Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?
g_gans:
Hallo ans Forum!
Ich versuche eine Kurzfassung meiner Situation:
- Abschluss Stromliefervertrag mit Immergrün / Almado bzw. inzwischen 365. Problemloser Ablauf des Belieferungsjahres, problemlose Kündigung durch Nachfolgeanbieter nach exakt 1 Jahr, Abschlussrechnung aber ohne 25% Bonus.
- Schriftliches Verlangen nach korrigierter Abrechnung, darauf keine Reaktion von 365.
- Weiterleitung an Schlichtungsstelle, dann Einstellung des Schlichtungsverfahrens durch Schlichtungsstelle, da angeblich Klage durch 365 anhängig.
- Heute kam die Klageschrift bei mir an, in der 365 auf Feststellung klagt, dass kein Bonus gezahlt werden muss, da ich gewerblicher Abnehmer bin und lt. AGB hier kein Bonus gezahlt werden muss. Hier habe ich also zum ersten Mal den Grund für die Verweigerung des Bonus erfahren.
Folgendes zur Erläuterung: ich übe bei mir zu Hause tatsächlich ein Gewerbe aus. 365 oder deren Hausanwalt hat dieses offensichtlich durch Google herausgefunden. Der Passus ist auch tatsächlich in den mir damals (über Verivox) übersandten AGB enthalten; ich habe ihn aber einfach übersehen (wahrscheinlich auch die AGB nicht oder nicht vernünftig gelesen).
Insofern mag das Verhalten von 365 vielleicht nicht sehr nett sein, über den Verlust des Anspruchs auf Bonus nur "versteckt" in den AGB zu informieren, rechtlich scheint dieses aber meiner Meinung nach OK zu sein. Ich gehe also davon aus, dass ich tatsächlich keinen Anspruch auf den Bonus habe, verbuche diese Erfahrung als Lehrgeld und werde bei zukünftigen Anbieterwechseln nun auf diese Formulierungen achten. So weit, so schlecht.
Nun meine eigentliche Frage: ich gehe davon aus, dass ich die Argumentation von 365 wohl anerkennen werde (oder seht Ihr noch andere Chancen?). Wie also sollte ich das tun, um die Kosten für Gericht oder Anwälte gering zu halten? Formloses Schreiben ans Gericht, dass ich die Argumentation des Klägers anerkenne? Und dann kommt eine Abrechnung, die ich begleiche und das Thema ist gegessen?
Vielen Dank!
Eni:
--- Zitat von: g_gans am 17. Juli 2014, 20:35:05 ---- Weiterleitung an Schlichtungsstelle, dann Einstellung des Schlichtungsverfahrens durch Schlichtungsstelle, da angeblich Klage durch 365 anhängig.
- Heute kam die Klageschrift bei mir an, in der 365 auf Feststellung klagt, dass kein Bonus gezahlt werden muss, da ich gewerblicher Abnehmer bin und lt. AGB hier kein Bonus gezahlt werden muss. Hier habe ich also zum ersten Mal den Grund für die Verweigerung des Bonus erfahren.
--- Ende Zitat ---
Ob der Bonus nun zurecht abgelehnt wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Das wird auch niemand derzeit abschließend beurteilen können, da man dafür sehr tief ins Vertragsrecht bzw. Verbraucherrecht einsteigen müsste. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dieser Passus der AGB insgesamt zu undurchsichtig/versteckt dargelegt ist, dass ein Gericht die Wirksamkeit aberkennen würde. So lange es dazu aber keine Präzedenzfälle gibt, müssten Sie nun einen solchen schaffen, in dem Sie mit anwaltlicher Hilfe der Feststellungsklage begegnen.
Mich stört aber jetzt akut erst mal etwas anderes. Sie befanden sich im Austausch mit Almado, die Schlichtungsstelle ebenfalls. Und weder dieser noch Ihnen persönlich wurde jemals mitgeteilt, was die Begründung der Ablehnung des Bonus ist? Nun wäre es schön, wenn sich hier Jemand rechtssicher im Verfahrensrecht auskennen würde. Ich kann leider nur pauschal zu bedenken geben, dass das Rechtssystem insgesamt die Anrufung von Gerichten "ohne Grund" als missbräuchlich einstuft. Die Frage ist nun, ob es einen Grund für eine Feststellungsklage gibt, wenn Behauptungen bisher von der Gegenseite (Ihnen) überhaupt nicht widersprochen wurde, da diese Behauptungen außergerichtlich nämlich gar nicht erst vorgetragen wurden? Zumindest innerhalb es Gesetzgebung im Bereich der Stromlieferverträge ist vorgesehen, dass der Versorger seine Abrechnung dem Kunden gegenüber verständlich zu erläutern hat, so dass dieser die Berechnung nachvollziehen kann. Dies trifft insbesondere auf strittige Rechnungen zu. Aus meiner Sicht umfasst dies auch eindeutig die Verpflichtung zu erläutern, warum erwartete Gutschriften nicht geleistet werden.
Für eine Feststellungsklage und deren Kosten bestand daher aus meiner Sicht zum gegebenen Zeitpunkt überhaupt noch keine Veranlassung.
g_gans:
Hallo!
Ja, es ist tatsächlich so. Es gab keine einzige Reaktion, in der 365 mich über den Grund der Verweigerung des Bonus hinwies. Ich hätte in diesem Fall nach Nachschlagen in den AGB auch akzeptiert, dass mir der Bonus nicht zusteht.
Ich werde aber mit Sicherheit den von Dir erwähnten Präzedenzfall nicht starten. Daher geht es mir nun nur um Schadensminderung, d.h. möglichst geringe Kosten. Es wäre toll, wenn hier jemand weiterhelfen könnte!
khh:
--- Zitat von: g_gans am 18. Juli 2014, 06:53:17 ---... geht es mir nun nur um Schadensminderung, d.h. möglichst geringe Kosten. ...
--- Ende Zitat ---
Vielleicht ist das die von Ihnen angestrebte Lösung - ZPO (Zivilprozessordnung) :
--- Zitat ---§ 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
--- Ende Zitat ---
Eine anwaltliche Beratung ist wohl sinnvoll, zumindest aber eine unverzügliche Vorabklärung mit dem Gericht
(ich würde anführen, dass der Grund für die Bonusverweigerung nicht bekannt war, in der Almado-Abrechnung
nicht erläutert wurde und eine Reklamation vom Versorger unbeantwortet geblieben ist, was zur Einschaltung
der Schlichtungsstelle Energie e.V. führte).
g_gans:
Hallo khh,
vielen Dank, das ist doch eine tolle Nachricht! Ich hätte gar nicht damit gerechnet, dass es einen solchen Paragrafen gibt!
Ich habe gerade mit einer netten Dame unseres Amtsgerichtes telefoniert und würde nun ein Schreiben aufsetzen, in dem ich den Anspruch der Gegenseite anerkenne, unter Berufung auf §93 ZPO aber um Auferlegung der Kosten an die Gegenseite bitte, da mein Schreiben an 365 wie auch meine Meldung an die SSE unbeantwortet blieb.
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