0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Die Landesregierung will die 36 Kraftwerksstandorte in Nordrhein-Westfalen rechtlich absichern. Dazu berät das Kabinett am Dienstagachmittag über eine Änderung im Landesentwicklungsplan. Das ist auch für das umstrittene Kraftwerk in Datteln wichtig...
...In diesen Tagen versucht die NRW-Landesregierung offensichtlich, die gesetzlichen Grundlagen zu verändern, die das OVG zu seinem Urteil gegen den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln veranlasst hatten. Am 27. Januar standen ein Bericht und eine Vorlage der Landesregierung zu diesem Thema auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtags. Am 2. Februar geht es mit einer Anhörung zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes weiter. Umweltschützer und Opposition lehnen die »Lex E.ON« ab, weil hier mit undurchsichtigen Gründen fundamentale Landesentwicklungs- und Klimaziele zum Vorteil eines Großkonzerns aufgegeben werden sollen....
Offenbar wurde hier ohne Rücksicht auf vorgegebene Grenzen geplant und soll die Stadt nachträglich gezwungen werden, ihre Bauleitplanung anzupassen.
Datteln. In der Dattelner Meistersiedlung, die im Schatten des neuen Eon-Kraftwerks liegt, formiert sich der Widerstand. Den Ausschlag dafür gab ein Fernseh-Bericht über die geplante Abschaffung des Klimaschutzparagraphen im Gesetz zur Landesentwicklung durch den Landtag....Treffen am 8. FebruarZunächst will sich die Nachbarschaft informieren und lädt dazu alle Interessierten am Montag, 8. Februar, in die Gaststätte „Postkutsche” ein (19 Uhr, Castroper Straße 176). ...
Die Landesregierung will mit aller Kraft den Weiterbau des umstrittenen Eon-Kraftwerks in Datteln vorantreiben. Dafür hat das Kabinett den Landesentwicklungsplan geändert....
Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17.03.2010 hat die Auseinandersetzung um das Kohlekraftwerk der E.ON AG im nordrhein-westfälischen Datteln ein (zumindest vorläufiges) Ende gefunden. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht wies die Anträge der Stadt Datteln und der E.ON Kraftwerke GmbH ab, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster noch einmal neu zu beurteilen. Damit steht nun fest: Der bisher geltende Bebauungsplan – planungsrechtliche Grundlage für das geplante Steinkohlekraftwerk – ist nichtig.
Die Behörde hat dieses Vorhaben nun unter Hinweis auf vorrangiges öffentliches Interesse abgelehnt. Sie erläutert: Ohne einen zugrunde liegenden Bebauungsplan sind die 4. und 5. Teilgenehmigung derzeit rechtswidrig und zudem rechtswirksam beklagt. Diese Klagen führen dazu, dass die Genehmigungen grundsätzlich nicht weiter ausgenutzt werden können. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung liegen nicht vor.Vor allem fehlt eine baurechtliche Legitimation, die sich erst in Zukunft aus einem neuen Bebauungsplan ergeben kann. Derzeit ist dieser inhaltlich nicht hinreichend abschätzbar. Wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen der E.ON kann in dieser Situation kein Vorrang eingeräumt werden.
Die Bezirksregierung wird im Anschluss an die heutige Entscheidung darüber befinden, ob diese Bauarbeiten fortgeführt werden können. Der BUND-Landesverband NRW hat den kompletten Baustopp beantragt und verlangt darüber hinaus die bisher erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufzuheben.
So einfach geht’s: Kohle verbrennen, Wasser erhitzen, Turbinen ankurbeln - und schon strömt Strom durch die Leitungen. Die Stadtwerke Essen wollen mit dem Kauf der Steag in die Stromerzeugung einsteigen - und Kraftwerke wie hier am Rhein in Voerde, aber auch in Sachsen-Anhalt, in der Türkei, auf den Philippinen und in Kolumbien betreiben. ...... Dass die neue Strom-Konkurrenz für Eon, RWE, EnBW und Vattenfall allerdings zu sinkenden Strompreisen führt, glaubt selbst Steag-Deal-Befürworter Marschan nicht: „Dass die Bürger davon Preisvorteile haben, bezweifle ich.“
Heute beginnt das Regionalplanänderungsverfahren für das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln in Nordrhein-Westfalen. Bis zum 31. Oktober haben Bürger die Möglichkeit, Einwände gegen die Pläne des Regionalverbandes Ruhr einzulegen. ....
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz