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Ist ja auch alles gut und schön, aber wie sieht es aus, wenn dafür die ganze Zeit die Heizung auf 6 stehen muss, also bis hinten hin aufgedreht ist?!? Kennt sich jemand da, in der Rechtsprechung aus, denn der Zähler zählt ja am Heizkörper und nciht in der Raummitte.
Derzeit erreichen wir tagsüber max. 20,8° Celsius im Wohnzimmer und nach 0Uhr ist die Temperatur meist auf unter 15° abgesunken, normal ist das doch nicht, oder?
Wir müssen quasi den ganzen Tag heizen, wie die Irren (wie bereits oben beschrieben auf 6) der Zähler knallt immer weiter hoch und nach 20 Uhr fällt die Raumtemperatur rapide ab, so dass man am besten ins Bett gehen würde, um morgens ab ca. 9:30 Uhr eine einigermassen angenehme Wärme im Wohnzimmer erreicht zu haben. :?
Was ist, wenn es draussen mal kalt wird, derzeit haben wir erst Temperaturen um den Gefrierpunkt?!?! Muss ich tagsüber dann hier bei 15° sitzen und nachts bei 10°?
Genauso, wir haben nachts kein warmes Wasser bzw. nur den Restinhalt des Tanks, mit der Restwärme, der meist nur für eine Haarwäsche reicht. Dieses lässt doch darauf schliessen, dass die Vermieterin die Heizanlage nachts komplett abstellt, oder?
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