Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen  (Gelesen 26551 mal)

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Offline PLUS

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #30 am: 10. Dezember 2014, 21:41:57 »
... Was würden Sie empfehlen? Ich hatte eigendlich vor, zunächst das Urteil als Teil meiner Anzeige an die BNA zu schicken und dann mal abzuwarten, ob ich eine Antwort erhalte und wie diese dann aussieht??? :-\
z.B. eine unter mehreren Möglichkeiten wäre das Urteil nach Schwärzung der persönlichen Daten hier einzustellen. Die Administration ist sicher behilflich.

Offline DieAdmin

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #31 am: 11. Dezember 2014, 08:47:25 »
@Plus,

da ich angesprochen werde: Ich werde den Thread nicht abtrennen, da es zu sehr spezifische Beiträge um die 365 AG geht. Was ja auch nicht verwunderlich ist, weil hier deren Bereich ist. Es steht Ihnen (oder auch natürlich den anderen) aber frei, einen entsprechenden allgemeinen Thread zu den Zeitpunkt für Abschlagszahlungen in den Grundsatzfragen zu eröffnen.

Ebenso kann jeder generell eine Gerichtsentscheidung, welche mit Energieanbietern im Zusammenhang steht, an den Bund der Energieverbraucher e.V. schicken (per Mail: info(at)energieverbraucher.de) oder eine Papierkopie (via Post: Bund der Energieverbraucher e.V. , Frankfurter Str. 1, 53572 Unkel). Allerdings wird nicht jede Entscheidung eines Gerichts in die Urteilssammlung http://www.energieverbraucher.de/de/Urteile-2014__3064/ aufgenommen.

Eine weitere Möglichkeit, um Gerichtsentscheidungen zu veröffentlichen: www.openjur.de
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 09:04:53 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #32 am: 11. Dezember 2014, 09:52:25 »
...Ich werde den Thread nicht abtrennen, da es zu sehr spezifische Beiträge um die 365 AG geht. Was ja auch nicht verwunderlich ist, weil hier deren Bereich ist.

Eine gute, logische Entscheidung. Wer die aus nachvollziehbaren Gründen in diesem Thread treffend diskutierte Fragestellung nicht gegenständlich, sondern abstrakt behandelt sehen möchte, ist nicht daran gehindert, dies als Themenstarter z. B. im Board „Grundsatzfragen“ als allgemeines Thema in Gang zu setzen.

Offline PLUS

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #33 am: 11. Dezember 2014, 10:18:26 »
@Plus, da ich angesprochen werde: Ich werde den Thread nicht abtrennen, da es zu sehr spezifische Beiträge um die 365 AG geht. Was ja auch nicht verwunderlich ist, weil hier deren Bereich ist. Es steht Ihnen (oder auch natürlich den anderen) aber frei, einen entsprechenden allgemeinen Thread zu den Zeitpunkt für Abschlagszahlungen in den Grundsatzfragen zu eröffnen.
@DieAdmin, Sie entscheiden hier, was auch sonst. Trotzdem noch eine Bemerkung dazu:  Der ausgesuchte Gegner ist zwar hier die 365 AG, das Thema ist aber keinesfalls spezifisch für diesen Versorger.  Ich verzichte auf die Einstellung von Beispielen, es wäre eine leichte Übung, jeder der möchte kann selbst recherchieren.

Bezeichnend ist vielleicht noch, dass wenn es um die Lieferung (Einspeisung) von Strom geht, das Thema Abschlagszahlung  (u.a. Wann und unter welchen Voraussetzungen sind die Abschläge fällig?) unter der Überschrift "Verbraucherschutz" bereits mehrfach und im Detail von einem Verbraucherschutzverein beleuchtet wurde (Beispiel):

Thema der Cleraringstelle EEG

Wer kümmert  sich um die eigentlichen Verbraucher? Wo ist hier die Vertretung, oder ist das Thema aus dieser Perspektive weniger wichtig? Man kann den Eindruck gewinnen!

Offline uranus

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #34 am: 11. Dezember 2014, 19:28:13 »
Hallo PLUS,
"nomen est omen" wie wir alten Lateiner sagen. Sie bringen es mit wenigen Sätzen auf den Punkt. Es ist zwar ein Thema, dass die 365 AG direkt betrifft, aber von allg. Bedeutung, denn wie Sie aber auch schon andere hier bemerkt haben, sind diese verschleierten "Vorkasse-Tarife" durchaus nicht selten und es wäre schon interessant heraus zu finden, wie hoch der Anteil an EVU ist, die sich dieses "Tricks" bedienen.

Auch wäre es wichtig zu wissen, ob ein solches Verhalten als "vorsätzliche Verbrauchertäuschung" aus juristischer Sicht gewertet werden kann? Dazu könnten sich vielleicht mal die Juristen des Bundes d. Energieverbraucher äußern!! ;)

Es ist auch die Frage zu klären, inwieweit die Vergleichsrechner z.B. Verivox sich dann mitschuldig machen und sie derartige Tarife, nicht mehr als Tarife ohne Vorkasse ausweisen dürfen!

Könnten Sie nicht das Thema unter "Grundsätzliches" einstellen??? Sie sind hier ein erfahrener Diskutant, der offensichtlich auch an diesem Thema Interesse hat. Sie könnten sicherlich die richtige Eröffnung finden und einen Teilnehmer haben Sie auch schon sicher, denn ich werde Sie dann weiter über meine Erfahrungen unterrichten. Für mich ist die Sache noch lange nicht erledigt.

Wenn, die Chefin (ich Chef, du nix ;D), das Urteil - aus welchen Gründen auch immer - nicht einstellen will, schicken Sie mir Ihre Email-Adresse. Ich werde das schon hinkriegen, auch wenn ich eine Computer- und Internetniete bin.

Ein extra Plus haben Sie sich für den Link "Thema der Cleraringstelle EEG" verdient. Wissen Sie, ob und wie die Cleraringstelle reagiert hat bzw. noch daran "arbeitet"?     

Offline Didakt

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #35 am: 11. Dezember 2014, 20:18:59 »
Hallo PLUS,
...Sie bringen es mit wenigen Sätzen auf den Punkt. Es ist zwar ein Thema, dass die 365 AG direkt betrifft, aber von allg. Bedeutung, denn wie Sie aber auch schon andere hier bemerkt haben, sind diese verschleierten "Vorkasse-Tarife" durchaus nicht selten und es wäre schon interessant heraus zu finden, wie hoch der Anteil an EVU ist, die sich dieses "Tricks" bedienen.

Auch wäre es wichtig zu wissen, ob ein solches Verhalten als "vorsätzliche Verbrauchertäuschung" aus juristischer Sicht gewertet werden kann? Dazu könnten sich vielleicht mal die Juristen des Bundes d. Energieverbraucher äußern!! ;)

...Es ist auch die Frage zu klären, inwieweit die Vergleichsrechner z.B. Verivox sich dann mitschuldig machen und sie derartige Tarife, nicht mehr als Tarife ohne Vorkasse ausweisen dürfen!...

...Sie sind hier ein erfahrener Diskutant, der offensichtlich auch an diesem Thema Interesse hat. Sie könnten sicherlich die richtige Eröffnung finden und einen Teilnehmer haben Sie auch schon sicher, denn ich werde Sie dann weiter über meine Erfahrungen unterrichten. Für mich ist die Sache noch lange nicht erledigt.

Hallo @uranus,

eijeijei, jetzt bin ich aber wirklich gespannt, wie sich Ihr Dialog mit dem "erfahrenen Diskutant" - das ist er zweifellos auch aus meiner Sicht  - weiterentwickelt. Ich denke dabei nämlich an seine folgenden auszugsweisen Statements weiter oben:

@uranus, ist der Zeitpunkt der Abschlagszahlung wirklich ein so wichtiges Kriterium? Ist eine solche Abschlagszahlung so außergewöhnlich und für Verbraucher unakzeptabel?...

Aber ja, es geht hier um Energieversorgungsverträge. Wer schon länger unterwegs ist kennt die Flickschusterei von hier bis dort. Es gilt dann aber doch die grundsätzliche Vertragsfreiheit! Wer einen solche Abschlagsregelung nicht will, muss nicht abschließen.

...Da es keine gesetzliche Vorgabe gibt, sehe ich den vereinbarten Abschlag zum Beginn der Versorgung noch im Bereich der "Vertragsfreiheit". Von unseriösen oder gar rechtswidrigen Bedingungen kann nach meiner Einschätzung keine Rede sein.

Im Prinzip trifft er damit den Nagel auf den Kopf, was so viel heißt, wer so deppert ist, sich auf solche Vertragsbedingungen einzulassen, hat selbst schuld, wenn er darauf reinfällt. Nur ganz so weit gehe ich mit ihm nicht mit, weil ich in erster Linie vorliegend die AGB für intransparent und damit für rechtswidrig halte und diesbezüglich den Ansatz für ein Vorgehen gegen den hier besagten EVU sehe.

Offline uranus

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #36 am: 11. Dezember 2014, 22:23:46 »
 Didakt !
Nein, Nein ich meinte damit, dass er hier ganz richtig ein grundsätzliches Problem sieht, welches nicht nur 365 betrifft und man muss die Leute auch motivieren ;)

Sie haben aber auch recht, wenn Sie ein Problem in den AGB der "Meisterströmer" sehen. Allerdings sagt das Vertragsrecht, dass ungültige AGB-Teile als nicht vorhanden zu behandeln sind. Selten habe ich gehört, dass eine ganze AGB als unwirksam erklärt wurde. Teile einer AGB. die gesetzlichen Bestimmungen usw. zuwider laufen, sind schlicht unwirksam. Und genau so hat das Amtsgericht auch gewertet.
Man kann aber niemanden dafür belangen, es sei denn, dass mit dem zugehörigen Vertrag und dem Angebot zum Vertrag eine Täuschung nachweisbar ist. Allein eine unwirksame Klausel in den AGB reicht nicht.
Die 365 Tage Firma - heißt wahrscheinlich so, weil keiner länger als ein Jahr bei denen ein Vertrag hat - könnte in Ihren AGB auch reinschreiben, dass im Himmel Jahrmarkt ist und die Leiter in Köln steht. Es ist Wurst, wie wir Berliner sagen. ;D
   

Offline DieAdmin

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #37 am: 12. Dezember 2014, 09:08:30 »
@Plus

Ihre Interpretationen meiner Aussagen finde ich immer bemerkenswert. Da geh ich schon garnicht mehr drauf ein. Unschön wirds, wenn auch Neuankömmlinge, ohne sich ein eigenes Bild zu machen, dass übernehmen.

@Uranus,

Sie sollten sich vielleicht nicht nur im Forenbereich der 365 AG bewegen. Da würden Sie mitbekommen haben, dass in den Grundsatzfragen ein solcher allgemeiner Thread (hier klicken) seit gestern vormittag  existiert.

Im Forum werden generell keine Dateien hochgeladen. Den Weg, wie das Urteil in die Urteilssammlung (zu der auch Plus verlinkte) gelangen kann, habe ich aufgezeigt. Ich entscheide nicht darüber, ob Urteile in die Sammlung kommen.
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2014, 09:19:01 von DieAdmin »

Offline PLUS

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #38 am: 12. Dezember 2014, 10:50:49 »
Out of topic
@Plus
Ihre Interpretationen meiner Aussagen finde ich immer bemerkenswert. Da geh ich schon garnicht mehr drauf ein. Unschön wirds, wenn auch Neuankömmlinge, ohne sich ein eigenes Bild zu machen, dass übernehmen.
@DieAdmin, ich verstehe nur Bahnhof, was habe ich an Ihren Aussagen "interpretiert" und wenn, was ist daran bemerkenswert. Was kritisieren Sie? Was hat der "Neuankömmling" davon übernommen. Was geht Ihnen gegen den Strich? Darf man auf Ihre Beiträge nicht eingehen oder dazu eine andere Meinung haben?

Offline Didakt

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #39 am: 12. Dezember 2014, 11:42:47 »
@ PLUS, Sie haben diesen Thread bewusst verlassen und wechseln mit Ihrem jüngsten Beitrag in diesem Thread. Das bleibt Ihnen unbenommen. Ich nehme mich von einer weiteren Teilnahme an dieser Diskussion aus, weil ich keinerlei Interesse an der Fortführung des Meinungsaustausches auf akademischer Basis habe.

In diesem Forum suchen in letzter Zeit vor allem 365 AG-Geschädigte aus ganz konkreten Anlässen Unterstützung und Hilfe, weil sie von diesem Laden auf die unterschiedlichste Art und Weise über den Tisch gezogen werden/wurden. Diesen Verbrauchern gilt es, zu Ihrem Recht zu verhelfen. Da bin ich dabei, soweit es mir möglich ist. Einen Ansatz für die Durchsetzung der Verbraucherinteressen bieten erfahrungsgemäß je nach Einzelfall die nicht wasserdicht ausformulierten AGB des EVU und die Missachtung der eigenen AGB sowie einschlägiger BGB-Bestimmungen durch diesen Laden.




Offline uranus

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Re: Zeitpunkt der Abschlagszahlungen
« Antwort #40 am: 16. Dezember 2014, 01:34:54 »
Wer dieses Thema nicht für unwichtig hält, sollte mit den Gleichgesinnten unter "Grundsatzfragen" mit uns weiter diskutieren. Dorthin ist diese Diskussion verlegt worden.

 

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