Aber bitte beachten, die Verpflichtung zur Überweisung nach Kündigung wurde inzwischen in die AGB aufgenommen!
Diese Regelung gilt aber nur für Verträge, in denen DIESE AGB bereits enthalten waren. Eine nachträgliche AGB-Änderung OHNE Ihre Zustimmung dürfte nicht wirksamn sein.
Des weiteren halte ich eine Erhebung der 2,- € Gebühren für eine Umstellung, die VOM ANBIETER veranlasst wurde, auch für fragwürdig. Ich bezweifele, dass diese Gebühr in dem Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält.
Hier kundzutun etwas nicht erhalten zu haben halte ich für keine gute Idee, da dieses Forum die Lieblingslektüre der Almados ist.
Es ist letztlich in dem Fall egal, was man erhalten hat und was nicht. Fraglich ist, was vertraglich vereibart und somit rechtens ist. Insofern würde ich denen weiterhin den Lastschrfteinzug in Höhe der vereinbarten Abschläge gestatten 8sie dazu auffordern) und Ihnen das schriftlich per Einschreiben-Einwurf mitteilen (falls, entgegen meiner Erwartungen,
Mitchel doch schon die neuen AGB haben sollte, würde ich die 2,- € Gebühren bestreiten und dann manuell überweisen).
Erfahrungsgemäß ziehen die aber nicht ein sondern schicken ne Mahnung und dann das Inkasso. Dann denen ebenfalls die Mitteilung EINMAL schicken und gut ist.