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Autor Thema: eon - Preiserhöhung für Erdgas  (Gelesen 3926 mal)

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Offline redbluewitch

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eon - Preiserhöhung für Erdgas
« am: 26. November 2005, 13:41:02 »
Schönen guten Tag,

ich habe heute ein Schreiben von e.on bekommen, in dem uns zum 1.1.2006 eine Erdgaspreiserhöhung um 0,51 ct/kWh netto mitgeteilt wird. Im Schreiben wird betont, dass eon vor Gericht seine Kostenkalkulation offen legen wird, um zu beweisen, dass eon faire Preise bietet.

Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten? Mir ist nicht klar, ob diese Offenlegung der Kostenlakulation die Preiserhöhung tatsächlich rechtfertigt.

Soll ich trotzdem Widerspruch einlegen und die Abschläge auf den aktiellen Stand halten?

Ich bin heute online Mitglied beim Bund der Energieverbraucher geworden. Ich kann mich aber dort noch nicht einloggen, da ich noch keine Zugangsdaten habe. Weiss jemand, ob diese per eMail oder per Post zugeschickt werden?

Vielen Dank!

Offline RR-E-ft

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eon - Preiserhöhung für Erdgas
« Antwort #1 am: 26. November 2005, 14:06:34 »
@redbluewitch

Handelt es sich um E.ON Hanse?

Nur die steht gerade vor Gericht. Wenn Sie sonst vollständig zahlen, kann es gar kein Gerichtsverfahren geben, in dem die Preiskalkulation offen gelegt wird.

Selbstredend Widerspruch einlegen und Abschläge/ Rechnungen auf alte Preise kürzen, damit der Versorger mit einer Zahlungsklage vor dem Gericht seine Preiskalkulation komplett offen legen muss (LG Mannheim, AG Karlsruhe).

Bisher wurden auch bei E.ON Hanse allenfalls Zahlen genannt, kein erforderlicher Nachweis erbracht:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1909


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline redbluewitch

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eon - Preiserhöhung für Erdgas
« Antwort #2 am: 28. November 2005, 09:43:02 »
@ RR-R-ft

Vielen Dank für die Antwort!

Ja, es handelt sich um die E.ON Hanse.

Ich werde also dagegen Widerspruch einlegen. Ist der Musterbrief aus der Seite des Bundes der Energieverbraucher auch in diesem Fall ausreichend oder muss er in Folge der angeblichen Offenlegung der Preiskalkulation angepaßt werden?

Viele Grüße

Offline RR-E-ft

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eon - Preiserhöhung für Erdgas
« Antwort #3 am: 28. November 2005, 12:50:53 »
@redbluewitch

Weil Sie nach den bisher genannten Zahlen nicht wirklich schlauer sind als vorher, von einer vollständigen und prüffähigen Offenlegung der Preiskalkulation nicht gesprochen werden kann, reicht der Musterbrief nach wie vor.

Das wird m. E. auch so bleiben, weil es sich bei den genannten zahlen b. a. w. um eine Glaubensfrage handelt, ob diese zutreffend sind oder nicht.


Dass einiges dagegen spricht können Sie im SPIEGEL von der letzten Woche im Beitrag \"was Helga nicht wissen darf\", aber auch im Hamburger Abendblatt vom 22.11.2005  nachlesen.


Zudem liegen noch keine weiteren Gaspreiskalkulationen offen, so dass es gar kein Vergleichsmaterial gibt.

Die Darlegungs- und Beweislast trifft immer denjenigen, der die Preise einseitig bestimmt hat, so dass der Kunde keinen Nachweis zu führen braucht, weshalb die Preise etwa unbillig sein sollen.

Lesen Sie auch den wieder einmal erhellenden heutigen SPIEGEL- Artikel \"Aufstand der Kunden\".


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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