerke Duisburg hat wahrscheinlich gewartet, bis jede Rechnung auf über 1000 Euro lief, und schickte sie mir erst dann per Post.

Nach einer Beschwerde wollte die Stadtwerke von mir die Zählerstände bei den Ein- und Auszügen haben, doch trotzdem sind sie auch damit der Überzeugung, dass sie von mir alles fordern können. Theoretisch wäre es sogar möglich, so die Stadtwerke am Telefon, dass sich jeder Mieter vom Strom abmeldet, so dass der jeweilige Eigentümer den Strom bezahlen müsste ("Das ist leider so und das ist rechtens", so die Stadtwerke Duisburg).

Wie sieht das ganze tatsächlich vor Gericht aus? Hat da jemand Erfahrungen? Kann ich über die Schlichtungsstelle eine Lösung erreichen?

Nach einer Recherche habe ich rausgefunden, dass die Stadtwerke Duisburg gegen $2 Abs.1 2 StromGVV verstoßen hat. Das heisst, die Stadtwerke kann theoretisch bei fehlender Anmeldung den Strom auf den Eigentümer, auf Herrn Gauck oder Frau Merkel umlegen. Vor Gericht jedoch, kann die Stadtwerke die Förderung nur vom tatsächlichen Verbraucher (Konkludenz) geltend machen. Ausserdem kann ich mich auf das Urteil des LG Itzehoe vom 3.3.2009, 1 S 179/08 berufen. Liege ich hiermit richtig? Dabei habe ich sogar der Stadtwerke geholfen, indem ich die Zählerstände und die tatsächlichen Verbraucher genannt habe. Das ganze sogar mit Einwohnermeldeamtsbescheinigungen!!

Oder ist das nur ein klassischer Versuch des Versorgers, an das Geld so leicht wie möglich zu kommen?

Danke

Offline bolli

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #1 am: 04. April 2013, 08:11:25 »
Oder ist das nur ein klassischer Versuch des Versorgers, an das Geld so leicht wie möglich zu kommen?
So wird's wohl sein.

Schauen Sie mal in die Netzanschlussverordnung ( Netzanschlussverordnung). Es ist zu unterscheiden zwischen dem Inhaber eines Netzanschlusses (nämlich Ihnen) und den Netzanschlussnutzer (nämlich Ihrem Mieter). Letzterer hat gegenüber dem Netzbetreiber (und gegenüber seinem Stromlieferanten, der nicht derselbe ist) einige Pflichten. Kommt ER diesen nicht nach, begeht ER Verstöße, für die er haftbar zu machen ist. Aber nicht von Ihnen sondern von Netzbetreiber und Versorger. Des weiteren kann ja wohl nicht jeder einfach so auf Ihren Namen den Stromanschluss ummelden. Da sind ja wohl Unterschriften zu leisten. Wenn nicht, läuft/lief da was schief.

Offline Stromfraß

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #2 am: 04. April 2013, 12:14:29 »
Zitat
Nach einer Beschwerde wollte die Stadtwerke von mir die Zählerstände bei den Ein- und Auszügen haben, doch trotzdem sind sie auch damit der Überzeugung, dass sie von mir alles fordern können. Theoretisch wäre es sogar möglich, so die Stadtwerke am Telefon, dass sich jeder Mieter vom Strom abmeldet, so dass der jeweilige Eigentümer den Strom bezahlen müsste ("Das ist leider so und das ist rechtens", so die Stadtwerke Duisburg).

Da machen es sich die Stadtwerke zu einfach. Sicher haben sie Probleme, die offenen Beträge von den eigentlich Netznutzern zu holen und wenden sich nun an den Inhaber des Netzanschlusses.
Ich würde mich nicht mit inkompetenten Mitarbeitern herumärgern, sondern die Beschwerde an den Chef der Stadtwerke senden unter Nennung der zutreffenden Paragraphen der Netzanschlussverordnung. Vielleicht ist es auch möglich, mit den anderen Mietern zu reden wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. Und auch ein Blick in die AGB der Stadtwerke könnte nicht schaden. Mir ist nicht bekannt, dass es KEINE Abschlagszahlungen gibt!
Ich denke, da wollen die Stadtwerke eigene Versäumnisse nur abwälzen.

Offline Wolfgang_AW

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #3 am: 04. April 2013, 20:20:45 »
Grundlage ist zunächst einmal der Mietvertrag.

Wenn dort neben den zulässigen Nebenkosten - hier beispielhaft dem Allgemeinstrom (Heizung, Beleuchtung der allgem. benutzten Gebäudeteile et.) nichts zusätzlich vereinbart ist (z.B. wg nur eines Zählers ein pauschaler Abschlag für Strom) sind mit der Miete die Kosten abgegolten.

Der Fachanwalt für Mietrecht Klaus Lützenkirchen schreibt in seinem Rechtsberater "Mietnebenkosten von A -Z", 5. Auflage, Seite 291 unter <Strom>

Zitat
Vielerorts ist aber gerade die Stromverteilung im Haus so eingerichtet, dass jede Wohnung über einen eigenen Stromkreis mit separatem Zähler verfügt. In diesen Fällen kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung davon ausgegangen werden, dass die Stromversorgung nicht vom Vermieter geschuldet wird, sondern der Mieter einen eigenen Liefervertrag mit dem Versorgungsunternehmenabschließen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Stromfraß

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #4 am: 04. April 2013, 22:20:19 »
Eben!
Zitat
Vielerorts ist aber gerade die Stromverteilung im Haus so eingerichtet, dass jede Wohnung über einen eigenen Stromkreis mit separatem Zähler verfügt. In diesen Fällen kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung davon ausgegangen werden, dass die Stromversorgung nicht vom Vermieter geschuldet wird, sondern der Mieter einen eigenen Liefervertrag mit dem Versorgungsunternehmenabschließen muss.
So wie von Riven dargestellt, hat jede Wohnung einen eigenen Stromkreis und einen separaten Zähler. Damit wäre es eindeutig, dass die Kosten der Stromversprgung nicht vom Vermieter zu tragen sind.

Offline Riven

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #5 am: 05. April 2013, 08:48:39 »
Genau, jede Wohnung hat einen eigenen Zähler. Die Stadtwerke Duisburg hat die StromGVV vollständig übernommen plus einige Paragrafen bezüglich der Zahlungsweise hinzugefügt.

Siehe:
http://www.stadtwerke-duisburg.de/fileadmin/swdu/pdf/PartnerStrom/SWDU_Strom_GVV_2012-08-13.pdf


Das heisst also, entweder haben die Leute im Beschwerdemanagement keinen Schimmer von der im Rechtsstaat Deutschland gültigen Verordnung oder sie haben die Anweisung, so hartnäckig wie möglich zu bleiben, bis sie merken, dass sich der Hauseigentümer doch mit der Materie auskennt und sagt :"dann geht doch bitteschön vor Gericht!".

Deutschland macht keine Gesetze für die Katz und niemand und schon kein privater kann verabschiedete Gesetze mit eigenen überdecken oder in einem Bereich für ungültig erklären.

Komisch aber, dass es die Telekom nicht versucht, die Telefonkosten der Mieter auf mich abzuwälzen.

Offline Stromfraß

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #6 am: 05. April 2013, 17:58:19 »
Naja, bei der Telekom gibt es eine monatliche Rechnung!  :)

Offline Riven

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #7 am: 11. April 2013, 10:07:33 »
vor zwei tagen war jemand von den stadtwerken zum ablesen der zählerstände da. wahrscheinlich haben sie gemerkt, dass ich mindestens genauso hartnäckig bin und wollten überprüfen, ob meine Angaben zu den Auszugszählerständen plausibel sind.

also , merkt euch ein leben lang, dass das gesetz am längsten hebel sitzt und man sich von einem privaten niemals einschüchtern lassen sollte!


Offline Stromfraß

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #8 am: 11. April 2013, 11:30:43 »
Zitat
also , merkt euch ein leben lang, dass das gesetz am längsten hebel sitzt
Das ist wohl mitunter nur frommes Wunschdenken, sonst gäbe es die Gesetzesverstöße nicht am laufenden Band. Denke ich zum Beispiel nur an die Steuer-Gesetzgebung und wieviele es Steuerflüchtlinge gibt. Naja, einige davon hat man gefasst.

Offline Riven

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #9 am: 20. Januar 2015, 11:43:34 »
Im August 2014 kamen alle Rechnungen von Mieterverbräuchen wieder an meine Adresse. Der Gesamtbetrag war über 6000 Euro. Obwohl ich die Stadtwerke bereits Anfang 2013 über die nicht angemeldeten und bereits ausgezogenen Mieter informierte und darum bat, die Rechnungen an sie zu schicken, hielten sie sich hart dagegen. Von der konkludenten Vertragsannahme gemäß StromGVV $2 und von Rechtsurteilen wie LG Itzehoe 1S 179/08 wollten sie nichts wissen. Sie drohten mit einer Klage.

Nach meinen Androhungen per E-Mail (Mehr als 10 mal am Tag innerhalb einer Woche), die Staatsanwaltschaft wegen Täuschung einzuschalten, wurde der Fall vergangenen September innerhalb weniger Tage erledigt. Die Stadtwerke Duisburg hat sich bei mir entschuldigt und die Rechnungen auf Null gesetzt. Die ehemaligen Mieter bekommen jetzt die Rechnungen, was auch rechtskonform ist. Wie schnell das gehen kann...

Offline Wolfgang_AW

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Re: Stromkosten von ehemaligen Mietern bezahlen?
« Antwort #10 am: 20. Januar 2015, 14:07:28 »
Glückwunsch!

Wissen gepaart mit Hartnäckigkeit führt häufig zum Erfolg.

Bleibt für Sie die Erfahrung.
Nach meinem Dafürhalten ist es angebracht die jeweiligen Zählerstände im Wohnungsübernahme/-übergabeprotokoll aufzunehmen mit einem kurzen Hinweis, dass die Pflicht der An-/Abmeldung dem Mieter obliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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