Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Immergrün Ärger / verschlafen

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Didakt:
@ DieAdmin,

ich bitte Sie, eine Pm von mir zu lesen. Danke.

MfG

Didakt:

--- Zitat von: tamore am 23. September 2014, 23:45:03 ---Gruß (Name)
--- Ende Zitat ---

@ tamore,

Ich bitte Sie, meine PM an Sie zu lesen.

MfG

tamore:
Ich habe nach meinem Anruf eben gerade die Rechnung bekommen. Zurückdatiert auf den 11.9.2014.
Abrechnungszeitraum: 01.04.2013 bis 31.08.2014, also kein echtes Jahr
Bonus: Ist berücksichtigt
Grundpreiserhöhung: nicht extra ausgewiesen, ergibt sich aber, wenn man nachrechnet und ist erhöht auf 19,95 Euro.
Scheck: ist angekündigt

Mit der Rechnung in der Mail kam auch nochmal das SEPA Schreiben vom November als "Erinnerung".

Jetzt ergeben sich also zwei Probleme: Rechnet man nach und schickt denen die Korrektur oder reklamiert man erst einmal die korrekte Abrechnung von nur einem Jahr? ...

khh:
Ich würde erst den Scheckeingang abwarten (falls der innerhalb von max. 2 Wochen zugeht)
und erst nach dessen Einlösung die rechtswidrige Grundpreiserhöhung etc. beanstanden !

bolli:

--- Zitat von: khh am 25. September 2014, 00:13:05 ---Ich würde erst den Scheckeingang abwarten (falls der innerhalb von max. 2 Wochen zugeht)
und erst nach dessen Einlösung die rechtswidrige Grundpreiserhöhung etc. beanstanden !

--- Ende Zitat ---
Das mit dem Warten auf den Scheck würde ich auch machen. Angesichts des fortgeschrittenen Zeitpunktes auch schon für das zweite Vertragsjahr würde ich tatsächlich wohl die Rechnung, so sie denn bezüglich des Bonusses korrekt ist nur insoweit beanstanden, dass ich den angewendeten Preiserhöhungen widerspreche, und zwar sowohl wegen dem verstoß gegen das Transparentgebot als auf wegen einer nicht wirksam vereinbarten Preisanpassungsklausel. Parallel würde ich jetzt schon mal eine eigene Rechung aufmachen, was ich im Abrechnungszeitraum nach alten Preisen hätte zahlen müssen. Diese Rechnung würde ich dann später (nach Scheckeingang) ins Widerspruchsschreiben übernehmen und Überzahlungen mit den nächsten Abschlägen verrechnen. Dazu Widerruf Einzugsermächtigung und Kündigung nicht vergessen.
Damit können Sie, wenn der Versorger es mitmacht das zweite Vertragsjahr in Ruhe beenden und überhöhte Abschlagszahlungen verrechnen. @Eni's Vorschlag mit der Sonderkündigung würde diese Möglichkeit nicht beinhalten. Und ob die Schlichtungsstelle schnell in der Lage ist, überzahltes Geld wegen einer intransparent verkündeten Preiserhöhung bezubringen ist meines Wissens noch nicht entschieden. Bisher ging es bei denen meist um den Bonus, falsche Abrechnungszeiträume, etc. . An einen Fall, wo überzahlte Abschläge wegen besagter Preiserhöhung zurückgefordert wurden, kann ich mmich hier nicht erinnern, lasse mcih aber gerne belehren.

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