In diesen Tagen erreichen viele Verbraucher die guten Nachrichten ihrer Stromversorger.
Der Strompreis blieb zwar das Jahr über konstant, jedoch stellt sich vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils die Frage, wie mit def Preisgestaltung umzugehen ist, wo doch die dortige Entscheidung in Bundesgesetz umzuwandeln ist, wonach in der Grundversorgung bisherige Preiserhöhungen nicht rechtens sein sollen. Muss man nach wie vor die Nichtbilligung des Energiepreises erklären, um seine Ansprüche zu wahren oder wie sollte man sich verhalten?