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Autor Thema: Strompreisgarantie  (Gelesen 7246 mal)

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Offline Ben

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Strompreisgarantie
« am: 26. November 2014, 11:48:50 »
In Wahrheit verkaufen die Anbieter dem Verbraucher eine Mogelpackung.

http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article134723488/Das-Maerchen-von-der-Strompreisgarantie.html

Offline Didakt

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Re: Strompreisgarantie
« Antwort #1 am: 26. November 2014, 12:18:37 »
Aus dem Artikel:

Zitat
Solche "eingeschränkten Preisgarantien" sind in der Branche inzwischen gängige Praxis. RWE, zahlreiche Stadtwerke und freie Anbieter offerieren sie ebenfalls. "Das ist die neueste Masche in der Branche", sagte Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, gegenüber der "Welt".

Die Masche ist nicht neu, sondern ein alter Hut!

Offline EviSell

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Re: Strompreisgarantie
« Antwort #2 am: 26. November 2014, 12:23:59 »
Zu dem Thema gibt auch ein Urteil aus Bayern:   Anbieter vs. Anbieter.

OLG Bamberg · Urteil vom 26. Februar 2014 · Az. 3 U 164/13
http://openjur.de/u/679090.html

Irgendwie kommt mir so vor, als ob nicht wirklich der Empfängerhorizont eines Kunden eine Rolle gespielt hat, also das was der Kunde unter dem Wort "Preisgarantie" wirklich versteht. Irgendwie so  "Thema verfehlt"  ::)

Edit: Im Welt-Artikel wird zwar kein Az genannt, aber in dem Link auf openjur wird das OLG Hamm vom 08.11.2011, Aktenzeichen 4 U 58/11 erwähnt

In der NRW-Justiz-Datenbank konnte ich eins, in dem um Festpreis in der Werbung geht mit diesen Az: I-4 U 58/11 finden.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_4_U_58_11urteil20111108.html

Auch hier war kein Verbraucher Verfahrensbeteiligter.

Gibts irgendwo schon ein Urteil, an dem ein Stromkunde verfahrensbeteiligt war? Kann ja nun nicht sein, dass die Stromversorger untereinander die Rechtslage klären, was ein Kunde unter "Preisgarantie" bzw "Festpreis" zu verstehen hat.  8)
« Letzte Änderung: 26. November 2014, 14:15:13 von EviSell »
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