Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??

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Didakt:
@ Dashi,

ich schicke Ihnen für Ihren Widerspruch einen Textvorschlag per PM. Bitte genau überprüfen und Ihrem Fall/Ihren Forderungen entsprechend anpassen/ergänzen. Zweckmäßig ist es, die eigene Abrechnung als Anlage beizufügen.
Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse per PM mitteilen, sende ich Ihnen die Excel-Datei zwecks Ausdruck.

khh:

--- Zitat von: Dashi am 14. Dezember 2014, 18:19:05 ---zur Frage 2:
Von mir wurden am 24.06.14, 20.09.2014  und am 15.10.2014 Zählerstände an immergrün auf deren Homepage eingegeben. Der Stand am 15.10.14 belief sich auf 6527 kWh.
--- Ende Zitat ---

Sinnvoller wäre eine Meldung des Zählerstandes zum Ablauf des 1. Lieferjahres am 14.11.2014 gewesen und warum immergrün per 30.11.2014 abrechnet, wird wohl deren Geheimnis bleiben. Wie schon in meiner Antwort #2 angesprochen, scheint für die Zeiträume 15.10. - 14.11.14 und 15. - 30.11.14 ein etwas zu geringer Verbrauch abgerechnet worden zu sein, was dann in der Schlussabrechnung für die restlichen 11,5 Mon. zu eine etwas höheren Preis nachgeholt wird (das ist eine oftmals in den Abrechnungen von 365 AG & Co. festzustellende Praxis, um ein paar Euro mehr abgreifen zu können >:().   


--- Zitat ---zur Frage 3:
der Text von Seite 3 und 4 der Abschlussrechnug:
... Ihr aktueller Bruttoarbeitspreis: 0,2485 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95 €. ...
--- Ende Zitat ---

Das hatte ich gefragt um zu prüfen, ob Ihnen für die zweite Abrechnungsperiode womöglich noch eine weitere Preiserhöhung klammheimlich untergeschoben wurde. Der gesamte weitere Text der Seiten 3 und 4 ist weniger von Interesse und könnte in Ihrem vorstehenden Beitrag gelöscht werden.


--- Zitat ---Meinen Widerruf würde ich so Formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Verbrauchsabrechnung vom    .12.2014 ist mir eine Erhöhung des Grundpreises ab 15.11.2014 aufgefallen. Nach Durchsicht alle Ihre E-Mails an mich ist mir eine pdf-Dokument gefunden - aus dem eine Erhöhung hervorgeht. Dieser Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises ist allerdings sehr versteckt in diesen Dokument.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 1.288,10  kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2000 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 53 € auf 34 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 20.12.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.01.: 34€
15.02: 34€
15.03.: 34€
usw., letztmalig am 15.10.2015.

Wäre dieser so in Ordnung? ...
--- Ende Zitat ---

Ich würde kleine Veränderungen wie farblich hervorgehoben vornehmen (bspw. ist das keine Schlussrechnung ;)). Außerdem würde ich mit Benennung meiner Bankverbindung die Überweisung des Guthabens bis zum 30.12.2014 verlangen. *)

Wenn Sie nach Rückkehr aus Ihrem Urlaub feststellen, dass nicht sämtliche Forderungen erfüllt sind, sollten Sie sich gleich anschließend mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.


*) Nachtrag:
Oder besser die Textvorlage von Didakt verwenden !  :)

Dashi:
Die Vorlage von Didakt ist super :)

Wenn ich noch mal über alles nachdenken kann es sein das ich sogar den Stand am 30.11.14 eingegeben habe, dies kann ich nur leider nicht mehr nachvollziehen. Es ist gut möglich das ich diesen Stand vergessen habe in meiner Datei einzupflegen. Oder es war die Westnetz, eine Mitarbeiterin der Westnetz sagte mal das sie Mitarbeiter raus schicken um die Zählerständen zu notieren und an die entsprechenden Versorger weiterzuleiten.


Was mir gerade noch auffällt, an welche Adresse schicke ich das Einschreiben, es gibt eine Postanschrift mit Postfach und eine Anschrift des Firmensitzes.


Didakt:
Die Rechnung enthält eine Anschrift mit Postfach-Nr. . Diese verwenden, wenn Sie per Einschreiben-Einwurf versenden, sonst Sitz der Gesellschaft (Aachener Str. ) bei Einschreiben-Rückschein.
Halten Sie sich an die Vorlage und setzen Sie im Anschriftenfeld über die Empfänger-Anschrift "Einschreiben-Einwurf"

khh:

--- Zitat von: Dashi am 14. Dezember 2014, 21:35:07 ---Wenn ich noch mal über alles nachdenken kann es sein das ich sogar den Stand am 30.11.14 eingegeben habe, ... . Oder es war die Westnetz, eine Mitarbeiterin der Westnetz sagte mal das sie Mitarbeiter raus schicken um die Zählerständen zu notieren und an die entsprechenden Versorger weiterzuleiten. ...
--- Ende Zitat ---

Wenn man einen Vertrag mit 12 Monate Laufzeit hat  - wie hier zudem noch mit einer Bonusvergütung nach 12-monatiger Belieferung -  sollte man immer exakt zum Ablauf des Lieferjahres den eigenen Zählerstand selbst ablesen und dem Versorger sowie dem zuständigen Verteil-Netzbetreiber (VNB) mitteilen.

Die VNB lesen die Zähler zwar auch jährlich ab (oder fordern die Endverbraucher zur Selbstablesung auf), aber deren turnusmäßiger Ablesetermin stimmt höchst selten mit dem für den Vertrag des Kunden relevanten Termin überein. Wenn Zählerstände nur vom VNB gemeldet werden, nutzen es die wenig seriösen Versorger gerne aus, um Bonusabrechnungen hinauszuzögern oder sich bei ggf. zu schätzende/hochzurechnende Verbräuche mal etwas zu eigenen Gunsten "zu vertun".

Leider ist häufig festzustellen, dass Verbraucher durch eigene Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass Verbrauchsabrechnungen verspätet oder fehlerhaft erstellt werden! :(

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