Hallo cuibono und khh,
in der Tat, ich wäre momentan nicht unbedingt gern bereit, diesen Präzedenzfall zu starten, unterstütze aber gern andere dabei.
Die in meinem Fall verwendete Klausel ist ebenfalls die in dem von ciubono verlinkten Thread verwendete:
"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch"
Die ebenfalls in diesem Thread genannten Definitionen über "private" und "gewerbliche" Nutzung bestätigen eigentlich auch meine Auffassung, dass die "überwiegend privat Strom entnehmenden" Kunden eigentlich zumindest bei Verwendung der oben zitierten AGB-Klausel eindeutig Anspruch auf den Bonus hätten. Vielleicht geht ja tatsächlich jemand den Weg über ein Gericht, um dieses bestätigen zu lassen.
Ich unterstelle nämlich, dass die Verweigerung des Bonus aufgrund angeblich gewerblichen Stromentnahme systematisch erfolgt. Es werden meiner Meinung nach sämtliche Kunden per Internet- oder anderer Recherche überprüft, ob sich denn eine gewerbliche oder selbst auch nur freiberufliche Tätigkeit unter der Adresse des Kunden findet, um dann den Bonus zu verweigern.