Hallo Didakt,
auch für Deinen Hinweis vielen Dank!
Ich verstehe den von Dir verlinkten Text so, dass ich bei einer Überlegung, mich gegen die angestrebte Klage von 365 zu verteidigen, riskieren würde, keine “sofortige” Anerkenntnis i.S.d. § 93 ZPO mehr vorbringen zu können.
Dieses wollte ich jedoch eigentlich auch gar nicht riskieren. In meinem Fall ist es so, dass ich einen "privaten" Stromanschluss habe, jedoch in meinem "privaten" Einfamilienhaus in einem separaten Anbau ein gewerblich genutztes Büro habe. Dennoch liegt der Anteil des "gewerblich" entnommenen Stroms bei vielleicht 5%, da hier nur 2 PCs und ein paar Lampen Strom verbrauchen. Der Löwenanteil ist der private, da hier für eine fünfköpfige Familie u.a. Durchlauferhitzer (!), WaMa, SpüMa und Trockner Strom ziehen, um nur die größten Verbraucher zu nennen. Dennoch möchte ich gar nicht gerichtlich prüfen lassen, ob diese "geringe gewerbliche Teilnutzung" mich gemäß AGB von 365 aus dem Bonusanspruch herausschmeißt oder nicht. Ich wäre wie gesagt bereit, dieses anzuerkennen. Wenn ein Stromanbieter sagt "bitte nur 100%ige Privatkunden", dann soll er das eben tun. Er sollte es nur deutlich sagen, und mich nicht mit einem Bonus locken und diesen dann mit den genannten Argumenten verweigern. Das scheint aber offensichtlich durch 365 geschehen zu sein, weshalb ich den von khh angeführten §93 ZPO durchaus als hier greifend ansehe.
Ich würde daher die Prüfung, ob der Bonus zu Recht oder Unrecht aberkannt wurde, gern jemand anderem überlassen :-). Präzedenzfälle gibt es wohl keine? Ich muss zugeben, dass ich in dieser Richtung nicht geforscht habe. Und ich verstehe auch, dass aufgrund der Euch allen nicht komplett vorliegenden Schriftstücke keine "verbindliche" Aussage zu treffen ist.
Die in der Antwort #1 angegebene "missbräuchliche Anrufung des Gerichts" sehe ich aber schon als gegeben, daher würde ich §93 anführen.
Mein geplantes Vorgehen wäre also: sofortige Anerkenntnis, aber Bitte um Auferlegung der Kosten des Verfahrens auf die Klägerin gem. §93 ZPO unter Anführung, dass bis Klageerhebung keinerlei Begründung für die Bonusverweigerung gegeben wurde.
Bin ich dennoch voreilig? Noch ist das Schreiben nicht abgesendet :-)