Siehe § 259 BGB. Sie können vom Vermieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen verlangen, die Ihrer erhaltenen Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen, auch die Aushändigung von Kopien, wenn Sie die Kosten dafür übernehmen.
Sie können gem. BGH-Urteil für eine Plausibilitätskontrolle auch die Einsicht in die Abrechnungen von anderen Mietern des Hauses verlangen, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Abrechnung anzweifeln. Ggf. rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, notfalls Ihre Rechte einklagen.