Anscheinend um die bei der Schlichtungsstelle Energie nach fruchtlosem Ablauf der 3-wöchigen Einigungsfrist steigenden Verfahrenskosten zu vermeiden, wird von almado/365 AG mitunter gerichtlich Klage erhoben – m.E. mit z.T. sehr fragwürdiger Begründung.
Folgender „Fall“ ist mir bekannt geworden (verkürzte Zusammenfassung):
- die Verbrauchsabrechnung für das 1. Lieferjahr 2013 wurde mit über 10-wöchiger Verspätung erstellt (falsch insbesondere der Verbrauch und der für das 2. Lieferjahr verlangte Abschlagsbetrag);
- durch verschiedenen „Verzögerungstaktiken“ wurde die Guthabenerstattung / Übersendung des avisierten V-Schecks um weitere 17 (in Worten: siebzehn !) Wochen hinausgezögert;
- mehrere Widersprüche führten letztlich Ende August 2014 (im 3. „Versuch“ !) zu einer fast korrekten Abrechnung (lediglich die Widersprüche bzgl. der Abschlagsforderung für das 2. Lieferjahr 2014 wurden unverändert ignoriert);
- durch das Festhalten an den alten, viel zu hohen, sich nicht am Vorjahresverbrauch orientierenden Abschlags-forderungen für 2014 (jeder 365AG-Kunde kennt das praktizierte intransparente Verwirrspiel mit „Fällige Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende“ und „Hiernach berücksichtigte Vertragskontobewegungen“) wurde ein Forderungsbetrag von fast 200 € ausgewiesen – eine rechtskonforme Festsetzung der „Fällige Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende“ hätte ein Guthaben von knapp 50 € ergeben müssen;
- innerhalb der o.g. Einigungsfrist konnte dazu kein Einvernehmen erzielt werden und das Schlichtungsverfahren wurde durch Klageerhebung bzgl. der behaupteten Forderung seitens almado/365 AG beendet.
Die Klage wurde dem Kunden vor einer Woche zugestellt. Der „(Aber)Witz“ ist nunmehr, dass der Stromverbrauch des 2. Lieferjahres 2014 (der Schlusszählerstand wurde bereits vor zwei Wochen übermittelt) mit den vom Kunden geleisteten Abschlagsbeträgen vollständig bezahlt ist und sogar noch ein Mini-Guthaben verbleibt.
Frage: Was soll denn vor Gericht jetzt noch verhandelt werden?