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Autor Thema: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??  (Gelesen 14954 mal)

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Offline Dashi

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13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« am: 13. Dezember 2014, 20:52:40 »
Halli hallo,

ich habe heute eine Mail von der Immergrün erhalten mit meiner Abschlussrechnug, diese kann ich aber nicht so richtig nachvollziehen. Mir wurden bei der Rechnung 13 Abschläge mit einberechnet, was ich nicht so wirklich nachvollziehen kann.
Habe den Wasserkraft 6 (Bonustarif) am 15.11.13 mit folgenden Kontion abgeschlossen:
23,86 Cent/kWh
8,96 €/Monat (Grundpreis)
12 Monate Preisgarantie
25% Bonus inkl.

[EMail entfernt]

Den Zählerstand hab ich der Immergrün Anfang Nov unaufgefordert mitgeteilt.

Hab auch kurz nach Vertrags beginn diese versteckte Preiserhöhung, die Grundpreiserhöhnug auf 19,95€ pro Monat bekommen, jedoch wurde bei dieser Abrechnung mit dem Grundpreis von 8,96€ für den Gesamten Zeitraum mit einberechnet.
Allerdings wurde der Grundpreis und die Abschlagszahlung für 13 Monate berechnet.

Auf Seite 4 der Abrechnung steht noch Folgender Satz: Ihr (geschätzter) Vorjahresverbrauch: 2000 kWh. Bezogen auf die aktuelle Abrechnungsperiode von 380 Tagen ergibt dies einen
vergleichbaren Wert von 2082 kWh.

In den AGBs habe ich keine genauen Angaben gefunden bezüglich der Abschläge.

Ich versteh die ganze Abrechnung nicht so richtig, warum die 13 Abschläge mit einberechnet werden.
Ich habe die Befürchtung das ich im nächtens Abrechnugsjahr, wegen dieser 13 Monate ins minus gerate und dann nachzahlen muss. (Mein Vertag mit immergrün ist auch zum 14.11.2015 gekündigt)

Ich hoffe ich habe keine Angaben vergessen und dies auch im richtigen forum gepostet.

Grüße die Dashi
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:45:26 von DieAdmin »

Offline PLUS

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2014, 00:51:45 »
@Dashi, rechnerisch ist das nachvollziehbar:
  107,0 0,200504 21,45 €
1106,7 0,208804       231,08 €
  74,4  0,208804  15,54 €
-------------------------------
ohne MWSt.     268,07 €
mit MWSt.      319,01 €
Grundpreis
8,96  12 Monate      107,52 €
19,95 0,5 Monate       9,97 €
-------------------------------
                       436,50 €
BONUS          -99,00 €
-------------------------------
                       337,50 €
      
Die Berücksichtigung der 13 viel zu hohen Abschlagszahlungen ist in Ordnung. Nicht ganz nachvollziehbar ist der Bonus (25 % auf die Gesamtkosten Neukundenbonus in den ersten 12 Monaten ?). Die Vertragslaufzeit  war ja 12 Monate?! Der Grundpreis von 8,96 € Monat wurde für 12 Monate berechnet, 19,95 € offensichtlich für einen halben Monat (15.11.2014 bis 30.11.2014). Die Gesamtkosten in den ersten 12 Monaten betragen 408 €, der Bonus macht dann eigentlich 102 € und nicht 99 €.*)

Die Abschlagszahlung von 53 € ist bei 1250 kWh Jahresverbrauch und diesem Grundpreis mehr als ausreichend. Wobei der erhöhte Grundpreis von 19,95 €/Monat auf einem anderen Blatt steht, diese Grundpreiserhöhung ist sicher nicht angemessen und nicht nachvollziehbar.
*)PS
Ja, das sind schon ganz "besondere" Bedingungen.
Zitat
Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Mit Ausnahme von Verträgen mit dem Tarif „Wasserkraft 15“ wird der Bonus höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Quelle

(((1213,7*0,200504)*1,19)+107,52)/4 =99,27 €
Insofern stimmt die Bonusrechnung! Abgerundet um genau zu sein.  ::) Man muss neben der Werbung die "überraschenden" AGB  >:( schon lesen. ;)
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 13:01:56 von PLUS »

Offline khh

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2014, 01:26:27 »
Hallo Dashi,

vorab drei Fragen: 1. ist der in der Abrechnung genannte Zählerstand vom 15.11.2013 richtig; 2. welchen Zählerstand an welchem Tag von Ihnen abgelesen haben Sie immergrün (und auch Ihrem Netzbetreiber?) Anfang November mitgeteilt; 3. welche aktuell geltenden Preise sind auf Seite 3 bzw. 4 der Abrechnung angegeben ?

Zur Abrechnung:
- der Bonus 99,00 € brutto auf Basis der Anfangspreise ist (erstaunlicherweise) richtig berechnet worden;
- die Berücksichtigung von 13 Abschlägen ist richtig, schließlich haben Sie die im Zeitraum 15.11.13 - 30.11.14 auch bezahlt;
- der Verbrauch 15.11. - 31.12.13 dürfte um ca. 1/3 zu niedrig angesetzt sein (passt in der Relation nicht zu den Verbräuchen der übrigen Zeitabschnitte!);
- für den Zeitraum 15.11. - 30.11.14 wurde die (mangels Transparenz rechtlich unwirksame!) Grundpreiserhöhung auf mtl. 19,95 € brutto mit zeitanteilig ca. 5,56 € brutto berechnet (hier hat immergrün mal wieder die gesetzliche Bestimmung § 40 Abs. 1 Satz 2 EnWG - Zitat "Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen." missachtet!);
- der für das 2. Lieferjahr (bis zum Vertragsende sind nur noch 350 Tage abzurechnen) verlangten mtl. Abschlagszahlungen berücksichtigen (rechtswidriger Weise!) nicht den Vorjahresverbrauch und sind deutlich zu hoch - überschlägige Berechnung:
Verbrauch 15.11.13 - 14.11.14 = 1.213,7 kWh x 350/365 Tage = ca. 1.100 kWh im restlichen Vertragszeitraum;
1.100 kWh x 0,208805 € = 229,6844 € Arbeitspreis plus 90,3529 x 350/365 Tage = 86,5882 € Grundpreis;
229,6844 € Arbeitspreis plus 86,5882 € Grundpreis = insgesamt 316,27 € netto = 376,36 € brutto;
376,36 € ./. Bankeinzug 53,00 € am 15.12.14 = 323,36 € : 10 = ca. 32 € mtl. Abschlag 15.01. - 15.10.15 !

Ich würde der Grundpreiserhöhung widersprechen und mit Fristsetzung die Erstattung bzw. Gutschrift der überzahlten 5,56 € verlangen sowie die Korrektur der Abschlagszahlung Jan. - Okt. 2015 fordern. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs sollte angekündigt werden, dass eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt (erst 4 Wochen nach der ersten Reklamation möglich - siehe Verfahrensordnung der SE!).

Gruß, khh

« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 01:44:29 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2014, 16:11:48 »
Hallo @ Dashi,

1. Ihre erweiterte Jahresverbrauchsabrechung müsste eindedenk Ihres Widerspruchs gegen die Grundpreiserhöhung und unter der Voraussetzung, dass der kWh-Verbrauch den abgelesenen Zählerständen entspricht, korrekt folgende Ergebnisse zeitigen. Anmerkung: Ihr Verbrauch wäre schon mit 11 Abschlägen überzahlt gewesen!

Edit: Tabelle gelöscht, da inzwischen z. Kts. genommen.

2. Ihre Abschlag für das 2. Vertragsjahr errechnet sich wie folgt:

Edit: Tabelle gelöscht, da dto.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 20:44:23 von Didakt »

Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2014, 18:19:05 »
Erstmal vielen Dank für die Hilfe :)

Hallo Dashi,

vorab drei Fragen: 1. ist der in der Abrechnung genannte Zählerstand vom 15.11.2013 richtig; 2. welchen Zählerstand an welchem Tag von Ihnen abgelesen haben Sie immergrün (und auch Ihrem Netzbetreiber?) Anfang November mitgeteilt; 3. welche aktuell geltenden Preise sind auf Seite 3 bzw. 4 der Abrechnung angegeben ?

Gruß, khh

zur Frage 1:
der Zählerstand vom 15.11.2013 ist von mir am 14.11.2013 selbst Abgelesen worden und Immergrünen und meinem alten Stromanbieter, RWE, schriftlich mitgeteilt worden.

zur Frage 2:
Von mir wurden am 24.06.14, 20.09.2014  und am 15.10.2014 Zählerstände an immergrün auf deren Homepage eingegeben. Der Stand am 15.10.14 belief sich auf 6527 kWh.

zur Frage 3:
der Test von Seite 3 und 4 der Abschlussrechnug:

Bruttoarbeitspreis: 0,2485 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95 €.
 Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin: bereits gekündigt zum 14.11.2015.

Text gekürzt


Meinen Widerruf würde ich so Formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Abschlussrechnug ist mir eine Erhöhung des Grundpreises ab 15.11.2014 aufgefallen. Nach druchsicht alle Ihre E- Mails an mich ist mir eine pdf-Dokument gefunden - aus dem eine Erhöhung hervogeht. Dieser Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises ist allerdiengs sehr versteckte in diesen Dokument.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 1.288,10  kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2000 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 53 € auf 34€ zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum          hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.01.: 34€
15.02: 34€
15.03.: 34€
usw., letztmalig am 15.10.2015.




Wäre dieser so in Ordnung?
Bei der Fristsetzung bin ich noch verunsichert, da ja bald die Feiertage beginnen.
Ich würde den Widerspruch erst per Mail und am Montag per Einwurfeinschreiben an immergrün schicken.

@Didakt
in Ihrer Tabelle steht dass, das Restguthaben binne 14 Tage per Banküberweisung zu erstatten sei.
Da Stellt sich mir die Frage ob ich den Verrechnungscheck akzeptieren muss oder auch eine Überweisung auf mein Konto verlagen kann.

Da ich vom 19.12.2014 bis zum 11.01.2015 in Urlaub bin wird es für mich schwierig den Scheck zeitnah einzulösen. Meines Wissen kann ein Verrechnungsscheck bzw sollte er innerhalb von 8 Tage eingelöst sein, da nach kann die Annahme verweigert werden.

Gruß und nochmals Danke Dashi
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 21:52:53 von Dashi »

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #5 am: 14. Dezember 2014, 20:26:01 »
@ Dashi,

ich schicke Ihnen für Ihren Widerspruch einen Textvorschlag per PM. Bitte genau überprüfen und Ihrem Fall/Ihren Forderungen entsprechend anpassen/ergänzen. Zweckmäßig ist es, die eigene Abrechnung als Anlage beizufügen.
Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse per PM mitteilen, sende ich Ihnen die Excel-Datei zwecks Ausdruck.

Offline khh

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #6 am: 14. Dezember 2014, 20:41:33 »
zur Frage 2:
Von mir wurden am 24.06.14, 20.09.2014  und am 15.10.2014 Zählerstände an immergrün auf deren Homepage eingegeben. Der Stand am 15.10.14 belief sich auf 6527 kWh.

Sinnvoller wäre eine Meldung des Zählerstandes zum Ablauf des 1. Lieferjahres am 14.11.2014 gewesen und warum immergrün per 30.11.2014 abrechnet, wird wohl deren Geheimnis bleiben. Wie schon in meiner Antwort #2 angesprochen, scheint für die Zeiträume 15.10. - 14.11.14 und 15. - 30.11.14 ein etwas zu geringer Verbrauch abgerechnet worden zu sein, was dann in der Schlussabrechnung für die restlichen 11,5 Mon. zu eine etwas höheren Preis nachgeholt wird (das ist eine oftmals in den Abrechnungen von 365 AG & Co. festzustellende Praxis, um ein paar Euro mehr abgreifen zu können >:().   

Zitat
zur Frage 3:
der Text von Seite 3 und 4 der Abschlussrechnug:
... Ihr aktueller Bruttoarbeitspreis: 0,2485 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 19,95 €. ...

Das hatte ich gefragt um zu prüfen, ob Ihnen für die zweite Abrechnungsperiode womöglich noch eine weitere Preiserhöhung klammheimlich untergeschoben wurde. Der gesamte weitere Text der Seiten 3 und 4 ist weniger von Interesse und könnte in Ihrem vorstehenden Beitrag gelöscht werden.

Zitat
Meinen Widerruf würde ich so Formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Verbrauchsabrechnung vom    .12.2014 ist mir eine Erhöhung des Grundpreises ab 15.11.2014 aufgefallen. Nach Durchsicht alle Ihre E-Mails an mich ist mir eine pdf-Dokument gefunden - aus dem eine Erhöhung hervorgeht. Dieser Hinweis auf die Erhöhung des Grundpreises ist allerdings sehr versteckt in diesen Dokument.

Gegen diese Erhöhung lege ich hiermit Widerspruch ein, da Ihre Mitteilung nicht dem Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG entspricht. Gleichzeitig bestreite ich die Wirksamkeit der von Ihnen verwendet  AGB-Preisanpassungsklausel gemäß § 307 BGB.

Wie der letzten Jahresabrechnung zu entnehmen ist, verbrauche ich mit 1.288,10  kwh deutlich weniger als die veranschlagten 2000 kwh. Daher bitte ich Sie, die Abschlagsforderung rückwirkend von derzeit 53 € auf 34 € zu reduzieren und erwarte Ihre schriftliche Bestätigung bis spätestens zum 20.12.2014 hier eingehend. Bei fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vor!

Weiterhin kündige ich hiermit mein bestehendes SEPA-Mandat.

Folgende Abschlagzahlungen werde ich zukünftig überweisen
15.01.: 34€
15.02: 34€
15.03.: 34€
usw., letztmalig am 15.10.2015.


Wäre dieser so in Ordnung? ...

Ich würde kleine Veränderungen wie farblich hervorgehoben vornehmen (bspw. ist das keine Schlussrechnung ;)). Außerdem würde ich mit Benennung meiner Bankverbindung die Überweisung des Guthabens bis zum 30.12.2014 verlangen. *)

Wenn Sie nach Rückkehr aus Ihrem Urlaub feststellen, dass nicht sämtliche Forderungen erfüllt sind, sollten Sie sich gleich anschließend mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.


*) Nachtrag:
Oder besser die Textvorlage von Didakt verwenden !  :)
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 21:00:13 von khh »
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Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #7 am: 14. Dezember 2014, 21:35:07 »
Die Vorlage von Didakt ist super :)

Wenn ich noch mal über alles nachdenken kann es sein das ich sogar den Stand am 30.11.14 eingegeben habe, dies kann ich nur leider nicht mehr nachvollziehen. Es ist gut möglich das ich diesen Stand vergessen habe in meiner Datei einzupflegen. Oder es war die Westnetz, eine Mitarbeiterin der Westnetz sagte mal das sie Mitarbeiter raus schicken um die Zählerständen zu notieren und an die entsprechenden Versorger weiterzuleiten.


Was mir gerade noch auffällt, an welche Adresse schicke ich das Einschreiben, es gibt eine Postanschrift mit Postfach und eine Anschrift des Firmensitzes.


« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 21:43:27 von Dashi »

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #8 am: 14. Dezember 2014, 21:56:05 »
Die Rechnung enthält eine Anschrift mit Postfach-Nr. . Diese verwenden, wenn Sie per Einschreiben-Einwurf versenden, sonst Sitz der Gesellschaft (Aachener Str. ) bei Einschreiben-Rückschein.
Halten Sie sich an die Vorlage und setzen Sie im Anschriftenfeld über die Empfänger-Anschrift "Einschreiben-Einwurf"
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 21:59:15 von Didakt »

Offline khh

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #9 am: 14. Dezember 2014, 22:02:37 »
Wenn ich noch mal über alles nachdenken kann es sein das ich sogar den Stand am 30.11.14 eingegeben habe, ... . Oder es war die Westnetz, eine Mitarbeiterin der Westnetz sagte mal das sie Mitarbeiter raus schicken um die Zählerständen zu notieren und an die entsprechenden Versorger weiterzuleiten. ...

Wenn man einen Vertrag mit 12 Monate Laufzeit hat  - wie hier zudem noch mit einer Bonusvergütung nach 12-monatiger Belieferung -  sollte man immer exakt zum Ablauf des Lieferjahres den eigenen Zählerstand selbst ablesen und dem Versorger sowie dem zuständigen Verteil-Netzbetreiber (VNB) mitteilen.

Die VNB lesen die Zähler zwar auch jährlich ab (oder fordern die Endverbraucher zur Selbstablesung auf), aber deren turnusmäßiger Ablesetermin stimmt höchst selten mit dem für den Vertrag des Kunden relevanten Termin überein. Wenn Zählerstände nur vom VNB gemeldet werden, nutzen es die wenig seriösen Versorger gerne aus, um Bonusabrechnungen hinauszuzögern oder sich bei ggf. zu schätzende/hochzurechnende Verbräuche mal etwas zu eigenen Gunsten "zu vertun".

Leider ist häufig festzustellen, dass Verbraucher durch eigene Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass Verbrauchsabrechnungen verspätet oder fehlerhaft erstellt werden! :(
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 22:13:43 von khh »
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Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #10 am: 14. Dezember 2014, 22:25:55 »
@khh
Ihre Anmerkung zur Selbstablesung werde ich mir zu Herzen nehmen und meinen letzten Zählerstand diesmal der Immergrüm am 14.11.2015 mitteilen :)

@Didakt
vielen Dank nochmal für die Datei :)

Offline Harris

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #11 am: 15. Dezember 2014, 12:56:01 »
Gibt es überhaupt nen Bonus wenn man von Almado zu Immergrün wechselt? Würde da aufpassen...

"Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus, eines „Sofortbonus“ oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger bereits durch den Energieversorger beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat. "

Und Energieversorger ist ja jeweils die 365 AG...

Offline khh

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #12 am: 15. Dezember 2014, 13:23:11 »
Gibt es überhaupt nen Bonus wenn man von Almado zu Immergrün wechselt? ...
... Und Energieversorger ist ja jeweils die 365 AG...

WER beabsichtigt denn einen solchen Wechsel? Wer die fragwürdigen "Billiganbieter" ausschließen möchte,
sollte sich besser an den hier www.bezahlbare-energie.de monatlich aktualisierten Empfehlen orientieren!!
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Offline Dashi

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #13 am: 18. Dezember 2014, 08:51:58 »
Guten Morgen,

habe heute Morgen eine Mail von immergrün erhalten.
 
[EMail entfernt]

Mir wurde in einer zweiten Mail noch die pdf mit der Preiserhöhung zugeschickt. Die Korrigierte Verbrauchsrechnug ist bis jetzt auch noch nicht bei mir angekommen.
 
Der Verrechnungsscheck ist bis jetzt noch nicht angekommen, wenn er wirklich verschickt wurde sollte er ja doch bald mal hier ankommen...
Kann ich trotz dessen das der Scheck schon verschickt worden sein soll auf eine Auszahlung per Überweisung bestehen? 

Möchte den Vertrag nun bei Immergrün kündigen, muss bzw sollte ich bei der Kündigung noch was beachten?

Gruß Dashi
 
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:46:46 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: 13 Abschläge bei der Jahres Abrechnung??
« Antwort #14 am: 18. Dezember 2014, 10:40:01 »
@ Dashi,

zunächst eine kurze Stellungnahme. Ihr Widerspruch hat ja eine schnelle, positive Wirkung erzielt. Zum weiteren Vorgehen kommt noch eine Empfehlung von mir, zuvor schaue ich mir den Vorgang nochmal etwas näher an.

 

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