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Autor Thema: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??  (Gelesen 13453 mal)

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Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #15 am: 18. Dezember 2014, 11:14:43 »
@Didakt
vielen Dank für Ihre mühe :)
bin auch sehr überrascht das ich so schnell eine Antwort bekimmen habe.


Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #16 am: 18. Dezember 2014, 11:25:49 »
@Didakt
vielen Dank für Ihre mühe :)
bin auch sehr überrascht das ich so schnell eine Antwort bekimmen habe.

Hallo @ Dashi, es kommt immer darauf an, wie es "in den Wald hineinrauscht"! :D Zum Weiteren:

Das Angebot der 365 AG ist o. K. Sie sollten von der angebotenen Regelung Ihres Anliegens Gebrauch machen, auch von der Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sonderkündigung zum 31.01.2015. Daraus folgt:

1. Eine Korrektur Ihrer bereits erhaltenen Jahresabrechnung scheidet aus, weil die Richtigstellung im Zuge der Schlussrechnung erfolgt. Das ist akzeptabel, es sei denn, Sie schlagen die Möglichkeit der Sonderkündigung aus.

2. Da der Scheck als abgesendet avisiert ist, sollten Sie nunmehr auch diese Zahlungsweise akzeptieren, weil eine Ablehnung zu neuen abrechnungstechnischen Ungereimtheiten führen kann. Da der Scheck aber durchaus erst während Ihrer Urlaubsabwesenheit eintreffen kann, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens zwecks Fristwahrung mit der Einlösung des Schecks beauftragen und diese Person dazu ausdrücklich in Schriftform bevollmächtigen.

3. Bei Vollzug der Sonderkündigung beauftragen Sie umgehend einen neuen Lieferanten mit der Versorgung ab 01.02.2015. Hier Verweis auf www.bezahlbare-energie.de, (abgekupferte Dauerempfehlung des Users @ khh).

4. Für Ihre Kündigungserklärung schicke ich Ihnen eine Vorlage per PN.

Bei weiteren Fragen bitte Feedback.

MfG

Offline khh

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #17 am: 18. Dezember 2014, 15:43:43 »
... Das Angebot der 365 AG ist o. K. Sie sollten von der angebotenen Regelung Ihres Anliegens Gebrauch machen, auch von der Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sonderkündigung zum 31.01.2015. Daraus folgt:

1. Eine Korrektur Ihrer bereits erhaltenen Jahresabrechnung scheidet aus, weil die Richtigstellung im Zuge der Schlussrechnung erfolgt. ...

Nach meinen bisherigen Erfahrungen erfolgt eine Korrektur der vorliegenden Abrechnung! Ich würde mich nicht auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung einlassen, bevor das der Fall ist (inkl. Korrektur der Abschlagsforderungen für die 2. Abrechnungsperiode); andernfalls läuft man dem nach Vertragsende womöglich hinterher.
Es ist wird von 365 AG & Co. auch durchaus akzeptiert, wenn nötigenfalls eine zeitliche Verlegung des Termins für die angebotene "einvernehmliche Vertragsaufhebung" verlangt wird.

Im Übrigen ist die zugegangene Antwort-Mail das übliche aus Textbausteinen bestehende (teils höchst unsinnige) Geschwafel auf einen substantiierten Widerspruch, durch das man sich als Betroffener nicht verunsichern lassen sollte!
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 15:54:06 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #18 am: 18. Dezember 2014, 17:01:12 »
Hallo @ Dashi,

entscheiden Sie selbst über Ihr weiteres Vorgehen, vor allem über Ihren Ausstieg aus dem Vertrag.  Der Versorger ist dezidiert auf Ihren Widerspruch eingegangen. Ihre Forderung aus Ihrer eigenen Abrechnung gegenüber der Immergrün-Abrechnung macht einen Betrag von 5,76 € aus. Achten Sie auf die Feinheiten in meiner vorstehenden Empfehlung. Ich führte aus, den Vorschlag von Immergrün hinsichtlich der Verrechnung Ihres Anspruchs in der Schlussrechnung anzunehmen, wenn Sie sonderkündigen. Sonst natürlich nicht. Wegen dieses Betrages lohnt es sich ein nicht, ein weiteres Brimborium zu inszenieren. Um jegliche Überzahlung bis zum evtl. Ausstieg zu vermeiden, überweisen Sie als letzten Abschlag nur noch die Kosten Ihres tatsächlichen Verbrauchs abzüglich Ihrer o.a. offenen Forderung und gut ist alles! Die spitze Berechnung führe ich, wenn gewünscht, für Sie durch.

Ich schicke Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen einige Vorlagen (Kündigung, Zählerstandsmitteilungen nach Vertragsbeendigung) per E-Mail  als bereits formatierte WORD-Dateien zur leichteren Verarbeitung.

MfG

Offline khh

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #19 am: 18. Dezember 2014, 17:17:03 »
... Ihre Forderung aus Ihrer eigenen Abrechnung gegenüber der Immergrün-Abrechnung macht einen Betrag von 5,76 € aus. ... Wegen dieses Betrages lohnt es sich nicht, ein weiteres Brimborium zu inszenieren. ...

Das stimmt selbstverständlich! Ich hatte nicht mehr im Kopf, dass es lediglich um diesen Mini-Betrag geht ??? :-[.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #20 am: 18. Dezember 2014, 18:03:29 »
Hallo

ich möchte weg von dem Verein, daher habe ich vor den Vertrag zu kündigen.


Hallo @ Dashi,

Um jegliche Überzahlung bis zum evtl. Ausstieg zu vermeiden, überweisen Sie als letzten Abschlag nur noch die Kosten Ihres tatsächlichen Verbrauchs abzüglich Ihrer o.a. offenen Forderung und gut ist alles! Die spitze Berechnung führe ich, wenn gewünscht, für Sie durch.

Wenn Sie die Berechnung für mich durchführen könnten bin ich Ihnen sehr dankbar :)

Der Ausstieg wäre dann der 31.01.2015, wlecher Abschlag wäre dann der letzte? Der Abschlag der zum 15.01.2015 fällig wäre? 

@khh vlt. hatten sie ja meine Guthaben von 351,50 € (laut immergrün Abrechnung) im Kopf :)

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #21 am: 18. Dezember 2014, 19:56:32 »
...ich möchte weg von dem Verein, daher habe ich vor den Vertrag zu kündigen.

@ Dashi,

eine weise Entscheidung. Bringen Sie deshalb sofort Ihre Kündigungserklärung auf den Weg und beauftragen Sie schnellstens einen Anschlussversorger.

Später dann, etwa am 10.01.2015 machen Sie den „Sack zu“! Ihr nächster und letzter Abschlag ist – wenn überhaupt – zum 15.01.2015 fällig, denn Sie haben bis dahin bereits einen Abschlagsbetrag von 53 € auf der Habenseite gegenüber dem neu berechneten Sollabschlag von 34 €/Mon.

Um eine Kontrollrechnung um den 10.01.2015 herum für Sie durchzuführen, halten Sie bitte die Zählerstände vom 30.11. und 31.12.2014 sowie vom 10.01.2015 fest und teilen Sie mir diese dann zusammen zeitgerecht per E-Mail mit. Danach errechne ich für Sie den evtl. noch fälligen Schlussabschlag unter Berücksichtigung Ihrer Forderung gegen die 365 AG. Das Ergebnis teilen Sie dann dem „Lieblings“-Versorger mit einem stilvollen Schreiben mit. ;)

Und schließlich noch folgendes: Vermeiden Sie die Angaben von Daten hier im Forum, an Hand derer Ihre Identität ausfindig zu machen ist. Löschen Sie deshalb in Antwort # 13 den folgenden Text und auch Datumsangaben und EUR-Beträge.

Edit: Zitat gelöscht.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 22:54:16 von Didakt »

Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #22 am: 18. Dezember 2014, 21:39:41 »
Die Kündigungserklärung ist schon auf dem Weg und mit Hilfe des www.bezahlbare-energie.de ist die Anschlussversorgersuche auch schon in Arbeit :)

Die Angaben in Antwort # 13 sind auch gelöscht, ich hoffe ich habe keinen übersehen.

Vielen Vielen Dank für die Hilfe   :)

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #23 am: 20. Dezember 2014, 17:32:08 »
Zitat von: von @ Dashi im 1. Beitrag
…Über Ihr Rechnungsguthaben in Höhe von 3XX,50 € erhalten Sie einen Verrechnungsscheck. Erstellung und Versand des Schecks erfolgen in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum…

An Stelle von @ Dashi und deren/dessen Zustimmung vorausgesetzt, gestatte ich mir folgenden Hinweis:
Die Rechnung ging am 13.12.2014 ein. Aufgrund sofortigen Widerspruchs dagegen sowie kurzer Fristvorgabe für die Mängelbeseitigung sputete sich der Laden sichtlich in seinem Leistungsverhalten. Der Scheck ging beim Empfänger am 19.12.2014 mittags ein.

Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #24 am: 21. Dezember 2014, 10:57:15 »
Kurze meldung aus dem urlaub :)

meine Kündigungsbestätigung habe ich mitlerweile auch erhalten. Mit der bestätigung das immergrün kein Geld mehr von meinem Konto einzieht.
Ich solle meine alten Abschlag nur bitte pünktlich zahlen  8)


@Didakt
Zustimmung erhalten  ;D

Schöne Feiertage wünsche ich allen

Grüße Dashi

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #25 am: 21. Dezember 2014, 16:05:58 »
Das flutscht ja wie geschmiert. Der Laden mausert sich scheinbar. Den alten Abschlag werden die aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich nicht verbuchen können! :D

Offline Reisefan

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #26 am: 28. Januar 2015, 22:15:09 »
@didakt haben Sie denn da noch eine Erklärung?

Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #27 am: 09. Februar 2015, 21:49:03 »
soooooooooo

meine letzte Energierechnung von immergrün ist mittlerweile auch bei mir eingetroffen. Und ich bein den Verein endgültig los :)

Vielen vielen Dank für die Hilfe :)

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #28 am: 09. Februar 2015, 22:07:41 »
@ Dashi,

wie lautet denn das Ergebnis der Schlussrechnung? Guthaben/Restzahlung?

MfG

Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #29 am: 09. Februar 2015, 22:19:16 »
Ich habe eine Restzahlung an immergrün von 0,09 € zu leisten.
Da ist die Überweisungsgebühr höher als der Restbetrag  ;D

 

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