Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mißbräuchliche gerichtliche Klagen durch almado/365 AG ?  (Gelesen 4832 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Anscheinend um die bei der Schlichtungsstelle Energie nach fruchtlosem Ablauf der 3-wöchigen Einigungsfrist steigenden Verfahrenskosten zu vermeiden, wird von almado/365 AG mitunter gerichtlich Klage erhoben  –  m.E. mit z.T. sehr fragwürdiger Begründung.

Folgender „Fall“ ist mir bekannt geworden (verkürzte Zusammenfassung):
-  die Verbrauchsabrechnung für das 1. Lieferjahr 2013 wurde mit über 10-wöchiger Verspätung erstellt (falsch insbesondere der Verbrauch und der für das 2. Lieferjahr verlangte Abschlagsbetrag);
-  durch verschiedenen „Verzögerungstaktiken“ wurde die Guthabenerstattung / Übersendung des avisierten V-Schecks um weitere 17 (in Worten: siebzehn !) Wochen hinausgezögert;
-  mehrere Widersprüche führten letztlich Ende August 2014 (im 3. „Versuch“ !) zu einer fast korrekten Abrechnung (lediglich die Widersprüche bzgl. der Abschlagsforderung für das 2. Lieferjahr 2014 wurden unverändert ignoriert);
-  durch das Festhalten an den alten, viel zu hohen, sich nicht am Vorjahresverbrauch orientierenden Abschlags-forderungen für 2014 (jeder 365AG-Kunde kennt das praktizierte intransparente Verwirrspiel mit „Fällige Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende“ und „Hiernach berücksichtigte Vertragskontobewegungen“) wurde ein Forderungsbetrag von fast 200 € ausgewiesen  –  eine rechtskonforme Festsetzung der „Fällige Abschläge für den Zeitraum nach Abrechnungsende“ hätte ein Guthaben von knapp 50 € ergeben müssen;
-  innerhalb der o.g. Einigungsfrist konnte dazu kein Einvernehmen erzielt werden und das Schlichtungsverfahren wurde durch Klageerhebung bzgl. der behaupteten Forderung seitens almado/365 AG beendet.  >:(

Die Klage wurde dem Kunden vor einer Woche zugestellt. Der „(Aber)Witz“ ist nunmehr, dass der Stromverbrauch des 2. Lieferjahres 2014 (der Schlusszählerstand wurde bereits vor zwei Wochen übermittelt) mit den vom Kunden geleisteten Abschlagsbeträgen vollständig bezahlt ist und sogar noch ein Mini-Guthaben verbleibt.

Frage: Was soll denn vor Gericht jetzt noch verhandelt werden?
« Letzte Änderung: 12. Januar 2015, 23:32:43 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Mißbräuchliche gerichtliche Klagen durch almado/365 AG ?
« Antwort #1 am: 13. Januar 2015, 12:29:32 »
[....] Frage: Was soll denn vor Gericht jetzt noch verhandelt werden?

@ khh,

Insider kennen diese ‒ aber nur von Fall zu Fall ‒ praktizierte Taktik. Der Versorger schätzt am jeweiligen Verbraucherverhalten ab, ob er darin einen für sich lohnenden Vorgehensweg sieht und nutzt diesen ggf. schamlos aus. Und er hat leider auch Erfolg damit und dies in fragwürdiger Weise sehr oft am Rande der Legalität. Und wenn er im Gerichtsverfahren seine Felle davon schwimmen sieht, verfolgt er einen Rückzug unter geringstmöglichem Kostenaufwand. Insgesamt aber eine Taktik, die sich für diesen Laden auszuzahlen scheint. Die unkundigen Normalverbraucher ‒ und die sind fraglos in der Überzahl ‒ bleiben leider auf der Strecke.

Es liegt wiederum am betroffenen Verbraucher, sich rechtzeitig durch eigene geeignete (vorgerichtliche) Maßnahmen erfolgreich entgegenzustellen. Man muss halt immer beizeiten selbst agieren und seine Rechte ‒ und derlei gibt es so manche ‒ stringent einfordern. Ein oftmals sehr zeitaufwendiger Weg, für den man Geduld und Ausdauer und auch das bisschen nötige Know-how braucht, um zum Erfolg zu kommen.
„Billig“ und "Bonus" haben nun mal ihren Preis. Das ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit! :D
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:14:57 von DieAdmin »

Offline uranus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +1/-2
Re: Mißbräuchliche gerichtliche Klagen durch almado/365 AG ?
« Antwort #2 am: 13. Januar 2015, 17:54:58 »
Hallo,
da bin ich wieder :o. Das ist halt nun mal deren "Geschäftsmodell". Nach meinem gerichtlichen Sieg hatte ich schon fast die Hoffnung, die 365 AG würde zumindest bei mir einlenken, jedoch weit gefehlt. Im Dez. hatte ich den nunmehr gerichtlich festgestellten monatlichen Höchstbetrag zum gerichtlich festgegegten Zeitpunkt überwiesen (8,00 Eur. weniger). Prompt bekam ich gestern eine Mahnung und fast gleichzeitig eine Rechnung des Inkassounternehmens.

An Dreistigkeit kaum zu überbieten, oder ????? >:(

Mal sehen was kommt, wenn der verlangte 12. Abschlag im Januar nur noch wenige Eur. beträgt, da dann die vereinbarte Kaufsumme des Strompaketes damit vollständig ausgeglichen ist? Ich vermute, dass die 365 AG damit ihre "Schlussrechnung" vorbereiten ;) will.
Dank Eurer Hinweise und meiner heutigen Erfahrungen bin ich aber jetzt vorbereitet. Bis zum 20.01. hat die 365 AG Zeit, zur Einstellung des Inkassoverfahrens und Rücknahme ihrer unberechtigten Forderungen, dann geht ein erneuter Antrag auf Klärung sofort an die Schlichtungsstelle Energie. Ist nach drei weiteren Wochen keine Rücknahme erfolgt, ergeht eine Einstweilige Verfügung und dann könnte die 365 AG, aus den dann für sie entstandenen Kosten, diese Verbrausstelle 10 Jahre lang kostenlos mit Energie versorgen. ;D   

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz