So, nachdem ich nun 1 Monat nichts mehr von dem Chaosladen gehört hatte, geht die Geschichte nun doch weiter.
Nach der Überweisung des nicht vorhandenen Guthabens letzte Woche auf mein Konto und meiner Abschlagszahlung von gestern, habe ich nun heute morgen eine Rechnung für den Zeitraum 01.05.14 bis 31.12.14 erhalten.
Wie nicht anders zu erwarten, fordert Almado in dieser Rechnung nun eine entsprechende Nachzahlung von über 1.000 Euro, da sie gemerkt haben, dass keine Abschlagszahlungen auf dem Vertragskonto mehr gebucht sind. Die Zahlungen von gestern sind natürlich noch nicht aufgeführt.
Erstaunlicherweise sieht es für mich so aus, dass diese Rechnung nun zum ersten Mal sogar gleich beim ersten "Wurf" ok aussieht. Der Verbrauch stimmt mit dem Zählerstand vom 31.12 überein, der AP und GP sind unverändert und es sind keine versteckten Erhöhungen im "Text" versteckt.
Einziger Bemängelungsgrund an der Rechnung bleibt weiterhin, dass der geforderte Abschlagsbetrag nicht angepasst wurde und unverändert hoch ist.
Mir stellt sich nun natürlich die Frage, ob ich den Betrag (abzüglich meiner Überweisungen von gestern) nun zahlen sollte, wo ja noch eine Klage gegen mich im Raum steht.
Außerdem ist es ja keine Vertragsjahr-Abrechnung, sondern nur eine 2/3 Jahr - Abrechnung. Ist daran irgendetwas zu bemängeln oder ist das seitens Almado in Ordnung?
Bzgl. der Klage habe ich allerdings inzwischen die Vermutung, dass es in eine Richtung geht, wie in diesem Beitrag von khh beschrieben:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19447.0.htmlIch weiß nicht, wie hoch die Kosten für eine abgewiesene Klage sind, aber ich habe irgendwie die Befürchtung, dass Almado evtl. diese Strategie bei mir fährt, um die Schlichtungsfallpauschale zu vermeiden.
Warum sollte Almado sonst jetzt auf einmal von sich aus nicht vorhandenes Guthaben überweisen und eine nahezu korrekte Rechnung erstellen, wenn Sie eine Klage gegen mich am Laufen haben. Auch habe ich einen Text in der Schlichtungsfall - Einstellung gelesen, wo sinngemäß von Almado geschrieben wurde "Wir haben bereits Klage gegen den Beschwerdeführer erhoben und bitten davon abzusehen die Schlichtungsfall - Pauschale zu berechnen"