Hallo Christian Guhl,
das ist wohl als noch dreistere Fortsetzung altbekannter Machenschaften dieses nach eigener Werbung besonders „innovativen“ 

 EVU einzuordnen:
Wie Sie sicherlich wissen, sind vor Jahren (angeblich „auslaufende“ 

) Heizstrom-Verträge aus Hastra-Zeiten 
nach Meinung von (damals noch) E.ON Avacon einfach beendet worden, ohne dass jemals wirksam, nämlich schriftformgerecht (!), seitens des Versorgers gekündigt wurde.
Meine seinerzeitige Reaktion: Vertragserfüllung eingefordert und Preiswiderspruch auf Basis des alten Tarifs 
mit selbst ermittelten Abschlagszahlungen sowie eigenen Verbrauchsabrechungen über Jahre unverändert fortgesetzt 

 !
Frage: Soll denn die Ersatzversorgung wenigstens zu den Preisen der sogen. „Grundversorgung Heizstrom“ erfolgen (Preisbegrenzung gemäß EnWG § 38 Abs. 1 letzter Satz!) ?
Gruß, khh