Hallo,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Nachdem ich mit meinem letzten Anbieter auf die Nase gefallen bin, möchte ich jetzt zum Jahresende wechseln. Ich schaue also gerade einige Vergleichsportale durch, dabei fällt mir auf, daß in den AGB's wohl öfter die Erhöhung der EEG bei der Preisgarantie ausgeschlossen wird. Quasi das gleiche habe ich gerade mit meinem jetzigen Anbieter, der fordert die EEG-Umlage nämlich am Jahresende, aber erhöht seine Preise damit nicht laut eigener Aussage.
Genau genommen meine ich diesen Satz: Der Anbieter garantiert alle Preisbestandteile ausschließlich jeglicher Steuern (z.B. MwSt., Strom- und Gassteuer) und Abgaben (z.B. EEG, KWK-Abgabe, Konzessionsabgabe).
Wenn ein solcher Anbieter den Preis aufgrund der EEG erhöht, besitze ich kein Sonderkündigungsrecht, ist das richtig?
Generell, wo kann ich nachlesen, wann die EEG wie erhöht wurde?
Gruss,
Thomas