CHEMNITZ (dpa-AFX) - Stromkunden der Mitteldeutschen Energie AG (enviaM, Chemnitz) erwartet im kommenden Jahr eine niedrigere Rechnung. Wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte, sinke der Preis für Privatkunden zum 1. Januar von 30,23 Cent auf 28,8 Cent je Kilowattstunde. Zwar werde der Grundpreis in der Grundversorgung - eine der Preiskomponenten - von 80 Euro auf 96,39 Euro angehoben. In der Summe zahle ein Haushalt mit einem Verbrauch von jährlich rund 2000 Kilowattstunden dennoch 12,17 Euro weniger. Das entspreche einer Senkung von 0,61 Cent je Kilowattstunde oder 1,8 Prozent.
Für Gewerbekunden mit einem zugrunde gelegten Verbrauch von rund 6000 Kilowattstunden verringere sich der Preis um 4,2 Prozent, hieß es.
http://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/Mitteldeutsche-Energie-AG-senkt-Strompreis-1000351329Bisher nicht ersichtlich, dass die betroffenen Kunden über Voraussetzungen, Anlass und Umfang der Preisneufestsetzung hinreichend informiert werden, so dass sie in Kenntnis aller Umstände entscheiden können, ob sie sich vom Vertrag lösen oder gegen die Preisneufestsetzung vorgehen (vgl. EuGH, Urt. v. 23.10.14 Rs. C-359/11 Tz. 47).
https://www.enviam.de/Presse/Pressemitteilungen/ArchivSuche/2014?unt_item_rid=90b5a418-6641-3210-5f87-fc2ada3a2f40.xmlDie Absenkung des Arbeitspreises darf nicht hinter erzielten Kostensenkungen zurückbleiben.
Der Netzbetreiber MITNETZ Strom hatte bereits zum 01.01.14 die Arbeitspreise der Netznutzuung von 7,27 Ct/ kWh auf 6,42 Ct/ kWh um 0,85 Ct/ kWh abgesenkt und will diese zum 01.01.15 auf 6,30 Ct/ kWh absenken, so dass der Vertrieb insoweit eine Kostenentlastung um 0,97 Ct/ kWh erfährt.
Irgendwo bleiben müssen dann noch die erwähnten Kosteneinsparungen beim Energieeinkauf, also die in den Vorjahren drastisch gesunkenen Großhandelspreise.
Die Erhöhung des Grundpreises bedarf einer nachvollziehbaren und prüffähigen Begründung.
Was der Grund für den drastischen Anstieg des Grundpreises der Netznutzung der Tochter MITNETZ Strom sein soll,
ist nicht ersichtlich und kann von Vertrieben in Frage gestellt werden:
01.10.06 GP 15,00 €/a AP 5,10 Ct/ kWh
01.01.07 GP 15,00 €/a AP 6,48 Ct/ kWh
01.01.08 GP 15,00 €/a AP 6,17 Ct/ kWh
01.01.09 GP 15,00 €/a AP 6,55 Ct/ kWh
01.01.10 GP 15,00 €/a AP 7,10 Ct/ kWh
01.01.11 GP 20,00 €/a AP 6,73 Ct/ kWh
01.01.12 GP 25,55 €/a AP 6,52 Ct/ kWh
01.01.13 GP 29,20 €/a AP 7,27 Ct/ kWh
01.01.14 GP 36,50 €/a AP 6,42 Ct/ kWh
01.01.15 GP 43,00 €/a AP 6,30 Ct/ kWh
Bei Kunden mit geringem Jahresverbrauch wiegt die Grundpreiserhöhung schwerer als die Senkung des Arbeitspreises, so dass sich ihre Stromversorgung insgesamt verteuert.