Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Warten auf Verrechnungsscheck

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Stromfraß:
Zunächst ist es erst mal gut, dass es die Schlichtungsstelle gibt.
mitunter hilft ja schon die Androhung, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden.
Nun besteht Hoffnung, dass Almado reagiert und zwar in Ihrem Sinne.
Da kann ich nur die Daumen drücken und hoffen, dass Sie nicht enttäuscht werden.
Es gibt inzwischen EVU -da rede ich aus eigener Erfahrung- die reagieren so, dass sie sich, mit welcher Forderung auch immer, an ein Gericht wenden. Dann ist nämlich die Schlichtungsstelle außen vor und das Unternehmen spart sich die Gebühr.

bolli:

--- Zitat von: Stromfraß am 24. September 2014, 13:36:04 ---Es gibt inzwischen EVU -da rede ich aus eigener Erfahrung- die reagieren so, dass sie sich, mit welcher Forderung auch immer, an ein Gericht wenden. Dann ist nämlich die Schlichtungsstelle außen vor und das Unternehmen spart sich die Gebühr.

--- Ende Zitat ---
Die setzen natürlich auf den Abschreckungsfaktor. Aber wenn sich die Kunden da nicht drauf einlassen und sich ALLE einen kompetenten Anwalt nehmen, wird's für sie noch teurer, da sie wohl ziemlich sämtlich Prozesse verlieren dürften.
NUR, und das weiss der Versorger auch, geht eben nicht JEDER zum Anwalt und zieht das Verfahren durch (zumal man ja vor Gericht (auch und gerade vor dem Amtsgericht) in Gottes Hand  ist) und nur deshalb rechnet sich der Weg.

khh:
Achtung  -  Almado / 365 AG hat sich etwas ganz tolles einfallen lassen:

Aufgrund einer fehlerhaften Verbrauchsabrechnung erfolgte eine zu geringe Guthabenerstattung.

Nach Reklamation wurde eine Abrechnungs-"Korrektur" ;D erstellt, in der die vorgenannte Guthabenauszahlung dem sogen. "Vertragskonto" des Kunden belastet ist, was im Ergebnis dazu führt, dass dieser Kunde die Erstattung aus seinen Abschlagszahlungen selbst finanziert hat !

Demzufolge fehlt natürlich der entsprechende Betrag bei den geleisteten Abschlägen und frecherweise fordert almado-Energy den Kunden jetzt zur Zahlung eines angeblichen "verbleibenden Forderungsbetrag" auf !!!

Wie sind solche strafrechtlich zu bewerten (§ 263 Abs. 2 StGB) ?

bolli:

--- Zitat von: khh am 29. September 2014, 02:58:41 ---Nach Reklamation wurde eine Abrechnungs-"Korrektur" ;D erstellt, in der die vorgenannte Guthabenauszahlung dem sogen. "Vertragskonto" des Kunden belastet ist, was im Ergebnis dazu führt, dass dieser Kunde die Erstattung aus seinen Abschlagszahlungen selbst finanziert hat !

Demzufolge fehlt natürlich der entsprechende Betrag bei den geleisteten Abschlägen und frecherweise fordert almado-Energy den Kunden jetzt zur Zahlung eines angeblichen "verbleibenden Forderungsbetrag" auf !!!
--- Ende Zitat ---
Das war natürlich ein Versehen !!! Ein bedauerlicher Einzelfall, vermutlich verursacht durch einen Eingabefehler eines Mitarbeiters. Dem wurde wahrscheinlich auch schon gekündigt !  8)


--- Zitat von: khh am 29. September 2014, 02:58:41 ---
Wie sind solche strafrechtlich zu bewerten (§ 263 Abs. 2 StGB) ?

--- Ende Zitat ---
Solange Sie keinen Vorsatz BEWEISEN können, werden Sie da wohl kaum was ausrichten.

§263 Abs. 1 StGB

--- Zitat ---Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen...
--- Ende Zitat ---
Und bis das nicht nachgewiesen ist, hilft Abs. 2 auch nicht weiter.

khh:

--- Zitat von: bolli am 29. September 2014, 08:25:36 ---... Das war natürlich ein Versehen !!! Ein bedauerlicher Einzelfall, ...
--- Ende Zitat ---

Ein zweiter Fall mit dem selben "Spielchen" ist mir soeben bekannt geworden !  >:(

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