Energiepreis-Protest > EVD - EnergieVersorgung Deutschland
Ich bitte um Hilfe. Strompaket-Abzocker!!!
Gabriel:
Seehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau hat am 15.07.2014 ein Strompaket von EVDeutschland gekauft. Ich habe im Intenet gelesen, das der Stromanbieter unseriös ist. Aus diesem Grund habe ich den Vetrag innerhalb 14 Tagen Wiederuffen. Diese Widerrufsrecht wurde bestätigt. In Ihrer antwort Email habe ich folgenden erhalten:
" Ihren Wiederruf vom 04.08.2014 haben wir erhalten.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir für die Netzabmeldung auf die Mitwirkung Ihres Verteilnetzbetreibers angewiesen, da der Anmedeprozess erfolgreich war und uns bereits die Zustimmung zur Belieferung vorlag.
Jedoch wurde die Rückabwicklung der
Netzanmeldung durch den Verteilernetzbetreiber
binden sind, konnten wir Sie leider nur noch
fristgerecht zum nächstmöglichen
Zeitpunkt abmelden. Somit wurden Sie vom
15.07.2014 bis 18.08.2014 von uns beliefert.
Bitte teilen Sie uns die entsprechenden Zählerstände mit, um eine Korrekte Schlussabrechnung zu gewährleisten"
Info: Bestellte Strompaket für NRW 3700 kW/Jahr.
Heute habe ich mit eine Mitarbeiterin von EVD gesprochen, und sagte mir das ich dass komplette Strompaket zahlen muss. Das wäre ungf. 870,00 €.
Jetzt meine Frage: was kann ich gegen sie tun. Ich habe den Vetrag wiederrufen und trotzt das Komplette Strompaket Betrag zu zahlen.
Seit 15.07.2014 bis heutigen Datum haben wir nur 170 kW verbraucht.
Das kann doch nicht wahr sein.
Können Sie mir bitte in diese Sache weiter helfen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre ausführlichen Antworten auf die Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriel
khh:
--- Zitat von: Gabriel am 12. August 2014, 10:31:59 ---... Heute habe ich mit eine Mitarbeiterin von EVD gesprochen, und sagte mir das ich dass komplette Strompaket zahlen muss. ...
--- Ende Zitat ---
Hallo Gabriel,
die Aussage ist natürlich völliger Blödsinn (Telefonate mit wenig seriösen Versorgern sollte man sich
besser ersparen :) ).
Sie haben für die Stromlieferung im Zeitraum 15.07. - 18.08.2014 lediglich Wertersatz zu leisten.
Der § 357 Abs. 8 BGB bestimmt dazu:
--- Zitat ---Widerruft der Verbraucher einen Vertrag ... über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche [über das Widerrufsrecht] ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
--- Ende Zitat ---
[Einfügung in [ ] und farbliche Hervorhebung durch khh]
Gruß, khh
PS: Am 18.08.2014 den Zählerstand selbst ablesen und an EVD sowie dem Netzbetreiber übermitteln. Und künftig bei der Versorgerwahl die unseriösen Anbieter meiden - siehe bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de ;) !
Gabriel:
Hallo KHH,
vielen herzlichen Dank für ihre Antwort. Ich werden die Zähler-werte bekannt geben und dann mal warten bis auf die Rechnung kommt.
Gruß,
Gabriel
userD0010:
@Gabriel
Bestellte Strompaket für NRW 3700 kW/Jahr. !!!
@khh
Widerruft der Verbraucher einen Vertrag ... über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen
@khh
mit Ihrem Zitat machen Sie offensichtlich @Gabriel eine Hoffnung, der Sie doch selbst widersprechen.
Oder hat Gabriel nicht eine bestimmte Menge gekauft?
Es ist allerdings merkwürdig, dass dieser Versorger überaus eifrig war und innerhalb von 3 Wochen schon Lieferant wurde, es sei denn Gabriel hat erstmalig überhaupt Energie bestellt.
khh:
--- Zitat von: h.terbeck am 13. August 2014, 17:21:34 ---@khh
mit Ihrem Zitat machen Sie offensichtlich @Gabriel eine Hoffnung, der Sie doch selbst widersprechen.
Oder hat Gabriel nicht eine bestimmte Menge gekauft?
--- Ende Zitat ---
@h.terbeck,
ein sich "selbst widersprechen" sehe ich nicht, da der § 357 Abs. 8 BGB ja bestimmt :
--- Zitat ---... Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung durch khh]
Gruß, khh
Nachtrag:
Ob ein "Strompaket" überhaupt ein Vertrag mit "bestimmten Mengen oder begrenztem Volumen" ist,
dürfte fraglich sein (Stichwort: Mehr-/Minderverbrauch).
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln