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Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten – überhöhte Abschläge unzulässigEnergieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, Urteil vom 16.12.2014) in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen ExtraEnergie GmbH in zweiter Instanz entschieden....
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