Hallo Dashi,
vorab drei Fragen: 1. ist der in der Abrechnung genannte Zählerstand vom 15.11.2013 richtig; 2.
welchen Zählerstand an
welchem Tag von Ihnen abgelesen haben Sie
immergrün (und auch Ihrem Netzbetreiber?) Anfang November mitgeteilt; 3. welche aktuell geltenden Preise sind auf Seite 3 bzw. 4 der Abrechnung angegeben ?
Zur Abrechnung:
- der Bonus 99,00 € brutto auf Basis der Anfangspreise ist (erstaunlicherweise) richtig berechnet worden;
- die Berücksichtigung von 13 Abschlägen ist richtig, schließlich haben Sie die im Zeitraum 15.11.13 - 30.11.14 auch bezahlt;
- der Verbrauch 15.11. - 31.12.13 dürfte um ca. 1/3 zu niedrig angesetzt sein (passt in der Relation nicht zu den Verbräuchen der übrigen Zeitabschnitte!);
- für den Zeitraum 15.11. - 30.11.14 wurde die (mangels Transparenz rechtlich unwirksame!) Grundpreiserhöhung auf mtl. 19,95 € brutto mit zeitanteilig ca. 5,56 € brutto berechnet (hier hat
immergrün mal wieder die gesetzliche Bestimmung § 40 Abs. 1 Satz 2 EnWG - Zitat
"Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen." missachtet!);
- der für das 2. Lieferjahr (bis zum Vertragsende sind nur noch 350 Tage abzurechnen) verlangten mtl. Abschlagszahlungen berücksichtigen (rechtswidriger Weise!) nicht den Vorjahresverbrauch und sind deutlich zu hoch - überschlägige Berechnung:
Verbrauch 15.11.13 - 14.11.14 = 1.213,7 kWh x 350/365 Tage = ca. 1.100 kWh im restlichen Vertragszeitraum;
1.100 kWh x 0,208805 € =
229,6844 € Arbeitspreis plus 90,3529 x 350/365 Tage =
86,5882 € Grundpreis;
229,6844 € Arbeitspreis plus 86,5882 € Grundpreis = insgesamt 316,27 € netto =
376,36 € brutto;
376,36 € ./. Bankeinzug 53,00 € am 15.12.14 = 323,36 € : 10 = ca.
32 € mtl. Abschlag 15.01. - 15.10.15 !
Ich würde der Grundpreiserhöhung widersprechen und mit Fristsetzung die Erstattung bzw. Gutschrift der überzahlten 5,56 € verlangen sowie die Korrektur der Abschlagszahlung Jan. - Okt. 2015 fordern. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs sollte angekündigt werden, dass eine Beschwerde bei der
www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt (erst 4 Wochen nach der ersten Reklamation möglich - siehe Verfahrensordnung der SE!).
Gruß, khh