@Didakt
vielen Dank für Ihre mühe
bin auch sehr überrascht das ich so schnell eine Antwort bekimmen habe.
Hallo @ Dashi, es kommt immer darauf an, wie es "in den Wald hineinrauscht"!

Zum Weiteren:
Das Angebot der 365 AG ist o. K. Sie sollten von der angebotenen Regelung Ihres Anliegens Gebrauch machen, auch von der Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sonderkündigung zum 31.01.2015. Daraus folgt:
1. Eine Korrektur Ihrer bereits erhaltenen Jahresabrechnung scheidet aus, weil die Richtigstellung im Zuge der Schlussrechnung erfolgt. Das ist akzeptabel, es sei denn, Sie schlagen die Möglichkeit der Sonderkündigung aus.
2. Da der Scheck als abgesendet avisiert ist, sollten Sie nunmehr auch diese Zahlungsweise akzeptieren, weil eine Ablehnung zu neuen abrechnungstechnischen Ungereimtheiten führen kann. Da der Scheck aber durchaus erst während Ihrer Urlaubsabwesenheit eintreffen kann, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens zwecks Fristwahrung mit der Einlösung des Schecks beauftragen und diese Person dazu ausdrücklich in Schriftform bevollmächtigen.
3. Bei Vollzug der Sonderkündigung beauftragen Sie umgehend einen neuen Lieferanten mit der Versorgung ab 01.02.2015. Hier Verweis auf
www.bezahlbare-energie.de, (abgekupferte Dauerempfehlung des Users @ khh).
4. Für Ihre Kündigungserklärung schicke ich Ihnen eine Vorlage per PN.
Bei weiteren Fragen bitte Feedback.
MfG