Energiepreis-Protest > EVD - EnergieVersorgung Deutschland

Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!

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Gabriel:
Guten Morgen Zusammenn,

können Sie mir bitte das nähe erklären.
So weit ich weiß, Wiederrufsrecht heißt es: Der Verbrauchen innerhalb 14 Tage hat das Recht zu wiederrufen. Für mich bedeutet das, ich in diesem Zeitraum testen kann. Für mich, wenn ich nicht zufrieden bin, kann ich kündigen. Sonst wäre die "Widerrufsrecht" nur eine täuschung für den Verbrauchen.

Gruß,
Gabriel

wechselprofi:
Ich kann mich nur der Argumentation von khh anschließen. Für den Wertsersatz auf Basis des Marktwertes kann niemals das Gesamtpaket die Grundlage sein. Vielmehr kommt als angemessene obere Grenze für die Bepreisung des Verbrauches der Preis für die Grundversorgung in Betracht. Mich wundert ohnehin, dass mann sich in der Branche noch nicht auf eine solche "objektive" Referenz geeinigt hat bzw. eine solche Regel durch ein Gericht fixiert wurde.

khh:

--- Zitat von: Gabriel am 14. August 2014, 07:37:51 ---So weit ich weiß, Wiederrufsrecht heißt es: Der Verbrauchen innerhalb 14 Tage hat das Recht zu wiederrufen. Für mich bedeutet das, ich in diesem Zeitraum testen kann. Für mich, wenn ich nicht zufrieden bin, kann ich kündigen.
--- Ende Zitat ---

@Gabriel,

hier geht es um das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, speziell um Verträge über die Lieferung von Strom, Gas oder Wasser. Um "testen", also ausprobieren/gebrauchen (darf man das bei anderen Waren?), geht es hier nicht. Und "kündigen" ist etwas ganz anderes als "widerrufen".



--- Zitat von: wechselprofi am 14. August 2014, 10:30:44 ---... Mich wundert ohnehin, dass man sich in der Branche noch nicht auf eine solche "objektive" Referenz geeinigt hat bzw. eine solche Regel durch ein Gericht fixiert wurde.
--- Ende Zitat ---

@wechselprofi,

vielleicht liegt es daran, dass es zum Widerrufsrecht bei im Fernabsatz/außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Strom- und Gaslieferungsverträgen bisher einige offene Fragen gab, u.a. zum Beginn der Widerrufsfrist? Erst durch die am 13.06.2014 wirksam gewordenen Gesetzesänderungen aufgrund von EU-Vorgaben ist dazu (etwas mehr) Klarheit geschaffen worden! 

Gruß, khh

Gabriel:
Hallo Zusammen,

von 3200 kW habe ich nur 160 kW innerhalb der Wiederrufszeit verbraucht.
Die FRAGE: muss ich jetzt diese Komplette Paket von 3200 kW bezahlen?, oder nur die verbrauchte Kilowatt Anzahl?.

Für Ihre Antworten, bedanke ich mich im Voraus!

MfG
GAbriel

GPKE-Xperte:
Nur die verbrauchte Menge.

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