Schönen guten Tag,
ich habe heute ein Schreiben von e.on bekommen, in dem uns zum 1.1.2006 eine Erdgaspreiserhöhung um 0,51 ct/kWh netto mitgeteilt wird. Im Schreiben wird betont, dass eon vor Gericht seine Kostenkalkulation offen legen wird, um zu beweisen, dass eon faire Preise bietet.
Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten? Mir ist nicht klar, ob diese Offenlegung der Kostenlakulation die Preiserhöhung tatsächlich rechtfertigt.
Soll ich trotzdem Widerspruch einlegen und die Abschläge auf den aktiellen Stand halten?
Ich bin heute online Mitglied beim Bund der Energieverbraucher geworden. Ich kann mich aber dort noch nicht einloggen, da ich noch keine Zugangsdaten habe. Weiss jemand, ob diese per eMail oder per Post zugeschickt werden?
Vielen Dank!