Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?  (Gelesen 7855 mal)

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Offline thomas223

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Also erst mal moin aus dem Norden.

Auch ich bin diesen von Immergrün aufgelaufen.

bin 2013 dort eingetreten und habe auch den Berühmten SEPA Brief bekommen. Mein Vertrag sah zum Anfang 0,00€ Grundgebühren vor und nun sollten 19,xx€ fällig sein. Das ist mir allerdings auch erst in der Abschlussrechnung von 2014 auf gefallen.
Mit dem Bonus von 25% hatte ich eh nicht mehr gerechnet da ich ja schon im Internet gelesen hatte worauf ich herein gefallen bin.
Die Abrechnung für 2013 kahm erst im Oktober und die von 2014 dann doch schon im Januar in der Sie dann so Dreist wahren die Grundgebühr ein zu fordern.
Nun war mal endgültig Schluss. Ich habe einen Widerspruch ein gelegt natürlich jetzt gegen beide Abrechnungen.
Herauf kahm von denen natürlich die Standard Antwort das ich ein Gewerbe habe. Von der versteckten Preiserhöhung keine Rede.

Der zweite weg ging zur Schlichtungsstelle, die auch prompt handelte. Schon am Abend hatte ich eine Email des Herren Immergrün EnergieTeam

Hier ein Auszug:
[EMail entfernt]


Jetzt weiß ich nicht ob ich das einfach annehmen sollte oder ob das wieder eine Finte ist. Eigentlich hätte ich einen Anspruch von 266€ mit Bonus aber habe auch keine Lust mehr mich weiter zu streiten.

Wie würdet Ihr jetzt weiter vorgehen?
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:43:29 von DieAdmin »

Offline Christian Guhl

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #1 am: 05. Februar 2015, 18:53:18 »
Wie würdet Ihr jetzt weiter vorgehen?
Ganz einfach ! Das Schreiben knicken, Lochen und abheften. Dann die Füsse hochlegen und abwarten.
Was Immergrün an irgendwelche Rechtsanwälte zur Bearbeitung weiterleitet, kann Ihnen doch herzlich egal sein.
Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Das wäre nur der Fall, wenn Sie von Immergrün verklagt werden und verlieren den Prozess.
Aber auf was will Immergrün Sie denn verklagen ? Darauf, dass Sie keinen Anspruch auf den Bonus haben ?
Das Schreiben zielt doch nur darauf ab, die Kunden einzuschüchtern.

Offline thomas223

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #2 am: 05. Februar 2015, 19:29:28 »
Das dies nur lehre Drohungen sind ist mir schon klar doch hab ich eigentlich keine Lust mehr mich mit denen zu befassen obgleich ich Die nicht so einfach davon kommen lassen will.

Das ich an dieser Adresse ein Gewerbe angemeldet hatte stimmt ja leider doch wurde der Stromlieferungsvertrag Privat abgeschlossen und es wurde nie Strom für das Gewerbe verbraucht.

Offline thomas223

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #3 am: 06. Februar 2015, 07:11:56 »
Gestern hatte ich noch ein Anruf in Abwesenheit, beim Googlen der Nummer sah ich dann wer mit mir mal sprechen wollte, Ihr ahnt es nicht die immergrün Hotline ruft jetzt mich an!!!  ;D

Hätt ich das geahnt hätt ich doch ne Warteschleife geschaltet!!!  ;D ;D ;D

Offline bolli

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #4 am: 06. Februar 2015, 09:19:11 »
Das ich an dieser Adresse ein Gewerbe angemeldet hatte stimmt ja leider doch wurde der Stromlieferungsvertrag Privat abgeschlossen und es wurde nie Strom für das Gewerbe verbraucht.
Neben der Frage, ob Sie an dieser Abnahmestelle überhaupt gewerblichen Strom abgenommen haben ist es in vielen Fällen auch tunlich sich die AGB-Bestimmungen, die Vertragsbestandteil geworden sind, anzuschauen. Der Versorger hat seine Bestimmungen, gerade in diesem Punkt, in den letzten Jahren mehrfach geändert und zumindest die ersten Formulierungen ließen auch in begrenztem Umfang gewerbliche Stromabnahme zu, da sie a) nicht auf ausschließliche private Nutzung beschränkt waren und b) die Begriffsdefinition eines Haushaltskunden verwendeten, der aber gem. §3 Ziffer 22 EnWG eine gewerbliche Nutzung nicht ausschließt.

Insofern sollten Sie Ihre AGB-Bestimmungen diesbezüglich mal prüfen. Ggf. macht das aber sicher auch die Schlichtungsstelle, da Sie diese ja eingeschaltet haben. Ich würde in diesem Fall selber gar nichts mehr machen (außer die Schlichtungsstelle meldet sich). Jederweder Kontakt wird von denen (dem Versorger) schnell als "Einlenken" umgedeutet und die Schlichtungsstelle sieht dieses auch nicht gerne.

Offline thomas223

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #5 am: 06. Februar 2015, 09:29:10 »
Leider habe Ich mir von den AGB´s damals keine Kopie gemacht. Ich habe ja auch nicht geahnt was da auf mich zukommt.
Hat zufällig noch jemand die AGB´s aus 2013?

Warum sieht die Schlichtungsstelle ungern ein Handeln von mir?

Offline bolli

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #6 am: 06. Februar 2015, 14:49:37 »
Bezüglich der AGB sollten Sie auch den Monat des Vertragsschlusses nennen, da in dem Jahr mehrfach die AGB geändert wurden. Bin mir aber fast sicher, dass die ausschließliche private Nutzung erst 2014 in die AGB gekommen ist. Hier im Forum unter der 365 AG ist irgendwo auch ein Thread, wo die unterschiedlichen Formulierungen der unterschiedlichen AGB dargestellt sind und wann sie ungefähr verwendet wurden.

Bezüglich der Kommunikation zwischen Versorger und Verbraucher während des Schlichtungsverfahrens habeich mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. Die Schlichtungsstelle fordert den versorger natürlich zu einer Stellungnahme auf und eröffnet ihm auch den Weg, sich mit Ihnen zu einigen. Und wenn der Versorger zu diesem Zweck auf Sie zuukommt, ist das auch o.k., mit ihm zu kommunizieren, um zu einem Ergebnis zu kommen. Es macht aber keinen Sinn, einerseits die Schlichtungsstelle anzurufen und andererseits parallel noch Verhandlungen mit dem Versorger zu führen. Sie sollten zum Zeitpunkt des Anrufs der Schlichtungsstelle ungefähr wissen, was Sie wollen und was Ihnen zusteht.
Dann lassen Sie sich nämlich von einem Schreiben, wie ihnen jetzt vom Versorger zugestellt wurde, auch nicht beeindrucken lassen.

Offline thomas223

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #7 am: 06. Februar 2015, 17:47:44 »
Ich habe berechnet das ich 260€ von denen zu bekommen habe, 200€ davon ist der nicht zugeteilte Bonus und die anderen 60 hatte ich dummerweise bezahlt damit ich dem DTMI aus dem Wege gehe.
Den Vertrag bin Ich schon am 11.2012 mit denen eingegangen. Währe super wenn sich dazu noch eine AGB finden ließe.

Offline Didakt

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #8 am: 06. Februar 2015, 18:29:34 »
@ thomas223

Zitat von: Ihnen
Währe super wenn sich dazu noch eine AGB finden ließe.

Auszug aus almado-AGB – Nov. 2012

9. Bonusanspruch/ Frei kWh

(1) Ein von ENERGY gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits durch ENERGY beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten bereits einem Vertragsschluss widersprochen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif von ENERGY gewechselt ist.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.
(5) Bei dem Tarif „almado plus“ erhält der Kunde, wenn er von seinem Sonderkündigungsrecht infolge Preisänderung Gebrauch macht oder der Anbieter dem Kunden kündigt ohne das ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, den Bonus zeitanteilig gemessen an dem tatsächlichen Belieferungszeitraum, soweit ansonsten die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bonus erfüllt sind.
 MfG

Offline thomas223

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #9 am: 10. Februar 2015, 10:58:59 »
Hat hier noch jemand die AGB von Nov. 2012 als PDF und kann sie mir schicken?

Offline UR

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #10 am: 10. Februar 2015, 13:21:01 »
Also erst mal moin aus dem Norden.

Auch ich bin diesen Halsabschneidern von Immergrün aufgelaufen.

bin 2013 dort eingetreten und habe auch den Berühmten SEPA Brief bekommen. Mein Vertrag sah zum Anfang 0,00€ Grundgebühren vor und nun sollten 19,xx€ fällig sein. Das ist mir allerdings auch erst in der Abschlussrechnung von 2014 auf gefallen.
Mit dem Bonus von 25% hatte ich eh nicht mehr gerechnet da ich ja schon im Internet gelesen hatte worauf ich herein gefallen bin.
Die Abrechnung für 2013 kahm erst im Oktober und die von 2014 dann doch schon im Januar in der Sie dann so Dreist wahren die Grundgebühr ein zu fordern.
Nun war mal endgültig Schluss. Ich habe einen Widerspruch ein gelegt natürlich jetzt gegen beide Abrechnungen.
Herauf kahm von denen natürlich die Standard Antwort das ich ein Gewerbe habe. Von der versteckten Preiserhöhung keine Rede.

Der zweite weg ging zur Schlichtungsstelle, die auch prompt handelte. Schon am Abend hatte ich eine Email des Herren Immergrün EnergieTeam

Hier ein Auszug:
[EMail entfernt]
Jetzt weiß ich nicht ob ich das einfach annehmen sollte oder ob das wieder eine Finte ist. Eigentlich hätte ich einen Anspruch von 266€ mit Bonus aber habe auch keine Lust mehr mich weiter zu streiten.

Wie würdet Ihr jetzt weiter vorgehen?

Hier kann man sehr schön, zwecks Profitmaximierung, die versteckte, interne Rechnung, die immergrün aufgemacht, sehen. Ihre Aussage: "...aber habe auch keine Lust mehr mich weiter zu streiten" spielt immergrün genau in die Karten. Ihnen muss bewusst sein das diese Haltung von Ihnen erwünscht und gewollt ist. Diese Art von Briefen und Formulierungen zielen genau darauf ab. Wenn das Schlichtungsverfahren nämlich früh durch eine interne Einigung eingestellt wird entstehen immergrün nur 100 Euro Kosten bei der Schlichtungsstelle.

"Endet ein Schlichtungsverfahrennach § 9 Abs. 1 lit c) Verfahrensordnung im Rahmen des Verfahrens nach § 6 Abs. 1 Verfahrensordnung, beträgt die Fallpauschale 100 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen die sofortige Abhilfe bzw. die einvernehmliche Einigung innerhalb der vorgesehenen Frist erklärt und nachweist."

Nur darum geht es immergrün bei solchen Briefen, dass der Kunde keine Lust mehr hat sich weiterzustreiten und befürchtet am Ende sogar auf einem riesen Berg Kosten zu sitzen. Da wird dann gerne von Kundenseite "um des Friedens willen" auf das Angebot eingegangen und man merkt gar nicht das man manipuliert wurde und nun geistig da steht, wo immergrün einen haben will.

Denn mal angenommen.....
1. Ihr Anspruch liegt bei 266€.
2. Sie gehen "eingeschüchtert" auf das Anbebot ein und sollen das immergrün bis Datum X schriftlich bestätigen. Und zwar deshalb, weil immergrün diese Erklärung  nämlich spätestens bis Datum X der Schlichtungstelle zukommen lassen muss, damit nur 100 Euro Kosten durch die Schlichtungsstelle entstehen. (Darum auch die schnelle Antwort seitens immergrün....denn die Frist und damit die mögliche Entstehung von weiteren Kosten bei der Schlichtungsstelle laufen ab der Minute der Verfahrenseröffnung gegen immergrün....)
3. Dann wird ein Verrechnungsscheck über 80 Euro ausgestellt, über den Sie dann irgendwann in ~ vier Wochen verfügen können.
4. Der Gewinner heisst immergrün. Sie haben sich einschüchtern lassen und genau in die Ecke drängen lassen in der immergrün Sie sehen will. Und diese Ecke heisst: "Kunde ist bereit uns freiwillig per Erklärung Geld zu überlassen, das rein rechtlich dem Kunden zusteht."

    266 € Anspruch
-  100 € Kosten Schlichtungsstelle
-   80 € Kunde abgespeist
 = 86 € Profit für immergrün.

Nochmal..... Ihnen muss klar sein das dort halt so kalkuliert wird und diese Masche Angst vor Gerichtskosten etc., wohl sehr oft noch funktioniert, so dass sie halt erstmal standardmäßig bei Erfolgsaussichten eingesetzt wird.

Deshalb:

....KEIN Nachgeben wenn Sie im Recht sind!

Grüße  :)


« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:44:24 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #11 am: 10. Februar 2015, 15:14:36 »
Hat hier noch jemand die AGB von Nov. 2012 als PDF und kann sie mir schicken?

Wenn Sie den Belieferungsantrag in 11/2012 über eines der Vergleichsportal gestellt haben,
dann ist Ihnen die AGB von dort mit der Auftragserteilungsbestätigung per Email zugegangen!

Im Übrigen hat @Didakt die maßgebliche AGB-Klausel doch bereits eingestellt  -  Ziff. 9 Abs. 4
"Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt.
Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch."


Was "Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)" bedeutet, ist in anderen 365AG-Threads ausführlich
abgehandelt worden und kann dort nachgelesen werden (die Foren-Funktion "Suche" hilft da weiter).
Zudem schreiben Sie "... es wurde nie Strom für das Gewerbe verbraucht" (um welch geheimnisvolles
Gewerbe handelt es sich überhaupt?). Insofern können Sie der von den Bonus-Prellern angedrohten
Feststellungsklage doch höchst gelassen entgegensehen.

Fazit: Für Sie gibt es keine Veranlassung, auf das vertragswidrige "Angebot" von I. einzugehen :) .
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline thomas223

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #12 am: 11. Februar 2015, 12:35:05 »
Bei dem geheimnisvollen Gewerbe handelt es sich um einen Nebenberuflich geführten Handwerksbetrieb, also hauptsächlich Bau und Kundendienst und somit hätte ich das Gewerbe ehr auf ein Autokennzeichen anmelden müssen aber da das nicht möglich ist!

In dem Schreiben von Verivox wurde mir nur mitgeteilt das alles weitere von dem Zeitpunkt an an I abgegeben wurde und I hat nun verständlich nie seine AGB mit geschickt.

Nun ist die Frist verstrichen und ich habe noch nichts von dehnen gehört. Sollte ich noch irgendwie Aktiv werden? Muss ich denen noch einmal mitteilen was ich vordere?

Offline khh

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #13 am: 11. Februar 2015, 15:42:54 »
In dem Schreiben von Verivox wurde mir nur mitgeteilt das alles weitere von dem Zeitpunkt an an I abgegeben wurde und I hat nun verständlich nie seine AGB mit geschickt.

Nun ist die Frist verstrichen und ich habe noch nichts von dehnen gehört. Sollte ich noch irgendwie Aktiv werden? Muss ich denen noch einmal mitteilen was ich vordere?

@thomas223,
bei Auftragserteilung über das Vergleichsportal haben Sie Ihr Einverständnis mit der dort verlinkten Versorger-AGB erklärt; wenn Sie diese vorher nicht gelesen haben.........  ::)
Wie von mir bereits geschrieben, haben Sie die AGB mit der Bestätigungs-Mail von Verivox erhalten; wenn Sie diese Email allerdings gelöscht und nicht archiviert haben........  ::) 
Versorger schicken anschließend nicht nochmals eine AGB an den Kunden, denn das wäre für eine wirksame Einbeziehung in das Vertragsverhältnis ohnehin zu spät (vgl. § 305 BGB!).

Und Ihre Fragen verstehe ich jetzt nicht: Mit Ihrem Widerspruch haben Sie doch Ihre Forderung/en gestellt, oder?
Wenn die vierwöchige Abhilfefrist ohne Einigung auch bzgl. des Bonus abgelaufen ist, dann wenden Sie sich jetzt wieder an die Schlichtungsstelle/SE zwecks Fortsetzung des Verfahrens (falls noch nicht erfolgt, sollten Sie der SE vllt. die Art Ihres Gewerbes darlegen).

Der von immergrün/365AG angedrohten Feststellungsklage können Sie m.E. sehr gelassen entgegensehen,
denn nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts ist es doch offensichtlich, dass Sie Ihre Strom-Abnahmestelle ausschließlich privat nutzen! :) 

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 17:04:14 von khh »
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Offline thomas223

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Re: Immergrün! Wie geht es weiter nach einschalten der Schlichtungsstelle?
« Antwort #14 am: 12. Februar 2015, 07:16:12 »
Der Fall liegt erst seit einer Woche bei der Schlichtungsstelle.

Die Frage ist ehr so gemeint, sollte ich den Vorschlag von Immergrün widersprechen oder einfach nicht darauf antworten?
Kann und Sollte man das Angebot von Im der Schlichtungsstelle weiterleiten?

Heute morgen kahm die Mahnung von Im per E-Mail das dort noch die Summe XXX€ aussteht und das ich diese doch gerne bezahlen soll. Das sind die restlichen Grundgebühren aus der versteckten Erhöhung. Muss Ich dieser nun noch einmal widersprechen?

 

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