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Autor Thema: Erledigt sich eine Widerklage durch Zurücknahme der (Versorger-)Zahlungsklage?  (Gelesen 2591 mal)

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Offline Vollgas

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hallo, all´s,

vorab bedanke ich mich (möglicherweise auch im Interesse anderer Verbraucher) wieder für fundierte Antwort.

Gesetzt den Fall, es gibt ein Klageverfahren eines Versorgers am Amtsgericht "wegen Forderung".

Daraufhin reicht der Kunde (Beklagter) Widerklage wegen eigener (Rück-)Forderungen gegen den Versorger unter dem selben Aktenzeichen ein.

Dann aber zieht der Versorger seine Zahlungsklage mehr oder weniger überraschend zurück.

Frage:
Bliebe die Widerklage des Beklagten bestehen und müsste diese gerichtlich verhandelt werden und könnte sie (falls begründet) durchaus noch erfolgreich sein - oder hat sich mit der Zurücknahme der Versorgerklage auch die Widerklage des Kunden erledigt?! In welcher Vorschrift ist dies geregelt?

Gruß  :D

Offline uwes

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Nach erfolgter Klagerücknahme wird eine bereits vorher rechtshängig gewordene Widerklage nicht hinfällig, da die Rechtshängigkeit der Hauptklage nur für die Erhebung, nicht aber für die Durchführung der Widerklage Voraussetzung ist (Münchener Kommentar-Luke, ZPO, 2. Aufl., § 269, Rn. 38; Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 269, Rn. 51; Zöller-Greger, ZPO, 22. Aufl., § 269, Rn. 17; jeweils m.w.N.).
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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