Auch mir flatterte in diesen Tagen die ach so werbewirksame Information meines Energieversorgers ins Haus.
Er will bis Ende 2015 den Strompreis garantieren, aaaaaber für den Fall sonstiger Umlagenerhöhngen etc. diese doch weitergeben.
Wie lange werden solche Nepper-Methoden noch zugelassen ? Dürfen die Energieversorger im rechtsfreien Raum agieren?
Erst will man den/die Kunden mit einer Preisgarantie bis zum 31.12.2015 locken und zu einer Unterschrift "bewegen", um dann im Kleingedruckten darauf hinzuweisen, dass staatl. Komponenten auch während der Vertragslaufzeit den Gesamtpreis verändern können. Also, alles blabla.
Gleiches gilt für das Netznutzungsentgelt. Auch wenn einige Energieunternehmen durch phantasiereiche Neugründungen und Umfirmierungen ihre bisherigen Netze an "Neugründungen" übertragen haben, so dürfte dennoch feststellen, dass das Steuerruder auch für die Neugründung(en) in den Händen der Prodzenten liegt.