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Autor Thema: Einzugsermächtigungen  (Gelesen 2503 mal)

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Offline Christian Guhl

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Einzugsermächtigungen
« am: 15. Dezember 2005, 11:53:37 »
Mir ist aufgefallen, daß Unsicherheit herrscht, wie lange man Lastschriften
wegen Widerspruchs zurückgeben kann. Hier aus der Praxis :
Früher betrug die Frist 6 Wochen.
Dies ist durch ein Urteil aufgehoben worden.
Ich kann Lastschriften ohne Einhaltung einer Frist widersprechen und diese
dem Einreicher zurückbelasten.
Wenn mein Konto unrechtmässig belastet wurde, kann ich dies jederzeit
rückgängig machen lassen.
Dies ist ein Grund dafür, daß die EVUs bei Widerspruch gerne die Einzugsermächtigungen löschen.
Bei Überzahlungen könnte ich sonst einen Abschlag der schon Monate her ist,zurückgehen lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Bank !

 :lol:

 

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