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Autor Thema: Stadtwerke machen Strompreis transparenter  (Gelesen 4819 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke machen Strompreis transparenter
« am: 10. November 2014, 14:35:17 »
Die Stadtwerke haben § 2 Abs. 3 Satz 3 StromGVV wie folgt umgesetzt:

http://www.stadtwerke-jena.de/fileadmin/user_upload/Preisblaetter/Strom/S_Jena/JEN_PB_GV_P.pdf

Der Vertriebsanteil  am Grundpreis der Grundversorgung beläuft sich auf 55,04 €/a bei Eintarifmesseung bzw. auf 74,17 €/a bei Zweitarifmessung.

Bei den Stadtwerken Nordhausen beläuft sich dieser Anteil  derzeit auf 15,38 €/a, bei den Stadtwerken Mühlhausen derzeit auf 17,40 €, bei TEAG auf 38,49 €/a....
« Letzte Änderung: 10. November 2014, 14:41:23 von RR-E-ft »

Offline Neuhaus

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Re: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
« Antwort #1 am: 10. November 2014, 20:52:44 »
Meine Frage,
gibt es HT/NT in der Grundversorgung als Grundversorgungs(ohne)vertrag?

Offline RR-E-ft

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Re: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
« Antwort #2 am: 10. November 2014, 21:11:25 »
Wer einen Zweitarifzähler hat, kann als Haushaltskunde in Jena allein durch Stromentenehme aus dem Netz einen solchen Grundversorgungsvertrag begründen.

Offline Christian Guhl

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Re: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
« Antwort #3 am: 11. November 2014, 09:50:03 »
Wobei das Bundeskartellamt der Ansicht ist, dass es sich bei der Belieferung mit Heizstrom nach den Regeln des BGH immer um einen Sondervertrag handelt.

Offline RR-E-ft

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Re: Stadtwerke machen Strompreis transparenter
« Antwort #4 am: 13. November 2014, 06:13:57 »
Die Stadtwerke haben das Preisblatt noch einmal neu veröffentlicht und korrigiert:

http://www.stadtwerke-jena.de/fileadmin/user_upload/Preisblaetter/Strom/S_Jena/JEN_PB_GV_P.pdf

Bei der Doppeltarifmessung soll der Grundversorgeranteil am Grundpreis nun "nur" noch 53,68 € betragen.
Bisher waren wohl die Kosten des Messstellenbetreibs eines Zweitarifzählers bei Messung durch die Stadtwerke in Höhe von 26,25 €/a (vgl. Preisblatt 3 Netzzugang Strom) nicht zutreffend berücksichtigt.

Soweit die Stadtwerke innerhalb der Strom- Grundversorgung noch wie früher zwischen Haushaltsbedarf und Allgemeinbedarf unterscheiden sollten, wäre zu bemängeln, dass die Zusammensetzung der Allgemeinen Preise für Allgemeinbedarf (sog. Geschäftskunden) nicht jeweils für Ein- und Zweitarifmessung unter Ausweisung des Grundversorgeranteils an Grund- und Arbeitspreis dargestellt sind.

 

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