Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Preisanhebung durch Extraenergie

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khh:
Hallo ThomasW69,

ist das wirklich ein Auszug aus der AGB, die Sie mit der Auftragsbestätigungs-Email von Verivox bzw. Check24 bekommen haben?

Unwirksam ist die Preiserhöhung jedenfalls, wenn Sie die Preiserhöhungsmitteilung inhaltlich der mehrseitigen Email ""Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen" erhalten haben (siehe oben verlinkte Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen).

Wenn bzw. sobald 4 Wochen seit Ihrem Widerspruch ohne "Abhilfe" durch EE vergangen sind, sollten Sie sich mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden (siehe Thread "Extraenergie versteckte Strom Preiserhöhung - Sofort kündigen! Auch Gas?") und evtl. auch die VZ Sachsen informieren.

Gruß, khh


Frage: Warum haben Sie den Vertrag bei EE nicht "zum Ablauf des ..." (Ende des 1. Lieferjahres) gekündigt ?

ThomasW69:
Hallo khh.

Sie haben recht, der AGB Auszug aus dem vorigen Post war aus den mit der Jahresrechnung mitgelieferten AGB. Das dürfte also der aktuell gültige sein. Der Originale bei Vertragsabschluss ist der Folgende



Übrigens habe ich gerade auf dem Kontoauszug festgestellt, dass man von meinem Konto 105€ abgebucht hat obwohl der Abschlag nur von 77€ auf 88€ erhöht wurde. Dem Unternehmen hatte ich aber schon vorab die Einzugsermächtigung entzogen. Dies wurde mir sogar per Email bestätigt und ich wurde aufgefordert nun per Überweisung zu bezahlen. Seriös ist das wohl kaum.

khh:
OK, ob die AGB-Klausel wirksam ist (ich habe Zweifel), werden wohl nur Juristen beurteilen können. Es wäre allerdings mal interessant zu erfahren, welche Kostensteigerungen "nach billigem Ermessen" eine solche Preiserhöhung rechtfertigen sollen. Offensichtlich geht es EE allein darum, den eigenen Gewinnanteil (unzulässigerweise!) zu erhöhen >:(.

Für Sie ist das aber nicht maßgeblich, da die Arbeitspreiserhöhung bereits aus den in Antwort #5 genannten Gründen unwirksam ist und folglich nicht bezahlt werden muss. Bei der Abschlagsfestsetzung ist also unverändert der ursprünglich vereinbarte Preis zugrunde zu legen. Und wie bereits geschrieben: Wenden Sie sich nötigenfalls an die Schlichtungsstelle Energie e.V.


PS: Wie ersichtlich, ist bei dem Laden wenig bis nichts "seriös" !

gwkr:
Hallo ThomasW69,

Du machst Dir viel zu viele Gedanken, so wie ich es auch gemacht habe.

Die Preisanpassung ist nicht rechtskonform. Das wissen die auch.

Setz denen eine Frist für die Rücknahme der Preisanpassung. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist legst du Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. ein, das ist für Dich kostenlos, und einen Tag später wird die Preisanpassung zurückgenommen.

Ausführlicher habe ich mich hier: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19067.msg111322.html#new

dazu ausgelassen.

Viel Glück ;-)

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