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Autor Thema: Immergrün Ärger / verschlafen  (Gelesen 9815 mal)

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Offline tamore

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Immergrün Ärger / verschlafen
« am: 23. September 2014, 23:45:03 »
Hallo,

ich bin wohl auch einer der Immergrün-Betroffenen, muss aber leider zugeben, dass ich in diesem Jahr (Dienstreisen, Geburt, Ärger im Job) einiges verschlafen habe. Hier kurz die Rahmendaten mit der Bitte um Rat, wie ich jetzt zu verfahren habe.

1. Vertrag: Immergrün Windenergie 6
2. Vertragsbeginn: 1.4.2013
3. Monatsabschlag: 84 Euro
4. Bonus: 25% nach dem ersten Jahr (ca. 232 Euro)

>> Am 1.4.2014 war also das erste Jahr der Belieferung durch Immergrün um. Ich habe seit Beginn des Vertrages 2013 KEINE Abschlussrechnung bekommen. Ich wurde auch NIE aufgefordert Zählerstände einzureichen. Auch ich habe die in dem SEPA Schreiben VERSTECKTE Preiserhöhung (1 cent mehr Arbeitspreis und Monatspreis auf 19,95) erhalten. Ich habe die SEPA Sache nicht beantwortet und auch erst JETZT (also fast ein halbes Jahr nach dem 1.4.) gesehen, dass diese Preiserhöhung dort versteckt war.

Soll heißen, ich warte auf:

# Abschlussrechnung
# Neukundenbonus (seit 1.4.2014)
# eigentlich müssten sich im Normalfall auch die Abschläge (nach altem Preisniveau) verringern, da wir viel weniger verbraucht haben.

Ich habe noch NICHTS unternommen (jetzt erst bemerkt), was soll ich also machen?
Wie komme ich ggf. aus dem Vertrag raus und verliere NICHT den Bonus?

Ich freue mich sehr über Hilfe, danke!
tamore
« Letzte Änderung: 24. September 2014, 23:23:25 von tamore »

Offline bolli

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #1 am: 24. September 2014, 08:28:03 »
Tja, mal die schlechte Antwort zuerst: Von Ihrer Seite werden Ssie den Vertrag erst zum Ablauf des 31.03.2015 fristgemäß kündigen können. Es ist nicht davon auszugehen, dass die von Ihnen selbst eingeräumte "Schlafmützigkeit" (verschlafen und warum auch immer) Ihnen ein verspätetes Sonderkündigungsrecht einräumt. Die gute Nachricht ist: Ganz so teuer, wie vielleicht befürchtet wird's sicher nicht.

Ich würde in dieser Situation in zwei Schritten vorgehen:
Als erstes würde ich mal sehen, dass a) die ordnungsgemäße Jahresabrechnung nach 12 Monaten Belieferung erstellt wird und b) damit der Verbrauch und daran orientiert der neue Abschlag feststeht. Letzterer wird aber wohl zunächst wegen der neuen Monatsgebühr nicht günstiger sein. Aber das regeln Sie später selbst. ;)
Man schreibt also an den Versorger und bittet um die seit 6 Monaten fällige Jahresabrechnung (mit Hinweis auf § 40 Abs. 3 EnWG, wonach eine Jahresrechnung nach maximal 12 Monaten zu erfolgen hat und auch jetzt keinen längeren Abrechnungszeitraum beinhalten soll). Einfordern würde ich auch direkt den Bonus in Höhe von 25% auf die Rechnung. Des weiteren würde ich dabei anmerken, dass ich etwaige Überzahlungen/Guthaben aus dieser Abrechnung unmittelbar überwiesen und keinen Scheck haben möchte (dieser Versorger arbeitet gerne damit). Für das Ganze würde ich denen eine Frist von max. 14 Tagen setzen.
Für den Fall der Nichteinhaltung der Frist würde ich die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie nach Ablauf der Frist androhen.

Nun bleibt abzuwarten, wie sich der Versorger verhält. Wenn man Glüc hat, reagiert er innerhalb der Frist, erstellt aber eine fehlerhafte Abrechnung. Dann ist dieser, wieder mit Fristsetzung zu widersprechen (mit Begründung) und widerum die Einschaltung der Schlichtungsstelle anzudrohen, falls sie nicht ordnungsgemäß berichtigt wird.
Für den Fall, dass die Abrechnung nicht innerhalb der Frist kommt, würde ich nach drei Wochen die Schlichtungsstelle einschalten. Nähere Infos erhalten Sie hier auf diesen Seiten ( www.schlichtungsstelle-energie.de ) . Tun Sie sich einen Gefallen und schicken Sie die wichtigen Schreiben an den Versorger mit Zustellnachweis (Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein), damit Sie ienen Zugangsnachweis haben.

Wenn diese Geschichte erledigt ist, würde ich zum zweiten Schritt gehen und a) den Vertrag zum Ablauf des 2. Belieferungsjahres am 31.03.2015 kündigen (falls der erste Schritt sich zu lange hinzieht, müsste man dieses ggf. vorziehen, da oft bei diesem Versorger eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende vorgesehen ist) und b) der Berechtigung, den Monatspreis auf 19,95 anzuheben, widersprechen. Zum einen dürfte bei der Bekanntgabe dieser Maßnahme das Transparenzgebot nicht erfüllt worden sein und des weiteren dürfte für den Vertrag kein wirksames Preisanpassungsrecht vereinbart worden sein, weil entweder die AGB, in denen ein Preisanpassungsrecht vereinbart ist, nicht wirksam in den Vertrag eingebunden sind oder weil die verwendete Preisanpassungsklausel gegen § 307 BGB verstößt und nicht den vom BGH aufgestellten Erfordernissen an eine solche Klausel entspricht.
Dann würde ich eine eigene Rechnung mit den ursprünglich vereinbarten Preisen (Monatspreis und Verbrauchspreis (bei diesen kann überlegt werden, ob man die Preiserhöhungen, die EEG-bedingt sind, anerkennt und ab 01.01.2014 einrechnet, was sicher auch schon der Versorger bei seiner Jahresrechnung macht)  aufstellen und über meinen Vorjahresverbrauch eine Summe für das 2. Vertragsjahr ausrechnen. Diese würde ich durch 11 oder 12, je nachdem was vertraglich vereinbart ist, teilen und habe somit den neuen Abschlag. Nun würde ich die bereits gezahlten (höheren) Abschläge dagegen rechnen und ausrechnen, wieviel ich bereits im 2. Jahr überzahlt habe. Diesen Betrag würde ich dann mit den anstehenden Abschlagszahlungen verrechnen (das ist kein Tip sondern das, was ICH machen würde. Andere mögen das anders sehen, weil sie juristische Bedenken haben). Wichtig ist bei dieser ganzen Geschichte, dass a) das Ganze dem Versorger schriftlich mitgeteilt wird und b) eine bestehende Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung gekündigt wird (weil sonst der Versorger fleißig weiter die höheren Beträge einzieht).

Da der Bonus ja bereits mit Ablauf des 1. Jahres geflossen und hoffentlich ausgezahlt ist, ist hier keine Einschränkung zu erwarten. Sie sollten aber möglichst schnell nach der Jahresrechnung (so sie denn erstellt wird) den 2. Teil machen, da mit hjedem Monat, in dem Sie die jetzigen Abschläge zahlen, ihre Chance sinkt, die Preiserhöhungen nicht zahlen zu müssen, ohne einen Prozess anstrengen zu müssen. Die Erfahrungen zeigen, dass der Versorger einmal erhaltenes Geld nur ungerne wieder herausgibt.  >:(

Offline Eni

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #2 am: 24. September 2014, 10:52:14 »

Wenn diese Geschichte erledigt ist, würde ich zum zweiten Schritt gehen und a) den Vertrag zum Ablauf des 2. Belieferungsjahres am 31.03.2015 kündigen...

Ich würde fast die gleiche Vorgehensart wählen - unter anderem, weil ich sie in ähnlicher Weise schon praktiziert habe. Allerdings würde ich unbedingt in den ersten Schritt ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, aufgrund der Tatsache, dass Sie erst jetzt die Preiserhöhung wahrgenommen haben. Wie Bolli schon ausführte, verstoßen die Preiserhöhungsankündigungen von Immergrün und Konsorten in aller Regel gegen das Transparenzgebot.
Die Schlichtungsstelle bekommt daher erfahrungsgemäß das Sonderkündigungsrecht schnell durchgesetzt, und zwar schneller als alles andere. Der Grund dafür liegt auf der Hand:

Auch von der Preiserhöhung wird immergrün bei Ihnen Abstand nehmen müssen, eben da diese Ihnen nicht transparent und nachvollziehbar angekündigt wurde. Das bedeutet, dass das Unternehmen froh ist, Sie los zu werden, damit sie Ihnen nicht noch bis zum Ende des 2. Vertragsjahres den günstigeren Strom liefern müssen. Ich würde daher mit der Aufforderung zur Rechnungsstellung direkt der Preiserhöhung widersprechen und mein Sonderkündigungsrecht ausüben. Natürlich wird sich Immergrün nicht darauf einlassen. Aber dann ist alles gebündelt und die Schlichtungsstelle kann ggf. in allen Punkten sofort tätig werden.

Nur Sie selbst müssen noch entscheiden, ob Sie die sofortige Kündigung überhaupt wollen, wenn der Preis gleich bleibt, wovon auszugehen ist.

Offline khh

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #3 am: 24. September 2014, 11:42:20 »
... >> Am 1.4.2014 war also das erste Jahr der Belieferung durch Immergrün um. ... Ich wurde auch NIE aufgefordert Zählerstände einzureichen. ...

Hallo @tamore, noch eine Anmerkung und zwei ergänzende Hinweise:

Bei einem Vertrags- und Lieferbeginn 01.04.2013 (00:00 Uhr) war das (von immergrün/365 AG mit Bonusgutschrift abzurechnende) "erste Jahr der Belieferung" am 31.03.2014 (24:00 Uhr) beendet. Für die Zukunft ist zu empfehlen, den Zählerstand zu den vertragsrelevanten Terminen unaufgefordert selbst abzulesen und sowohl dem Versorger als auch dem Netzbetreiber zwecks Abrechnung mitzuteilen!

Wenn Sie den Zählerstand zum Ablauf des 31.03.2014 für sich nicht festgehalten haben und damit immergrün jetzt keine "Phantasie-Verbräuche" abrechnet, sollten Sie umgehend bei Ihrem Netzbetreiber anfragen, welche Zählerstände dort vorliegen und ggf. wann an die immergrün-Energie GmbH übermittelt wurden.

Zu Letzterem als Erläuterung: Ein ähnlich betroffener 365 AG-Kunde (Ende des 1. Lieferjahres am 31.12.2013) hat soeben recherchiert, dass sein Netzbetreiber Ende November 2013 turnusmäßig den Zähler abgelesen und dem Versorger Ende 2013 den "rechnerisch ermittelter Zählerstand für Stichtag-Jahresabrechnung" per 31.12.2013 mitgeteilt hatte!

Gruß, khh     
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Offline tamore

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #4 am: 24. September 2014, 12:29:13 »
Toll, danke! Das freut mich sehr, dass einem hier so ausführlich geholfen wird!
Ich habe heute erstmal bei immergrün angerufen: Die unfreundliche Dame sagte mir, dass doch die Jahresabrechnung am 12.9. bei mir eingegangen sein müsste! Ist sie aber nicht, sie wollte die jetzt noch einmal mailen und sagte, dass Bonus und Rückzahlung mit insgesamt 600 Euro berücksichtigt sind und mir dann anschließend ein Scheck zugehen müsste. Ich habe gleich gesagt, dass ich die Rechnung nicht bekommen habe ... da kam dann viel Bla bla ...

... bei der Frage nach den jetzt neuen Abschlägen kam dann auch ein unveränderter Wert, weil ich ja laut Schreiben vom November höhere Preise zahle. Das habe ich erst einmal von mir gewiesen und weitere Schritte angedroht. Jetzt muss ich wohl erst einmal die Rechnung abwarten und schauen, was da darin steht.
Ich halte Euch hier auf dem Laufenden bzw. melde mich vielleicht nochmal, wenn es um den zweiten Schritt geht. Die Sonderkündigung wollte ich übrigens nicht wegen meiner Schlafmützigkeit anstrengen, sondern wegen der frechen Erhöhung der Monatspauschale auf 19,95 und der versteckten Ankündigung im SEPA Schreiben, dass die Tante mir auch gleich nochmal zumailen will. Die Frage ist also, was ich mit den höheren Preisen seit 1.4. bis jetzt mache. Das kommt dann in Schritt 2.


Danke!!!

Offline Didakt

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #5 am: 24. September 2014, 14:42:32 »
@ DieAdmin,

ich bitte Sie, eine Pm von mir zu lesen. Danke.

MfG

Offline Didakt

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #6 am: 24. September 2014, 16:40:55 »
Gruß (Name)

@ tamore,

Ich bitte Sie, meine PM an Sie zu lesen.

MfG

Offline tamore

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #7 am: 24. September 2014, 23:55:31 »
Ich habe nach meinem Anruf eben gerade die Rechnung bekommen. Zurückdatiert auf den 11.9.2014.
Abrechnungszeitraum: 01.04.2013 bis 31.08.2014, also kein echtes Jahr
Bonus: Ist berücksichtigt
Grundpreiserhöhung: nicht extra ausgewiesen, ergibt sich aber, wenn man nachrechnet und ist erhöht auf 19,95 Euro.
Scheck: ist angekündigt

Mit der Rechnung in der Mail kam auch nochmal das SEPA Schreiben vom November als "Erinnerung".

Jetzt ergeben sich also zwei Probleme: Rechnet man nach und schickt denen die Korrektur oder reklamiert man erst einmal die korrekte Abrechnung von nur einem Jahr? ...


Offline khh

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #8 am: 25. September 2014, 00:13:05 »
Ich würde erst den Scheckeingang abwarten (falls der innerhalb von max. 2 Wochen zugeht)
und erst nach dessen Einlösung die rechtswidrige Grundpreiserhöhung etc. beanstanden !
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Offline bolli

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #9 am: 25. September 2014, 07:44:04 »
Ich würde erst den Scheckeingang abwarten (falls der innerhalb von max. 2 Wochen zugeht)
und erst nach dessen Einlösung die rechtswidrige Grundpreiserhöhung etc. beanstanden !
Das mit dem Warten auf den Scheck würde ich auch machen. Angesichts des fortgeschrittenen Zeitpunktes auch schon für das zweite Vertragsjahr würde ich tatsächlich wohl die Rechnung, so sie denn bezüglich des Bonusses korrekt ist nur insoweit beanstanden, dass ich den angewendeten Preiserhöhungen widerspreche, und zwar sowohl wegen dem verstoß gegen das Transparentgebot als auf wegen einer nicht wirksam vereinbarten Preisanpassungsklausel. Parallel würde ich jetzt schon mal eine eigene Rechung aufmachen, was ich im Abrechnungszeitraum nach alten Preisen hätte zahlen müssen. Diese Rechnung würde ich dann später (nach Scheckeingang) ins Widerspruchsschreiben übernehmen und Überzahlungen mit den nächsten Abschlägen verrechnen. Dazu Widerruf Einzugsermächtigung und Kündigung nicht vergessen.
Damit können Sie, wenn der Versorger es mitmacht das zweite Vertragsjahr in Ruhe beenden und überhöhte Abschlagszahlungen verrechnen. @Eni's Vorschlag mit der Sonderkündigung würde diese Möglichkeit nicht beinhalten. Und ob die Schlichtungsstelle schnell in der Lage ist, überzahltes Geld wegen einer intransparent verkündeten Preiserhöhung bezubringen ist meines Wissens noch nicht entschieden. Bisher ging es bei denen meist um den Bonus, falsche Abrechnungszeiträume, etc. . An einen Fall, wo überzahlte Abschläge wegen besagter Preiserhöhung zurückgefordert wurden, kann ich mmich hier nicht erinnern, lasse mcih aber gerne belehren.

Offline Eni

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #10 am: 25. September 2014, 08:34:00 »
@Eni's Vorschlag mit der Sonderkündigung würde diese Möglichkeit nicht beinhalten.

Das stimmt auf gewisse Weise. Wobei sich alles aber ohnehin jetzt noch eine ganze Zeitlang hinziehen wird, so dass ab sofort die Gelder einbehalten werden könnten.

Man muss sich eben überlegen, ob es einem wichtiger ist, dieses Unternehmen so schnell wie möglich von der Backe zu bekommen oder das 2. Vertragsjahr noch durchzieht, zwar mit günstigem Preis, aber dem Risiko, dass man für die Schlussrechnung wieder Nerven und Zeit aufwenden, und ggf. am Ende wieder die Schlichtungsstelle einschalten muss.

Und ob die Schlichtungsstelle schnell in der Lage ist, überzahltes Geld wegen einer intransparent verkündeten Preiserhöhung bezubringen ist meines Wissens noch nicht entschieden. Bisher ging es bei denen meist um den Bonus, falsche Abrechnungszeiträume, etc. . An einen Fall, wo überzahlte Abschläge wegen besagter Preiserhöhung zurückgefordert wurden, kann ich mmich hier nicht erinnern, lasse mcih aber gerne belehren.

Sofern sämtliche Beanstandung und der Sonderkündigungsanspruch zusammen bei der Schlichtungsstelle vorgetragen werden, muss man hier eigentlich nicht mehr zwischen den Erstattungsarten differenzieren. Denn dann würde auch jetzt zeitnah die Schlussrechnung fällig. Ich persönlich habe es zugelassen, dass dann mit dieser verrechnet wird. Das heißt, Überzahlungen gehen dann ja automatisch in die Schlussrechnung mit ein und reduzieren diese entsprechend.

Offline tamore

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #11 am: 25. September 2014, 10:23:17 »
Nochmal zwei dumme Fragen (sorry, mir ist sowas bisher nie passiert):

1. Kündigung Einzugsermächtigung einfach als Dreizeiler an immergrün (übrigens steht bei mir auf der Rechnung als Adresse/Absender immergrün und nicht 365AG) oder auch via Bank etwas "sperren" lassen?

2. Kündigung Vertrag direkt auch als Dreizeiler oder, indem ich mir einen neuen Anbieter suche und das über den abwickle.

Ach und noch eine dritte dumme Frage, weil wir jetzt so enttäuscht sind, dass man mit nem guten Anliegen (zu Ökostrom wechseln) so auf die Fresse fliegen kann: Ich habe damals bei verivox alles angeklickt, was es sicher macht (also nur Tarife mit Zertifikaten usw) und trotzdem bin ich bei ner faulen Kartoffel gelandet. Wo suche ich denn am sinnvollsten meinen neuen Tarif? ...

Danke nochmal und ich bleibe hier am Ball!
Gruß!

Offline khh

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #12 am: 25. September 2014, 10:42:46 »
Ich würde erst den Scheckeingang abwarten (falls der innerhalb von max. 2 Wochen zugeht)
und erst nach dessen Einlösung die rechtswidrige Grundpreiserhöhung etc. beanstanden !
Das mit dem Warten auf den Scheck würde ich auch machen. Angesichts des fortgeschrittenen Zeitpunktes auch schon für das zweite Vertragsjahr würde ich tatsächlich wohl die Rechnung, so sie denn bezüglich des Bonusses korrekt ist nur insoweit beanstanden, dass ich den angewendeten Preiserhöhungen widerspreche, und zwar sowohl wegen dem verstoß gegen das Transparentgebot als auf wegen einer nicht wirksam vereinbarten Preisanpassungsklausel. Parallel würde ich jetzt schon mal eine eigene Rechung aufmachen, was ich im Abrechnungszeitraum nach alten Preisen hätte zahlen müssen. Diese Rechnung würde ich dann später (nach Scheckeingang) ins Widerspruchsschreiben übernehmen und Überzahlungen mit den nächsten Abschlägen verrechnen. Dazu Widerruf Einzugsermächtigung und Kündigung nicht vergessen. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

So ist sinnvollerweise vorzugehen, dann muss man für die Schlussrechnung weder Nerven und Zeit aufwenden, noch ggf. am Ende wieder die Schlichtungsstelle einschalten.
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Offline khh

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #13 am: 25. September 2014, 10:49:41 »
Nochmal zwei dumme Fragen (sorry, mir ist sowas bisher nie passiert):
1. Kündigung Einzugsermächtigung einfach als Dreizeiler an immergrün (übrigens steht bei mir auf der Rechnung als Adresse/Absender immergrün und nicht 365AG) oder auch via Bank etwas "sperren" lassen?
2. Kündigung Vertrag direkt auch als Dreizeiler oder, indem ich mir einen neuen Anbieter suche und das über den abwickle.
Ach und noch eine dritte dumme Frage, ... Wo suche ich denn am sinnvollsten meinen neuen Tarif? ...

@tamore,

Schritt für Schritt vorgehen: Erst einmal den Scheckeingang abwarten, alles weitere kommt danach (siehe Antwort von @bolli)  ;) !

Gruß, khh
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Offline Eni

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #14 am: 25. September 2014, 13:38:33 »

2. Kündigung Vertrag direkt auch als Dreizeiler oder, indem ich mir einen neuen Anbieter suche und das über den abwickle.

Es wäre hilfreich, wenn Sie vorab hier noch mitteilen, für welche Kündigung Sie sich nun entschieden haben. Fristgerecht zum Ende des 2. Vertragsjahres oder Sonderkündigung? Wenn Sie fristgerecht kündigen wollen, sollten Sie sich jetzt noch keine Gedanken darum machen. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei fristgerechter Kündigung zum Vertragsende ein Wechsel oft reibungsloser vonstatten geht, wenn der neue Anbieter kündigt. Schädlich ist das nur, wenn z.B. noch Bonuszahlungen vom genauen Vertragsende abhängig sind. Dann sollte man den Kündigungsprozess nicht aus der Hand geben.

 

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