@bolli,
ist diese Aussage von
Fietes nicht so zu verstehen, dass die Stadtwerke ca. 400 €
mehr "alte Forderungen" geltend machen, als er seine Zahlungen tatsächlich gekürzt hat ?
Was mich stutzig macht, ist die letzte Aussage von @Fietes
... Dann warte ich also die Entscheidung des EuGh zur Grundversorgung ab und wie die Stadtwerke darauf reagieren.
Demnach wird
Fietes in der Grundversorgung beliefert und sein Preiswiderspruch basiert wirklich auf einer Unbilligkeitseinrede gemäß § 315 BGB, was m. E. wg. des Prozesskostenrisikos (speziell die hohen Kosten eines womöglich von einem Gericht veranlassten Sachverständigen-Gutachtens) nicht unproblematisch ist.
Zudem wäre interessant zu wissen, ob seit 2005 die Gasbelieferung ununterbrochen in der Grundversorgung erfolgte, oder ob die Stadtwerke vllt. zurückliegend einen Sondervertrag wirksam gekündigt haben und u. U. gemäß BGH-Rechtsprechung ein neuer 'Sockel'-Anfangspreis "vereinbart" wurde?
Beim anstehenden EuGH-Urteil zur Grundversorgung bleibt abzuwarten, ob das GVV-Preisanpassungsrecht überhaupt
rückwirkend verneint wird
.